Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/189

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2018 berichtet.

Über etwaige Ergänzungen entscheidet der Hauptausschuss: seit 21.02.2018 hält der Kreis Segeberg 20% der Gesellschaftsanteile der RKiSH gGmbH. Aufgrund der geplanten Durchführung des Rettungsdienstes ab 01.01.2019 durch die RKiSH könnte die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt in die Berichterstattung aufgenommen werden.

 

Da die Zulieferung der Daten aus den Beteiligungen nicht vor Ablauf der Frist zum Vorlagenversand erfolgen konnte, wird die Berichtstabelle im Nachgang der TO in Allris rechtzeitig vor der Sitzung zur Einsicht beigefügt. Insofern wird hinsichtlich etwaiger Abweichungen in den nachfolgenden Erläuterungen auf die Berichtstabelle verwiesen.

 

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 4.156.950,- €

- investive Mittel 704.400,- €

vgl. DrS/2017/249-1.

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 30.10.2017 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2018 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 3.612.100,- €

- investive Mittel602.800,- €

vgl. DrS/2017/249-1.

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 16.11.2017 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2018 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2017/264-1).

Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 07.12.2017 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 611 T€ vor.

 

Aufgrund von ungeplanten sonst. Erträgen sowie Steuer- und Zinserstattungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung (vgl. DrS/2018/035), der unbesetzten Stelle der Geschäftsführung seit 01.08.2018 mit geringeren Personalkosten und der Entfall des Projekts „Land.Digital“ wurde eine entsprechende Kürzung des Verlustausgleichs um 194.789in einen 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 (vgl. DrS/2018/155) eingearbeitet und durch den KT am 27.09.2018 beschlossen.

 

4. VGN GmbH

Gravierende Einflüsse auf die Hochrechnung zum Jahresende ergeben sich i.d.R. durch die Einnahmen-Abrechnungen mit den beteiligten Gesellschaften (z.B. HVV, AKN), die turnusmäßig ins 3. und 4. Quartal fallen.

 

Für den Kreis Segeberg wurde bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2018 in Höhe von 383.000,- € veranschlagt.

 

5. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 03.12.2017 den Wirtschaftsplan für 2018 beschlossen.

Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives

Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für

das Wirtschaftsjahr 2018 auf rd. 3.000,- €.

Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2018 wird daher an dieser Stelle

verzichtet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...