Drucksache - DrS/2018/096-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturvertrag Soziale Hilfen in Schleswig-Holstein - Mittelerhöhung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Pfauter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.09.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die zusätzlichen Mittel aus dem Strukturvertrag Soziale Hilfen für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 39.556,93 EUR
- zum einen im Rahmen einer Ausschreibung für den Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-)psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit (ca. 30.000,- EUR)
und
- zum anderen die verbleibenden Mittel für die tarifliche Anpassungen / Abfangen der Lohnkostensteigerungen der langjährig geförderten Projekte (mit Ausnahme der Glücksspielfachstelle)
einzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 25.06.2018 wurde dem Sozialausschuss des Kreises Segeberg ein Beschlussvorschlag über die Verwendung zusätzlicher Mittel aus dem Strukturvertrag Soziale Hilfen unterbreitet, DrS/2018/096.
Dieser Beschlussvorschlag sah zum einen vor, zusätzlichen Mittel aus dem Strukturvertrag Soziale Hilfen für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen einer Ausschreibung für den Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit einzusetzen. Zum anderen sollten die verbleibenden Mittel für die tarifliche Anpassungen / Abfangen der Lohnkostensteigerungen der langjährig geförderten Projekte eingesetzt werden.
Es wurde kein Beschluss gefasst, da der Bedarf nach weiteren Informationen zum Strukturvertrag Soziale Hilfen und den Peer[1]-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich geäußert wurde.
In der darauf folgenden Sitzung des Sozialausschusses hat sich exemplarisch die KIS Segeberg (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen) vorgestellt. Dem Protokoll jener Sitzung wurde ebenfalls eine Vorstellung von EX-IN (experienced involvement) beigefügt; ein Projekt mit Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich.
Für die bessere Übersicht wird die Beschlussvorlage DrS/2018/096 in diese Vorlage (DrS/2018/096-1) überführt. Hier werden zusätzlich die wichtigsten Informationen zum Strukturvertrag für Soziale Hilfen wie folgt dargestellt:
1) Was ist der Strukturvertrag Soziale Hilfen?
2) Welche Projekte wurden/werden gefördert?
3) Wie haben sich die Fördermittel entwickelt?
4) Welche Inhalte werden heute zur Beratung / zum Beschluss vorgelegt?
zu 1) Was ist der Strukturvertrag Soziale Hilfen?
Bis einschließlich 2011 förderte das Land direkt Angebote und Projekte im Bereich der regionalen Suchtkrankenhilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich im Rahmen des Sozialvertrages II.
Mit Wirkung vom 01.01.2012 wurden diese Fördermittel des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte zur freien Auswahl der Projekte im Rahmen eines Strukturvertrages übergeben (kommunalisiert), um die bedarfsgerechte Steuerung der Fördermittel in die Verantwortlichkeit der Kreise und kreisfreien Städte zu geben. Die Summe ist zum einen für die Förderung der regionalen ambulanten Suchtkrankenhilfe vorgesehen, zum anderen für die Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich. Festgeschrieben ist zudem eine Summe von 22.000 EUR für die Glücksspielfachstelle.
zu 2) Welche Projekte wurden/werden gefördert
Lfd. Nr. | Jahr | ||||||||||
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||
1 | Landesverein für Innere Mission (LV) – Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB); ca. 102.000,- EUR/p.a. | ||||||||||
2 | LV – Fachberatung Glücksspielsucht; 22.000,- EUR/p.a. | ||||||||||
3 | LV – Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen (v.a. Standort Kaltenkirchen) ca. 25.000,- EUR/p.a. | ||||||||||
4 | Sozialwerk Norderstedt - Ambulante Suchtberatung ca. 9.000,- EUR/p.a. | - | - | - | |||||||
5 | DRK Segeberg – Sozialstation Henstedt Ulzburg ca. 9.000,- EUR/p.a. | - | - | - | |||||||
6 | - | - | - | HMW - Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung; ca. 12.000,- EUR/p.a. | |||||||
7 | - | - | - | - | Das Rauhe Haus - Aufsuchende niedrigschwellige sozial-psychiatrische Betreuung; ca. 21.000,- EUR/p.a. | ||||||
1) Landesverein für Innere Mission (LV) – Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB):
Die substitutionsgestützte Behandlung ist detailliert im Betäubungsmittelrecht geregelt und als Behandlungsmethode medizinisch voll anerkannt. Die Leistungen der PSB stellen dabei einen unverzichtbaren Bestandteil für das erfolgreiche Gelingen einer Substitution dar. Die PSB soll Substituierte begleiten und beraten, z.B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, und hierdurch eine Stabilisierung und soziale Integration befördern. Bei diesem Angebot ist insbesondere der niedrigschwellige Zugang ohne vorherige Antragstellung beim Sozialhilfeträger wichtig, da bei den betroffenen Personen häufig „Schwellenängste“ gegenüber Behörden bestehen.
Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 11.04.2008 (Az. 4 Bf 83/07 Z) besteht ein individueller Rechtsanspruch Substituierter auf begleitende psychosoziale Beratung und Betreuung. Bei einem Wegfall der durch Landesmittel geförderten Maßnahmen bestünden somit entsprechende Einzelansprüche gegen des Kreis Segeberg als Träger der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Dies birgt ein enormes Kostenrisiko für den Kreis. In Anbetracht dieses Umstandes soll die Förderung aus Landesmitteln fortgeführt werden. Der Verlauf der Fallzahlen seit 2009 und unter Berücksichtigung der bereits in 2011 erfolgten Kürzung um 15 % (seinerzeit noch durch das Ministerium) erscheint auch der bisherige Förderungsumfang angemessen.
2) LV – Fachberatung Glücksspielsucht:
Es ist nach dem Strukturvertrag Soziale Hilfen ein jährlicher Betrag in Höhe von 22.000,- EUR für die Förderung der Fachstelle Glücksspiel einzusetzen.
3) LV – Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen
Standort Kaltenkirchen:
Der Aufbau und Betrieb einer neuen Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen durch den Landesverein für Innere Mission am Standort Kaltenkirchen wurde durch die Gewährung von zusätzlichen Projektmitteln aus dem Sozialvertrag II im Jahr 2013 ermöglicht.
Das Angebot der Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen wurde grundsätzlich von Verwaltung und Politik als wichtiger Bestandteil der dezentralen Psychiatrie betrachtet, weil es psychisch kranke Menschen eine Tagesstruktur bietet damit deren Lebensqualität und Integrationsmöglichkeiten erhöht werden und somit weitergehende und kostenintensivere Maßnahmen verhindern können.
Standort Bad Segeberg, Norderstedt, Wahlstedt:
Auch an diesen Standorten wurde das Angebot der Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen grundsätzlich begrüßt und als wichtiger Bestandteil der dezentralen Psychiatrie anerkannt. Im Gegensatz zum Angebot in Kaltenkirchen wurden die Angebote an den hier genannten Standorten bereits über Kreismittel im Umfang von 150.000,- EUR/p.a. gefördert. Im Rahmen der letzten Verhandlung über die jährliche Förderung der Begegnungsstätten für die Zeit ab 2014 wurde bereits eine mögliche Einstellung der Förderung aus Landesmitteln berücksichtigt. Insofern stellte ein Wegfall der Förderung ab 2014 im Umfang von 3.812,25 EUR keine Gefahr für den Bestand der drei Begegnungsstätten dar.
4) Sozialwerk Norderstedt - Ambulante Suchtberatung
Im Rahmen der Neuausschreibung des Beratungswesens ab dem 01.01.2015 erfolgte in 2013 eine Bemessung der notwendigen Suchtberatungsangebote in der Stadt Norderstedt. Hierbei wurden neben den bisherigen Fallzahlen auch soziale Indikatoren wie Arbeitslosenquote, Anzahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt. Es ist danach davon auszugehen, dass die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vergebenen Leistungspakete auskömmlich sind. Eine darüber hinausgehende Förderung war zukünftig nicht mehr erforderlich. Die bisher dem Sozialwerk gezahlten Landesmittel zur Finanzierung zusätzlicher Angebote wurden ab 2016 eingestellt.
5) DRK Segeberg – Sozialstation Henstedt Ulzburg
Der hohe Stellenwert der Sozialstation Henstedt-Ulzburg als niedrigschwelliges Angebot in der Gemeinde wurde grundsätzlich erkannt und gewürdigt. Insbesondere für ältere Menschen stellten die tagesstrukturierenden Maßnahmen ein hilfreiches und begrüßenswertes Angebot dar. Darüber hinaus hatte die Sozialstation zweifelsohne die Funktion einer ersten Anlaufstelle für verschiedene Personengruppe in schwierigen Lebenssituationen oder bei der Klärung der selbigen.
Gleichwohl wurde von hier nur ein geringer Bezug zur dezentralen Psychiatrie gesehen. Psychische Erkrankungen der in der Sozialstation beratenden oder betreuten Personen sind wohl nicht ausgeschlossen, aber nicht Zugangsvoraussetzung oder gar die Regel. Vielmehr wurde ein Bezug zum System der Leistungen der Pflegeversicherung gesehen. Nicht zuletzt wurden daher Möglichkeiten der Finanzierung gesehen, zum Beispiel über das Pflegestärkungsgesetz gesehen.
