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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/013-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die vorgebrachten Anpassungen in den Richtlinien des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets werden zum 01.01.2019 aufgenommen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 09.02.2017 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Kreis Segeberg einstimmig beschlossen.

Nach nunmehr knapp zwei Jahren gibt es Erfahrungen aus der Anwendung dieser Richtlinie. Hieraus ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende Anpassungsbedarfe für die Jahre 2019 ff.:

 

  1. Ergänzung von einzelfallunabhängigen Sachaufwendungen in Ziffer 2.1 der Richtlinie.

Begründung: Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll ist seitens der Gemeindeteams bestimmte Anschaffungen zu tätigen und diese in mehreren Einzelfällen zu nutzen. So ermöglichen z.B. Jahreskarten für  erlebnispädagogische Angebote die Nutzung zur Ermöglichung von Freizeitaktivitäten mehrerer Familien. Dieses ist wirtschaftlicher als eine Bezuschussung einzelner Maßnahmen.

Eine Anschaffung solcher Dinge war bisher nur bedingt möglich, insofern handelt es sich hier um eine geringfügige Erweiterung der förderfähigen Leistungen, jedoch innerhalb des bestehenden Haushaltsansatzes für die Umsetzung der Richtlinie.

 

  1. Streichung der Genehmigung durch FDL 51.33 in Ziffer 4 Nr. 8.

Begründung: Die Fachdienstleitung 51.33 ist regelhaft im Rahmen der Befassung mit den Projektanträgen im Gemeindeteam (vgl. Ziffer 4 Nr. 6 Satz 2) befasst und zeichnet auch den Projektantrag mit. Die bisherige Regelung führt zu einer unnötigen Schleife durch Rückgabe des mitgezeichneten und durch 51.30 geprüften Antrages an die Fachdienstleitung 51.33, welche dann erneut mitzeichnen muss. Dieses ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.

 

  1. Nachweispflichten laut Ziffer 6.2 werden konkretisiert.

Begründung: Im Rahmen der Nachweisführung bestehen seitens der Projektträger wiederkehrende Unsicherheiten über die beizubringenden Unterlagen. Die Aufnahme der ohnehin bestehenden Verpflichtungen nach Landesrecht dient der Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Förderungsempfänger.

 

  1. Hinweis auf die Regelungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Begründung: Hier wird nur redaktionell auf die weitergehenden Regelungen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hingewiesen. Hierdurch werden insbesondere die Rechte des Kreises bei einem nicht genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn abgesichert. Die Aufnahme erfolgt auf Hinweis seitens 20.00.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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