Drucksache - DrS/2018/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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19.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz, der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Für die weitere Bearbeitung der beschlossenen, aber bislang nicht umgesetzten Maßnahmen der Klimaanpassungsaktivitäten des Kreises wird ein Antrag auf Anschlussförderung beim Projektträger Jülich gestellt. Die Personalstelle der Klimaanpassungsmanagerin wird unter Vorbehalt eines positiven Förderbescheids nach Ablauf des aktuellen Förderzeitraumes (30.09.2019) für die Dauer des neuen Bewilligungszeitraumes (voraussichtl. ab dem 01.10.2019) für ein Jahr fortgeführt. Die erforderlichen Kreismittel (Eigenanteil von 60%) werden im Haushalt bereitgestellt. In diesem Zeitraum sollen die mit dem Förderantrag bewilligten Maßnahmen umgesetzt werden. Zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen wird das bestehende Klimaschutz-Controlling fortgeführt. Der Beschluss erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Über die Bereitstellung der Mittel für die geplanten Maßnahmen wird erst mit Aufstellung des jeweiligen Haushalts entschieden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell wird die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel vom Projektträger Jülich für zwei Jahre mit 65% gefördert. Das Projekt läuft noch bis 30.09.2019. Der Kreis Segeberg nimmt mit dieser Stelle deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein. Erste Schritte sind unternommen, um den Kreis Segeberg auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Doch Klimaanpassung ist genauso wie Klimaschutz eine langfristige Aufgabe, die zurzeit noch am Anfang steht. Die Anzeichen und Auswirkungen des Klimawandels sind aber bereits mess-, beobachtbar und erlebbar.
Die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes sowie der darin enthaltenen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wurden durch den Kreistag am 22.05.2014 (DrS/2014/067) beschlossen.
Wie in DrS/2017/219 erläutert, wurde für das Erstvorhaben statt der zwei beantragten Personalstellen nur eine Stelle vom Fördermittelgeber PtJ bewilligt. Das Konzept enthält aber weitere beschlossene Maßnahmen, die im Rahmen der bisherigen Förderung aufgrund reduzierter personeller Kapazitäten bisher nicht umgesetzt werden konnten. Diese Maßnahmen können in einem Anschlussvorhaben bearbeitet und gefördert werden.
Der bestehende Vertrag für die geförderte Personalstelle im Projekt „Anpassung an den Klimawandel“ läuft zum 30.09.2019 aus. Um eingearbeitetes, fachkundiges Personal nicht zu verlieren soll eine direkte Anschlussförderung für die Personalstelle um weitere 12 Monate zur Umsetzung der beschlossenen, aber bislang nicht bearbeiteten Maßnahmen beim Projektträger Jülich beantragt werden. Aufgrund der langen Antragsverfahrensdauer ist eine vorzeitige Beschlussfassung erforderlich. Zeit Eine Förderung mit Bundesmitteln zu 40% ist über die Nationale Klimaschutzinitiative möglich.
Maßnahmenkatalog
AGKreis-Klimaschutzmanagement Allgemein
SESiedlung/Infrastruktur
GTGesundheitswirtschaft und Tourismus
GB„Grün & Blau“, Maßnahmen zu Naturschutz, Freiflächen, Land-, Forst- und Gewässerwirtschaft
Maßnahmen | Verantwortlich, Beteiligte | Priorität | |
AG 4 | Erstellung von Checklisten mittels Kriterien zur Feststellung des Klimaanpassungsnutzens (2,5 PM) | KSM, FB IV, Gemeindeverwaltungen | 2 |
SE 1 | In Kooperation mit Kommunen und evtl. Verbraucherzentrale Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten des Kreises für Klimaanpassungsmaßnahmen privater Haushalte (2 PM) | KSM, Kreisverwaltung, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein | 2 |
GT 1 | Anpassung von Massenveranstaltungen an den Klimawandel (1 PM) | KSM, Fachdienst Feuerwehrwesen, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz | 1 |
GT 2 | Aktion zur Aufklärung der Bevölkerung des Kreises zur Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung von Gefahren (2 PM) | KSM, Fachdienste Gesundheit, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz | 1 |
GT 4 | Maßnahmen zur Förderung der Flüssigkeitsaufnahme (1 PM) | KSM, Stadtwerke, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen | 3 |
GB 4 | Bessere Einbindung geeigneter Flächen (Biotop- und Naturschutzflächen) in die Verbundstrukturen (2,5 PM) | KSM, UNB, Gemeindeverwaltungen, ggf. Vertreter aus Forst-, Land-, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bildungseinrichtungen, Stiftung Klimawald, Bevölkerung des Kreises, Vereine und Verbände | 1 |
SE 4 | Beratung von Städten/Gemeinden zur Gestaltung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Bebauungsplan (2 PM) | KSM, Fachdienst Kreisplanung, Gemeinden | Neue Maßnahme (nicht im Konzept enthalten) |
GB 3 | Neuwaldbildung/Gestaltung von Klimawäldern (2,5 PM) | KSM, UNB, Gemeindeverwaltungen, ggf. Vertreter aus Forst-, Land-, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bildungseinrichtungen, Stiftung Klimawald, Bevölkerung des Kreises, Vereine und Verbände | Alternativmaßnahme |
PM Personenmonate
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| 2019 | 2020 | Gesamt |
Personalkosten | 16.000,00 € | 47.000,00 € | 63.000,00 € |
Sachkosten (ÖA, Vergabe von Aufträgen, Geschäftsbedarf, Reisekosten) | 1.500,00 € | 5.500,00 € | 6.700,00 € |
Summe | 17.500,00 € | 53.500,00 € | 71.000,00 € |
Einnahmen durch Bundesfördermittel (40%) | 7.000,00 € | 21.400,00 € | 28.400,00 € |
Verbleibender Eigenanteil (60%) | 10.500,00 € | 32.100,00 € | 42.600,00 € |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:511 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
