Drucksache - DrS/2018/050-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Bürogebäudes für die Kreisverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Immobilienverwaltung
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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11.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme:
Auf dem Kreis eigenen Grundstück in der Rosenstraße 28, Bad Segeberg, soll ein neues Bürogebäude für die Kreisverwaltung entstehen, um die in mehrere Außenstellen ausgegliederten Fachdienste wieder zusammen zu führen. Des Weiteren ist ein zusätzlicher Flächenbedarf für die Zukunft zu schaffen.
Mit Beschluss des Kreistages vom 15.03.2018 (Beschlussvorlage DrS/2018/050) soll der Fachbereich V die erforderlichen konkreten Planungen für den Neubau des Bürogebäudes aufnehmen. Es stehen 260.000,00 € im Haushalt 2018 hierfür zur Verfügung.
Beauftragung der Planungsleistungen
Für die im VgV-Verfahrenen ausgeschriebenen Planungsleistungen für
- Gebäudeplanung
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausstattung
sollen im September 2019 die Aufträge erteilt werden. Die genauen Auftragssummen liegen noch nicht vor, da es sich um Verhandlungsverfahren handelt, die Verhandlungsgespräche und die daraus folgende Abgabe der finalen Angebote erst nach Erstellung dieser Vorlage stattfinden.
Aus den vorab durchgeführten Honorarermittlung zur Kostenschätzung sind folgende Kosten zu erwarten:
Leistung | LPH 1-3 | LPH 4-9 |
Gebäudeplanung | 265.000,00 € | 795.000,00 € |
Tragwerksplanung | 70.000,00 € | 210.000,00 € |
Techn. Gebäudeausstattung | 160.000,00 € | 400.000,00 € |
Summe, brutto | 495.000,00 € | 1.405.000,00 € |
Bei einer stufenweise Beauftragung, also bis Leistungsphase 3, werden ca. 495.000 € in 2019 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 1.405.000 € verteilen dann auf die Jahre 2020 und 2021 parallel zum Baufortschritt, wenn die Baumaßnahme zur Ausführung kommt.
Ausführung Abbrucharbeiten und Bodensanierung
Für die Abbrucharbeiten der oberirdischen Anlagen und zugehörige Gründungen werden etwa 6-8 Wochen benötigt.
Die Abbrucharbeiten der Außenanlagen sind mit einer Bodensanierung verbunden, die terminlich und finanziell zurzeit noch nicht belastbar bewertet werden kann.
Erst während der Abbrucharbeiten, die gutachterlich begleitet werden, kann der genaue Umfang festgestellt werden.
Um das Baugrundstück für die Neubebauung termingerecht herzurichten soll so früh wie möglich mit den Abbrucharbeiten begonnen werden, das heißt witterungsabhängig ab Januar 2019.
Die Kosten für die Abbrucharbeiten und die Bodensanierung werden „grob“ geschätzt in Summe bei 700.000 € liegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die investiven Mittel sind auf dem Produktkonto 1116961.7851 im Haushaltsentwurf 2019 wie folgt eingeplant: 2019: 473.200 € 2020: 10.596.800 € (VE 1.026.800 €) 2021: 7.000.000 €
Über die Änderungsliste müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 721.800 € für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 um 378.200 € erhöht werden. Der Ansatz in Höhe von 10.596.800 € bleibt bestehen.
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto:1116961.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 2.4 Erhöhung der Investitionsquote | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
