Bericht der Verwaltung - DrS/2018/171
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuregelung der ÖPNV-Landesmittel 2018/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer (SVG)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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19.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2007 wurden die ÖPNV-Landesmittel kommunalisiert. Seit dem erhalten die 15 Kreise und kreisfreien Städte als ÖPNV-Aufgabenträger (AT) jährlich pauschal i.W. die Mittel, die das Land Schleswig-Holstein vorher für den Ausgleich rabattierter Schülertickets (gemäß §45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) direkt an die ÖPNV-Betreiber auszahlte. Hauptmotiv dafür war, die Aufgaben- (liegt seit 1996 bei den ATs) und Ausgabenverantwortung bei den ATs sinnvoll zu bündeln und so ein ganzheitlich-effektives ÖPNV-Management aus einer Hand zu ermöglichen. Dies wurde in der ersten ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNV-FinVO) 2007-2012 geregelt, innerhalb derer die Mittel in den ersten beiden Jahren um je 2,5% abgesenkt und dann eingefroren wurden. Die Mittelverteilung basierte auf einem festen Schlüssel, welcher sich aus der Verteilung der ehemaligen §45a-Mittel ergab. In der zweiten ÖPNV-FinVO 2013-2017 blieben der Verteilungsschlüssel und die eingefrorene Mittelhöhe unverändert. Seitens der ATs wurde dies über Jahre deutlich kritisiert. Denn die Zuweisungen aus Regionalisierungsmitteln (Reg.mittel) des Bundes, aus denen Schleswig-Holstein seinen Schienenpersonennahverkehr vollständig und die ÖPNV-FinVO-Mittel zu rund 50% finanziert, waren während dieser Zeit dynamisiert, jedoch wurde diese Dynamisierung trotz steigender ÖPNV-Aufwendungen nicht an die ATs weitergegeben. Zwischenzeitlich hatte überdies der Landesrechnungshof den Verteilungsschlüssel kritisiert und einen leistungsbezogenen Ansatz gefordert.
Die Ungleichbehandlung Land/ATs hinsichtlich der Mittelausstattung änderte sich 2017. Aus den um 30 Mio. €/a erhöhten und um 1,8%/a dynamisierten Reg.mittelzuweisungen des Bundes stellt das Land den ATs zusätzliche 5 Mio. €/a zur Verfügung. Die ATs und das Land haben dazu für 2017 eine leistungsbezogene Verteilung der 5 Mio. € nach den 2015er Fahrplankilometern verabredet (variabler Schlüssel), der Bestand bleibt unangetastet (fester Schlüssel). Damit wird die Verteilung der zusätzlichen Mittel an die ÖPNV-Angebotsqualität gemessen in Fahrplankm gekoppelt und so in einen unmittelbaren Leistungszusammenhang gestellt. Denn der feste Schlüssel bildet i.W. die Verteilung der ehemaligen §45a-Mittel ab, den Leistungszusammenhang jedoch nicht direkt. Im Ergebnis bekommt der, der bislang weniger €/km bekam, mehr (z.B. NMS) – und umgekehrt (z.B. SE). Damit werden Verteilungsauffälligkeiten zwischen den 15 ATs geglättet. Für 2017 bedeutete dies für SE ein Plus von 164 T€ (Anlage 1).
Nach Auslaufen der der bisherigen ÖPNV-Finanzierungsverordnung des Landes (FinVO) ist nunmehr die neue FinVO für die Jahre 2018 & 2019 in Kraft getreten (Anlage 2); entscheidende Neuerung: Dynamisierung von 50% der Altmittel (ca. 30 Mio. €) und der 5 Mio. € Zusatzmittel um 1,8% pro Jahr. Dazu hatten sich die ATs im Vorfeld sowie per Stellungnahme über den Landkreistag positioniert (Anlage 3; relevante Teile stammen von der SVG). Die wesentlichen Forderungen waren:
- Verwendung jahresaktueller Fahrplandaten, damit dieser Leistungsanreiz unmittelbar wirken kann.
- Weitere Mittelerhöhung, um Steigerung von Eigenmitteleinsatz zu begrenzen.
- Verlängerung der Laufzeit auf 3 - 4 Jahre. Begründung: Planungssicherheit sowie die Erwartung, dass 2 Jahre zur konsensualen Entwicklung eines neuen, sachgerechteren Schlüssels nicht ausreichen.
- Verteilung der 1,8%igen Dynamisierung der Altmittel nicht über den variablen, sondern über den festen Schlüssel, um den seit 2007 erlittenen Wertverlust wenigstens anteilig auszugleichen.
Punkt 1 wurde ganz, 4 teilweise berücksichtigt, 2 und 3 wurden abgelehnt (Anlage 4). Punkt 2 mit der Begründung, die Erhöhung um 5 Mio. € zzgl. Dynamisierung entspreche der Forderung. Punkt 3 mit der Begründung, den Einigungsdruck auf die ATs hochhalten zu wollen, da nur so der Forderung des Landesrechnungshofs nach einer zeitnahen Etablierung eines sachgerechteren Verteilungsschlüssels entsprochen werden könne. Punkt 4 wurde für 2018 umgesetzt, für 2019 nicht, da nur die Einbeziehung der vollen Dynamisierung in den variablen Schlüssel einen ausreichenden Leistungsanreiz darstelle. Da die 2018er Fahrplandaten noch nicht feststehen, stellt Anlage 1 (SE: +75 T€; zzgl. +3 T€ feste U-Bahn-Mittel) nur einen unverbindlichen Ausblick dar, das Ergebnis hängt von der konkreten Leistungsentwicklung bei allen 15 ATs ab. Für 2019 ergibt sich unter identischen Voraussetzungen eine Prognose von +21 T€ (zzgl. +3 T€ feste U-Bahn-Mittel) ggü. 2018.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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