Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/192

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 20.09.2018 wurde seitens Frau Glage, CDU, der Wunsch geäußert, einen aktuellen Rückstandsbericht rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2019 zu erhalten. Diesem Wunsch wird gerne nachgekommen:

 

Historie „Stationäre Hilfe zur Pflege“:

Anfang 2015 stellte die Verwaltung einen Stellenmehrbedarf im Bereich der „stationären Hilfe zur Pflege“ fest. 3 der Stellen wurden befristet eingeworben und es wurde vereinbart in regelmäßigen Abständen dem Sozialausschuss hinsichtlich der Rückstandsentwicklung zu berichten. Hierzu verweise ich auf die Vorlagen

 

DrS/2015/242

DrS/2016/063

DrS/2016/166

DrS/2017/046 und

DrS/2017/153.

 

Der Rückstandsabbau erfolgte kontinuierlich. Die Personalsituation blieb jedoch aufgrund weiterer Fluktuation angespannt.

In der zweiten Jahreshälfte 2016 startete eine Organisationsuntersuchung durch den Fachdienst Personal und Organisation, das Ergebnis lag im IV. Quartal 2017 vor. Im Ergebnis stand ein Mehrbedarf im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege von 5,9 VZS, der im Haushalt 2018 eingeworben wurde. Die ausführliche Begründung kann der DrS/2017/222 zum Teilplan 3112 unter Nr. 1 a und 1 b entnommen werden.

Durch den Kompromissvorschlag des Landrates an die Politik wurden 1,5 VZS schlussendlich durch die Politik für das Haushaltjahr 2018 zur Verfügung gestellt (DrS/2017/267). Zudem konnten die 3 befristeten Stellen entfristet werden. Die restlichen 4,4 VZS wurden auf den Stellenplan 2019 verschoben und werden entsprechend eingeworben.

 

Aktuelle Situation:

Es ist festzustellen, dass der Bereich der stationären Hilfe zur Pflege weiterhin einer hohen Fluktuation unterworfen ist.

Die Sachbearbeiterinnen müssen weiterhin nicht besetzte Plätze verkraften und/oder befinden sich in einer Dauereinarbeitung. Dieser Dauerzustand zerrt an den Kräften jedes Einzelnen.

 

Exemplarisch möchte ich die Fluktuation, die Gründe hierzu und die Belastung nur für 2018 darstellen:

Zum April 2018 wurde eine 1,0 VZS vakant, die Mitarbeiterin hat sich im Februar entschlossen eine längere private Pause einzulegen (work and travel). Sie war 1 Jahr im Fachdienst und hatte nach diesem Jahr gerade die notwendigen Kenntnisse erlangt, um eigenständig den Großteil der Aufgaben zu erledigen. Diese Stelle sollte intern zum 01.Juli besetzt werden, aber durch eine langfristige Erkrankung der Kollegin erfolgte kein tatsächlicher Einsatz im hiesigen Fachdienst. Dieser Umstand wurde einige Tage vorher bekannt. Ende Juni 2018 teilte eine weitere Kollegin am Ende ihrer Probezeit kurzfristig mit, dass sie aufgrund eines Umzuges eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Durch Urlaubsansprüche, Abgeltung von Überstunden waren beide Stellen quasi ad hoc nicht besetzt.

 

Aufgrund von Fachkräftemangel wird es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden, so dass in der Vergangenheit die formalen Zugangsvoraussetzungen auf Sozialversicherungsfachangestellte (neben Verwaltungsfachangestellte) ausgeweitet wurden.

Das Ergebnis der Ausschreibung dieser o.g. beiden Stellen liegt seit der 39. KW vor: Es konnte in diesem Verfahren lediglich eine Nachbesetzung von 0,75 VZS gewonnen werden. In Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Personal werden aktuell weitere Möglichkeiten zur Personalgewinnung abgestimmt.

 

Daher liegt weiterhin die Priorität neben der zeitnahen Bearbeitung von Neuanträgen überwiegend auf die laufende Sachbearbeitung. Bis dato war es mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, weitere pflichtige Aufgaben wie z.B. Generierung von Einnahmen, z.B. „Kostenersatz Erben“ oder aber die regelmäßige Überprüfung von laufenden Fällen in den Fokus zu nehmen.

 

Die Politik hat für den Stellenplan 2018 ff. im FD 50.00 1,5 neue Sachbearbeitungsstellen bewilligt. Diese 1,5 VZS konnten noch nicht ausgeschrieben werden, da hierzu eine Bewertung der Stellen zu erfolgen hat. Die Stellenbewertung wiederum ist wegen veränderter Aufgaben erforderlich. Z.B. soll die Bearbeitung von Klagen und Einstweilige Rechtsschutzverfahren (bisher vom FD 50.60 wahrgenommen) auf diese Stellen übertragen werden. Die Stellenbewertung konnte noch nicht abgeschlossen werden.

