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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/128-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1.1.    Im Rahmen der Ausschreibung der sozialen Dienstleistungen werden für die Front-Offices folgende jährliche Budgets gemäß Variante C 1 vergeben:

 

Region Nord:Bad Bramstedt:44.000 €

                   Bornhöved: 44.000 €

Region West:Kaltenkirchen:44.000 €

  Henstedt-Ulzburg: 44.000 €

        176.000 €

 

1.2.    Die Vergabe des Betriebs eines Front-Office ist an die Vergabe einer Beratungsleistung in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Zuschlag für das Front-Office erhalten, der auch den Zuschlag für eine Beratungsleistung in der Region bekommen hat.

 

2. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

2.1       Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:

Region Nord:280.600 €

Region Ost:262.200 €

Region West:438.300 €

981.100

Schuldnerberatung:

Region Nord:110.600 €

Region Ost:127.200 €

Region West:170.800 €

„Region Norderstedt:“180.300 €

588.900 €

Suchtberatung:

Region Nord:194.100 €

Region Ost:243.500 €

Region West:315.100 €

„Region Norderstedt:“392.700 €

      1.145.400 €

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:344.100 €

(221.300  +122.800 €)

 

2.2  Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.

 

2.3  Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

2.4       Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei Regionen je Fachlos bewerben.

 

2.5       Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den Bewerbern angegebene Personenanzahl sein, die sie innerhalb des ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt:

Hinsichtlich des Beratungssegments „Schwangerschaftskonfliktberatung“ überlässt der Hauptausschuss die abschließende Beschlussempfehlung an den Kreistag dem OVG-Ausschuss.

 

  1. Der OVG-Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Die soziale Dienstleistung „Schwangerschaftskonfliktberatung“ wird gemeinsam mit den übrigen sozialen Beratungsleistungen EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt kreisweit als ein Fachlos. Dabei wird ein jährliches Budget in Höhe von 133.500 € ausgeschrieben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zuständigkeit der in der Beratungsfolge genannten Fachausschüsse gliedert sich wie folgt:

 

OVG-Ausschuss:Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung

Sozialausschuss:Schuldnerberatung, Wohnungslosennotlagenberatung

Jugendhilfeausschuss:Erziehungsberatung inkl. Fachberatung gegen sexuelle

                                     Gewalt

 

Hinsichtlich der Ausschreibung des Betriebs der Front-Offices sind alle Fachausschüsse zuständig.

 

Historie:

In der Sitzung am 22.05.2014 hat der Kreistag die Erbringung der in den Beschlussvorschlägen genannten Leistungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 an mehrere Träger vergeben (DrS/2013/089-3). Mit Ausnahme der Wohnungslosennotlagenberatung wurden mit Beschluss vom 15.03.2018 die Verträge um ein Jahr verlängert und die Verwaltung gebeten, die Ausschreibung für die Zeit nach Ablauf der Verträge vorzubereiten (DrS/2018/014).

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 06.09.2018 beschlossen, dass die Beratungsleistung „Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt“ für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 in folgender Höhe ausgeschrieben werden soll:

Region Nord:280.600 € jährlich

Region Ost:262.200 € jährlich

Region West:438.300 € jährlich

981.100 € Jährlich

 

Hinsichtlich der Front-Offices konnte keine der in der Sitzung vorgestellten Varianten (s. u.) eine Mehrheit finden. Es liegt insofern kein Votum des Jugendhilfeausschusses vor.

 

Der Sozialausschuss hat in der Sitzung am 30.08.2018 beschlossen, dass die Beratungsleistung „Schuldnerberatung“ für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 in folgender Höhe ausgeschrieben werden soll:

 

Region Nord:110.600 € jährlich

Region Ost:127.200 € jährlich

Region West:170.800 € jährlich

„Region Norderstedt:“180.300 € jährlich

588.900 € jährlich

 

Zwischenzeitlich hatte die Kreisverwaltung erfahren, dass der Sparkassen- und Giroverband seine Förderzusage für die Schuldnerberatungsstellen ab 2019 zurückgezogen hat, so dass geprüft wurde, ob deswegen der Zuschussbetrag des Kreises erhöht werden muss.

 

Bei der Berechnung der Beratungsbudgets wurde der finanzielle Bedarf ermittelt, den die zu beauftragenden Träger haben werden, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu können. Insofern spielt die Bezuschussung durch den Sparkassen- und Giroverband weder aktuell noch im Rahmen der vorgesehenen Ausschreibung eine Rolle. Aus den Verwendungsnachweisen der derzeit für den Kreis tätigen Träger der Schuldnerberatungsstellen ergibt sich, dass die Träger die Förderung des Sparkassen- und Giroverbandes genutzt haben, um zusätzliche Beratungsinhalte zu finanzieren. Insofern ist es nicht erforderlich, dass der Kreis seine im Rahmen der Ausschreibung vorgesehenen Budgets weiter erhöht.

 

Der Sozialausschuss hatte am 30.08.2018 ferner beschlossen, dass die Beratungsleistung „Wohnungsnotlagenberatung“ für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2025 in Höhe von 221.300 € jährlich ausgeschrieben werden soll. In der Sitzung am 23.10.2018 soll darüber entschieden werden, ob der Betrag auf 344.100 € erhöht wird (s. Vorlage DrS/2018/159–1).

