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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Anträge 2018

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zu Ziffer 4.4 der Richtlinie des Kreises Se­geberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Ju­gendleitern den vorliegenden Antrag des Kreisjugendringes Segeberg e.V. für die Grundausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (Juleica) im Frühjahr 2018 sowie den noch zu erwartenden für die Grundausbildung im Herbst 2018 zu bezuschussen.

 

Anträge Folgejahre

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Anträge des Kreisjugendrings Segeberg e.V. nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fort­bildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern

a)aufgrund der gewährten institutionellen Förderung nach Ziffer 4.4 der Richtli­nie ab 01.01.2019 nicht mehr zu fördern.

b)trotz der gewährten institutionellen Förderung weiterhin zu fördern.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft zahlreicher Vereine und Jugendverbände zum Wohle der Jugend im Kreis Segeberg. Er ver­tritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffent­lichkeit, hilft z.B. bei Anträgen auf Fördergelder oder Entschädigungen von Ver­dienstausfällen durch ehrenamtliche Tätigkeiten. Der KJR bildet auch Jugend­gruppenleiter / -innen aus.

 

Maßgeblich hierfür sind die Richtlinien über die Voraussetzungen des Erwerbes und das Verfahren zur Beantragung der bundeseinheitlichen Card für Jugendlei­terinnen und Jugendleiter (Juleica-Richtlinien) gemäß Bekanntmachung des Mi­nisteriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 1. De­zember 2014 – VIII 325, Amtsbl.Schl.-H. S. 879.

 

Die Grundausbildung umfasst mindestens 30 Zeitstunden, entsprechend 40 Schulungseinheiten. Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:

Aufgaben und Funktionen der Jugendleiterin / des Jugendleiters und Befähi­gung zur Leitung von Gruppen,

Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,

Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,

psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Ju­gendschutzes,

Kenntnisse in Bezug auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.

Darüber hinaus sollen aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit vermittelt werden.

 

Der KJR führt i.d.R. zweimal jährlich Grundausbildungen durch und beantragt dafür Zuwendungen nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Zuletzt wurden folgende Termine durchgeführt und Förderanträge gestellt:

29.03. – 02.04.201613 TNBescheid über 1.000 EUR

15.10. – 19.10.20168 TNBescheid über 800 EUR

07.04. – 11.04.201714 TNBescheid über 1.400 EUR

23.10. – 27.10.201710 TNBescheid über 1.300 EUR

 

Aktuell ist noch der Antrag für die Ausbildung vom 03.-07.04.2018 mit 14 Teil­nehmern / -innen zu prüfen. Eine weitere Ausbildung ist in der Zeit vom 08.-10.10.2018 geplant. Nach Ziffer 4.4 der o.g. Richtlinie können Träger, die durch den Kreis bereits institutionell gefördert werden, in der Regel im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert werden. Über Ausnahmefälle entscheidet der Jugend­hilfeausschuss.

 

Der KJR wird seit 01.01.2016 mit 35.000 EUR jährlich institutionell gefördert.

 

 

In Verbindung mit der Beschlussfassung zur institutionellen Förderung unter DrS/2015/118 (JHA 28.05.2015, HA 30.06.2015, KT 02.07.2015) wurden keine Aussagen zur Juleica-Ausbildung getroffen. Bei der Bearbeitung der vier Anträge in den Jahren 2016 und 2017 wurde Ziffer 4.4 der Richtlinie offenbar nicht ge­prüft.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch den vorliegenden Antrag für die Ausbildung im Frühjahr 2018 sowie den noch zu erwartenden für die Ausbildung im Herbst 2018 zu bezuschussen, da der KJR aufgrund der bisherigen Praxis davon ausgehen musste, hierfür eine Förderung zu erhalten.

 

In der heutigen Sitzung wird auch (DrS/2018/177) über die weitere Aufgaben­übertragung an den KJR und eine Vereinbarung zur institutionellen Förderung beraten. Es ist eine Grundsatzentscheidung (Variante a oder b des Beschlussvor­schlages) zu treffen, ob der KJR zukünftig noch Zuwendungen nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleite­rinnen und Jugendleitern erhalten soll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Grundlehrgang 03.-07.04.2018 – 1.400 EUR (Antrag liegt vor)

Grundlehrgang 08.-12.10.2018 – ca. 800 – 1.400 EUR (zu erwarten)

bei fortlaufender Förderung – jährlich ca. 2.000 – 2.500 EUR

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 - Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 53 17 16 00 00

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Aus­zahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

X

Minderaufwendungen bzw. -auszah­lungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Kulturelle, musische, präventive Angebote in den Bereichen Bildung, Erziehung und Übergang in die Arbeitswelt erhalten und wirkungsorientiert organisieren (3.1) / Förderung der Jugendarbeit durch anerkannte Träger der freien Jugend­hilfe – Sicherung von Angebotsvielfalt – Förderung des Ehrenamtes

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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