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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.6.2018 ist mit Inkrafttreten einer erneuten Änderung des Landesplanungsgesetztes das sogenannte Moratorium über die vorläufige Unzulässigkeit raumbedeutsamer Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet bis zum 5.6.2019 und damit um ein viertes Jahr verlängert worden.

 

Im August 2018 wurden die überarbeiteten Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I-III zum Sachthema Wind auf der Grundlage eines veränderten Kriterienkatalogs fertiggestellt. Eine erste Karte mit den in Aussicht genommenen neuen Vorranggebieten wurde als Grundlage für künftige Ausnahmeanträge bereits im Juli 2018 veröffentlicht (Anlagen). Die Beschlussfassung im Kabinett über die Entwürfe erfolgt(e) am 21.8.2018. Anfang September 2018 beginnt die erneute öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen. Die Bereitstellung der Planunterlagen erfolgt vorrangig über das Internet. Öffentliche Auslegungen von analogen Planunterlagen erfolgen ausschließlich bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

 

Für die Abgabe einer Stellungnahme besteht eine Frist von 4 Monaten. Mit einer Fristverlängerung ist nicht zu rechnen, da eine nochmalige Verlängerung des Moratoriums rechtlich ausgeschlossen ist und die verbleibende Zeit bis zum Ablauf des Moratoriums für den Abschluss des Planverfahrens benötigt wird. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden leiten ihre Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde und den Kreisen zu.

 

Für die Gremienbefassung des Kreises ergibt sich daraus folgender Zeitplan:

5.11.:Vorberatung im WRI

21.11.:Vorberatung im UNK

4.12.:Vorberatung im HA

6.12.:Beschlussfassung im KT

 

 

 

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Anlagen

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