 

Hinsichtlich der Front-Offices wurde eine Beschlussfassung zurückgestellt, so dass in der Sitzung am 23.10.2018 erneut beraten werden muss.

 

Der OVG-Ausschuss hat in der Sitzung am 27.08.2018 beschlossen, dass die Beratungsleistung „Suchtberatung“ für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 in folgender Höhe ausgeschrieben werden soll:

 

Region Nord:194.100 € jährlich

Region Ost:243.500 € jährlich

Region West:315.100 € jährlich

„Region Norderstedt:“392.700 € jährlich

      1.145.400 € jährlich

 

Ferner wurde empfohlen, dass der Betrieb der Front-Offices für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2025 in folgender Höhe ausgeschrieben werden soll: 

 

Region Nord: Bad Bramstedt:   29.300 €

                    Bornhöved:    29.300 €

Region West: Kaltenkirchen:   42.700 €

                    Henstedt-Ulzburg:   28.900 €

  130.200 €

 

Bzgl. der Dienstleistung „Schwangerschaftskonfliktberatung“ ist eine Beschlussfassung in der Sitzung am 12.11.2018 vorgesehen. Die in der Sitzung am 27.08.2018 gestellten Fragen werden in der anliegenden Übersicht (Anlage) beantwortet.

 

Im Übrigen wird auf die Vorlagen DrS/2018/128 und DrS/2018/128–1 verwiesen.

 

Front-Offices:

Derzeit sind die Front Offices von Montag bis Freitag 5 Stunden täglich geöffnet und es werden folgende jährliche Entgelte bezahlt:

 

Henstedt-Ulzburg26.455 € + 7.763 € Miete = 34.218 €

Kaltenkirchen39.055 € (incl. Raumkosten)

Bad Bramstedt26.759 € (es fallen derzeit keine Raumkosten an, ab

2019 in noch unbekannter Höhe)

Bornhöved26.759 € + 7.619 € Miete = 34.378 €

 

gesamt ohne Mieten: 119.027 €

incl. derzeitiger Mieten:   134.409 €

 

 

Variante A Öffnungszeiten 5 Stunden täglich, mit Ausnahme von Kaltenkirchen

keine Berücksichtigung von Mietkosten:

Sofern auf Basis der aktuell geltenden Entgelte im Rahmen der Ausschreibung lediglich die allgemeine Kostensteigerung veranschlagt wird, ergibt sich ein Gesamtbudget von 130.200 € jährlich.

 

 

Variante B - Öffnungszeiten 5 Stunden täglich, Berücksichtigung von Mietkosten

                   in Höhe von pauschal 8.400 € jährlich je Front-Office:

Werden auf Basis der aktuell geltenden Entgelte neben der allgemeinen Kostensteigerung zusätzlich je Front Office pauschal 8.400 € Mietkosten berücksichtigt, beläuft sich die Gesamtsumme auf 163.300 € jährlich.

 

 

Variante C – Berechnung der Entgelte auf Basis der von der KGSt ermittelten

                   Personal- und Sachkosten (inkl. Raumkosten) bei 5 Stunden und

                   bei 8 Stunden Öffnungszeiten:

Die Ermittlung der im Rahmen der Ausschreibung festzulegenden Budgets kann alternativ zu der bisherigen Berechnungsmethode anhand der von der KGSt veröffentlichen Werte für Personal- und Sachkosten erfolgen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerung ergibt sich je Front Office ein Zuschuss von 44.000 € jährlich bei 5 Stunden Öffnungszeiten täglich sowie von 62.700 € jährlich bei 8 Stunden Öffnungszeiten (bzw. eine vollzeitbeschäftigte Person) täglich:

 

TVöD Anlage A (Verwaltung) 2017/18 lt. KGSt

E5 - Sekretärin im Berufsbereich 7:

Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht & Verwaltung

 

 

Variante C 1 –

entspricht dem Beschlussvorschlag 1.1

Variante C 2

Personalkosten 5h Öffnung am Tag

Personalkosten 1 Vz

=

=

25h / Woche

39h / Woche

=

=

64%

100%

=

=

30.513 €

47.600 €

+ Sachkosten (incl. Raum) = 9.700€

+ Sachkosten (incl. Raum) = 9.700 €

=

=

40.213 €

57.300 €

+ 9,4 % Kostensteigerung = 43.993,- €

+ 9,4 % Kostensteigerung = 62.686,- €

 

Gesamtkosten incl. Mieten 25h/Woche: 44.000  x 4 = 176.000,- €

Gesamtkosten incl. Mieten 39h/Woche: 62.700  x 4 = 250.800,- €

 

Die Verwaltung schlägt anders als noch in der Vorlage DrS/2018/128 nunmehr die Variante C 1 als Budget für die Ausschreibung des Betriebs der Front-Offices vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

     Im Jahr 2020 müssen Haushaltsmittel in Höhe von 257.850 € zusätzlich

     bereitgestellt werden; ab 2021 sind jährlich insgesamt 3.325.500 € zur

     Verfügung zu stellen.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      5.6 Der Kreis Segeberg entwickelt die Sozialraumorientierung fort

      2.6 Der Kreis Segeberg setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung

            möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle

            Bevölkerungsgruppen ein

      5.9 Der Kreis Segeberg verstärkt seine Präventionsarbeit.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

sind betroffen, sofern sie die genannten Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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