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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter der Maßgabe, dass sich das Jobcenter weiterhin in gleichem Umfang beteiligt, fördert der Kreis Segeberg auch im Jahr 2019 die Maßnahme „Wohnen & Arbeit“ in Norderstedt. Fördermittel in Höhe von max. 40.200 € jährlich werden zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bisher einzelfallbezogen gegen Rechnung nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme.

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein wird gebeten, im 2. Quartal 2019 erneut einen Erfahrungsbericht/Evaluation über das Projekt vorzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg, die Stadt Norderstedt, das Jobcenter Kreis Segeberg und die Diakonie Hamburg-West/Südholstein haben 2015 das Projekt „Wohnen & Arbeit“ ins Leben gerufen, das sich an obdachlose Menschen wendet, die in Norderstedt leben und Leistungen vom Jobcenter erhalten. Ziel ist es, durch (Wieder-) Herstellung der Wohnfähigkeit die Personen zu befähigen, eigenen Wohnraum anzumieten und zu erhalten, so dass letztendlich die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gelingt.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 08.03.2018 haben Vertreter/-innen der Diakonie das Projekt vorgestellt (DrS/2018/056). Die Mitglieder des Sozial-ausschusses haben darum gebeten, das Konzept zu überarbeiten und in der Sitzung am 20.09.2018 vorzustellen. Danach werde über die weitere finanzielle Förderung des Projektes entschieden.

 

Das Konzept liegt jetzt vor (Anlage); Vertreter-/innen der Diakonie werden an der Sitzung teilnehmen und das Konzept erläutern.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Konzept geeignet, obdachlose Menschen „wohnfähig“ und somit vermittlungsfähig auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Sollte die Diakonie Hamburg-West/Südholstein Plätze nicht besetzen, gehen die finanziellen Folgen allein zu Lasten der Diakonie. Der Kreis Segeberg hat kein finanzielles Risiko.

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein bittet um Erhöhung des Zuschussbetrages von 625 € auf 670 € monatlich je Teilnehmer/in, um die zwischenzeitlich entstandenen Tariferhöhungen abzufangen. Vor dem Hintergrund, dass seit Beginn des Projektes keine Anpassung des Zuschusses vorgenommen wurde, sollte der Erhöhung zugestimmt werden. Bei durchgängiger vollständiger Besetzung der Plätze würde der Zuschussbedarf von 75.000 € auf 80.400 € jährlich steigen; davon hätte der Kreis Segeberg 40.200 € zu tragen.

 

Die Kooperationspartner wurden um Stellungnahme zur Fortführung des Projektes gebeten. Das Jobcenter befürwortet das, die Rückmeldung der Stadt Norderstedt steht noch aus.

 

Die Finanzierungsvereinbarung über das Projekt verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht bis zum 30.09.2018 gekündigt wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Haushalt 2019 werden Mittel in Höhe von 40.200 € zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3115600

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 5331000000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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