Aufgrund des mangelnden direkten Bezuges zur dezentralen Psychiatrie wurde die weitere Förderung aus Landesmitteln mit dem Ablauf des Jahres 2015 eingestellt.
6)+7) Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung:
Das Projekt zur aufsuchenden niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Betreuung wurde für die Zeit ab dem 01.01.2015 aufgesetzt. Hier wurde der Träger HMW- Gesundheit und Pflege (ab 2015) und Das Rauhe Haus (ab 2016) installiert.
Aufsuchende niedrigschwellige Arbeit ist immer dann nötig, wenn anspruchsberechtigte Personen aufgrund ihrer Besonderheiten durch etablierte Angebote der Regelversorgung oder –betreuung und/oder aufgrund langwieriger und komplexer Antragsverfahren nicht erreicht werden.
Bei dieser Personengruppe drohen Notlagen wie Verwahrlosung, Suizidalität, soziale Isolation, Obdachlosigkeit, Sucht oder fremdgefährdendes Verhalten. Die angesprochenen Hilfen können dem begegnen und die beschriebene Personengruppe in Krisensituationen erreichen und durch präventive und nachsorgende Interventionen ihre Situation verbessern.
zu 3) Wie haben sich die Fördermittel entwickelt?
Im Rahmen der Kommunalisierung der Mittel zum 01.01.2012 wurde auch eine Umsteuerung bei der Mittelverteilung auf die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte vereinbart. Die Verteilung der Landesmittel (insgesamt ca. 2,37 Mio. EUR) orientiert sich seitdem an einem Indikatorenmodell, welches diverse Sozialdaten (Einwohner, Bevölkerungsdichte, suchtkranke Personen, etc.) als Grundlage nimmt.
Die Förderhöhe beläuft sich für das Jahr 2012 auf ca. 145.000,- EUR. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Aufgabenübertragung wurden die Anträge für das Jahr 2012 ohne Beteiligung des Kreises durch das Land geprüft. Zeitgleich wurde die Umverteilung der Landesmittel nach einem Indikatorenmodell erläutert. Diese Umsteuerung brachte dem Kreis Segeberg eine Verbesserung um ca. 24.000 EUR auf ca. 169.000,- EUR jeweils für die Jahre 2013 und 2014.
Im Strukturvertrag soziale Hilfen für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2017 wurde dem Kreis Segeberg eine Fördersumme von ca. 181.000,- EUR zugestanden. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung um 12.000,- EUR.
Aufgrund der zusätzlichen Landesmittel und vor allem durch ein differenzierteres Indikatorenmodell erhält der Kreis Segeberg für den Zeitraum 01.01.2018-31.12.2022 pro Jahr ca. 228.000,- EUR. Dies entspricht einer erneuten Steigerung um ca. 47.000,- EUR.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2018 sowohl der alte (2015-2018) als auch der neue (2018-2022) Strukturvertrag seine Wirkung entfaltet. Dies führt dazu, dass bereits im Jahr 2018 die o.g. zusätzlichen Mittel ausgeschüttet werden. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land und den Kreisen/kreisfreien Städten über die Fortführung des Strukturvertrages für Soziale Hilfen unter Berücksichtigung des neuen Indikatorenmodells.
zu 4) Welche Inhalte werden heute zur Beratung / zum Beschluss vorgelegt?
Die letztgenannte Steigerung der Zuwendungen aus dem Strukturvertrag Soziale Hilfen um ca. 47.000,- EUR teilt sich auf in 7.466,20 EUR (zusätzliche Landesmittel) und 39.566,93 EUR (neues Indikatorenmodell). Die Zuwendung in Höhe von 7.466,20 EUR wird laut Beschluss des Sozialausschusses in seiner Sitzung vom 01.02.2018 (DrS/2018/010) allgemein für die Ziele des Strukturvertrages soziale Hilfen eingesetzt.
Bezüglich der verbleibenden Mittelerhöhung über 39.566,93 EUR wurde die Verwaltung in der gleichen Sitzung beauftragt, Vorschläge im Sinne der Ziele des Strukturvertrages soziale Hilfen zu erarbeiten und dem Sozialausschuss vorzulegen.