 

Übersicht Rückstände:

 

Aufgabe

Stand 10.02.2017

Stand 09.08.2017

Stand 13.09.2018

Endabrechnungen lfd. Fälle Jahr 2017

 

 

646

Endabrechnungen lfd. Fälle Jahr 2016

 

 

275

Endabrechnungen lfd. Fälle Jahr 2015

 

 

126

Endabrechnungen lfd. Fälle Jahr 2014

217

113

36

Endabrechnungen lfd. Fälle Jahr 2013

89

17

8

offene Anträge Hilfe zur Pflege + Pflegewohngeld

167

147

179

offene Anträge Bestattungskosten

7

10

24

Widersprüche

14

14

13

Endabrechnungen Verstorbene

116

106

109

 

Die 179 rückständigen Neuanträge setzen sich wie folgt zusammen:

 

Jahr

Anzahl

bearbeitungsreif

  ja            /        nein

2016

3

  0             /            3

2017

18

  1            /           17

2018

158

12           /         146

 

Die Anzahl der gestellten Anträge ist von 2017 mit durchschnittlich mtl. 32 gestellten Anträgen im Vergleich zu 2018 mit durchschnittlich mtl. 37 gestellten Anträgen steigend. Natürlich ist die erhöhte Zahl der Rückstände - insbesondere der bearbeitungsreifen Neuanträge - der oben geschilderten Personalsituation, aber auch der Sommerurlaubszeit geschuldet.

 

Die aktuelle Zahl der lfd. Fälle beträgt 749.

 

Historie „Ambulante Hilfe zur Pflege“:

Über Jahre war dieser Bereich mit einer 1,0 VZS unterbesetzt. Mit DrS/2015/301 wurde für den Haushalt 2016 eine 0,5 VZS eingeworben und durch Politik beschlossen. Die Besetzung der Stelle erfolgte intern zum 01.07.2016. Zudem wurde auf den Stellen der ambulanten Hilfe zur Pflege auch die Bearbeitung der „Hilfen zur Gesundheit“ angedockt. Dies ergab insgesamt eine Personalstärke von 1,75 VZS.

Die anfangs beschriebene Organisationsuntersuchung erfolgte auch zu diesen Bereichen. Im Ergebnis stand ein Mehrbedarf im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege inkl. Hilfen zur Gesundheit von 2,6 VZS, der im Haushalt 2018 eingeworben wurde. Die Begründung ist der DrS/2017/222 zum Teilplan 3112 unter Nr. 2 zu entnehmen.

Durch den Kompromissvorschlag des Landrates an die Politik wurden 1,6 VZS schlussendlich durch die Politik für das Haushaltjahr 2018 zur Verfügung gestellt (DrS/2017/267). Der restliche Stellenanteil wurde auf den Stellenplan 2019 verschoben und wird entsprechend eingeworben.

 

Aktuelle Situation:

Durch interne Besetzungen konnten 1,5 VZS besetzt werden. Eine Kollegin hat zudem Stunden aufgestockt und zum 15.09.18 wurde eine 0,85 VZS von extern besetzt. Die Besetzung auf Sachbearbeiter-Ebene ist somit komplett. Dies gelang jedoch nur durch eine sog. Pool-Stelle des FD Personal.

 

Der Fokus liegt aktuell auf die (weitere) Einarbeitung der neuen Kolleginnen, so dass die nachstehenden Rückstände nach und nach priorisiert abgebaut, alle laufenden Fälle einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden können und die Bearbeitungszeit verringert wird.

 

Hilfe zur Pflege soll so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit unterstützen. Ziel  im ambulanten Bereich ist daher eine zeitnahe (finanzielle) Unterstützung und Beratung, damit ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unter Einbeziehung sämtlicher Unterstützungsleistungen möglich ist.

 

Die aktuelle Zahl der lfd. Fälle beträgt 301.

 

Übersicht Rückstände:

 

Die 79 rückständigen Neuanträge setzen sich wie folgt zusammen:

 

Jahr

Anzahl

2016

17

2017

26

2018

16

 

Aufgrund der ab 01.01.2017 geltenden Gesetzesänderung im SGB XII sind von Amts wegen die neuen pflegerischen Bedarfe zu ermitteln und festzustellen. Daraus ergibt sich, dass für jeden laufenden Fall individuell eine neue Prüfung mit neuer Bescheidung zu erfolgen hat.

 

 

Loading...