Daraufhin hat sich eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst, der Sozialplanung und der Eingliederungshilfe, für die Erarbeitung eines Vorschlags im Sinne des o. g. Arbeitsauftrages gegründet und die nachfolgenden, bereits vorliegenden, Anträge mit in ihre Arbeit aufgenommen:
Antragssteller | Antragsdatum | Schwerpunkt/Thema | Antragssumme p.a. |
Landesverein für Innere Mission, ATS | 20.02.2018 | Erhöhung der Mittel für die Begleitung Substituierter aufgrund tariflicher Anpassungen | 6.210,00 EUR |
Landesverein für Innere Mission, ATS | 20.02.2018 | Tandem-Projekt: Frühintervention bei Suchtauffälligkeiten (Schwerpunkt intelligenzgeminderte Menschen) | 13.000,00 EUR |
Das Rauhe Haus | 31.08.2017 | Erweiterung der bestehenden aufsuchenden Hilfen mit Anbindung an das Beratungszentrum in Henstedt-Ulzburg | 10.325,17 EUR |
Das Rauhe Haus | 31.08.2017 | Erweiterungsantrag für die Bereiche Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen (bislang Bad Bramstedt und Kaltenkirchen) | 10.613,00 EUR |
Es handelt sich um interessante, grundsätzlich förderfähige Maßnahmen. Die bestehenden Angebote würden durch die Umsetzung der Anträge vertieft werden können. Diese Anträge belaufen sich in Summe auf 40.148,17 EUR. Somit liegen sie knapp über der zur Verfügung stehenden Mittelerhöhung.
Um darüber hinaus einen möglichst differenzierten Blick auf die anstehende Entscheidung zu erhalten, wurden die Kreise und kreisfreien Städte angeschrieben, die ebenfalls Mittel aus dem Strukturvertrag erhalten.
Insbesondere die Kreise Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck haben sich auf die Anfrage hin geäußert. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass entweder ähnliche Projekte wie im Kreis Segeberg gefördert werden oder dass andere geförderte Projekte sich nicht zeitnah in die soziale Infrastruktur des Kreises Segeberg übertragen lassen.
Im Hinblick auf die o.g. Anträge kommt die Arbeitsgruppe jedoch zu dem Schluss, dass aufgrund der Höhe der zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel die Möglichkeit besteht, die Bandbreite der geförderten Projekte und Maßnahmen zu erweitern. Besonders durch den Einsatz von Projektmitteln ist eine modellhafte Erprobung neuer Ansätze attraktiv, da es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Infrastruktur im Kreis Segeberg – und den damit verbundenen Einrichtungen als Mittelempfänger – wurde in der internen Arbeitsgruppe neben diversen Ansätzen letztlich folgendes Ergebnis herausgearbeitet:
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Projektmittel kann psychisch kranken Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit ihrer Erkrankung professionell auseinander zu setzen, um damit als sog. „Peer-SpezialistIn“ im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen tätig zu werden. In diesem Zusammenhang können diese Peer-SpezialistInnen unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit tätig werden und darüber hinaus als Multiplikatoren für eben diese Bereiche fungieren.
Nach Rücksprache mit dem fördermittelgebenden Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist diese Projektidee vom Strukturvertrag grundsätzlich gedeckt und wird ebenso befürwortet.
Um der bisherigen Arbeit der langjährig geförderten Projekte die Finanzierung nicht zu erschweren, sollen neben dieser Projektidee auch die tariflich bedingten Mehrausgaben berücksichtigt werden, die sich in den letzten sechs Jahren ergeben haben und auch weiter steigen werden. Dies spiegelt sich vor allem bei den Mitteln für die Begleitung Substituierter durch den Landesverein für Innere Mission, ATS wider.
Somit wird abschließend verwaltungsseitig empfohlen, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Übernahme der tariflichen Lohnsteigerungen der langjährig geförderten Projekte (mit Ausnahme der Glücksspielfachstelle) und den projektweisen Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit einzusetzen.
Soweit die in 2018 zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, diese in die Folgejahre zu übertragen, da der Einsatz der Fördermittel im Rahmen des Strukturvertrages Soziale Hilfen zeitlich nicht auf Haushaltsjahre sondern lediglich auf die gesamte Förderperiode (01.01.2018 - 31.12.2022) begrenzt ist.
[1] Peer (engl.) ≈ dt.: Peer, Ebenbürtiger, Fachgenosse, (Fach-)kollege, Gleichaltrige, Gleichgestellte
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Landesmittel
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10 | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Die Leistungen aus dem Strukturpaket Soziale Hilfen werden im Bereich der ambulanten Suchthilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich eingesetzt.
| Nein |
X | Ja |
