Drucksache - DrS/2018/156
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene; Entwurf des Innenministeriums vom 03.08.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene einen Förderantrag zur Errichtung und zum Betrieb einer auf mehrere Jahre ausgelegten Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Statistik
Ausländische Staatsangehörigkeit
Im Kreis Segeberg leben insgesamt 272.235 Menschen. Davon haben ca. 25.000 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit und gehören 166 Nationalitäten an. Von den ca. 25.000 ausländischen Staatsangehörigen sind etwa 12.000 EU-Staatsangehörige.
Die größten Gruppen im Kreis sind die polnischen vor den türkischen Staatsangehörigen.
2014: 15.798 Personen (8.171 m/7.624 w) : 1.408 unter 18
2015: 18.453 Personen (9.906 m/8.514 w) : 1.923 unter 18
2016: 22.398 Personen (12.384 m/9.977 w) : 3.039 unter 18
2017: 24.504 Personen (13.653 m/10.817 w) : 3.487 unter 18
Geflüchtete
Es befinden sich ca. 1.200 Personen im Asylverfahren und ca. 450 Personen sind als ausreisepflichtig geduldet. In den Jahren 2015 - 2016 zogen insgesamt 3.927 Geflüchtete in den Kreis Segeberg.
Menschen mit Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt 2017)
Im Jahr 2017 hatten rund 19,3 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Von den 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund hatten 2017 rund 2,8 Millionen (14 %) türkische, 2,1 Millionen (11 %) polnische, 1,4 Millionen (7 %) russische, 1,2 Millionen (6 %) kasachische und 0,9 Millionen (4 %) rumänische Wurzeln.
Von den 19,3 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations-hintergrund waren rund 13,2 Millionen Menschen selbst zugewandert.
Bevölkerung 2017 in Privathaushalten nach Migrationsstatus | ||||
Migrationsstatus | 2017 | Veränderung gegenüber | ||
Anzahl | Anteil an der | |||
in 1 000 | in % | in 1 000 | in % | |
Quelle: Mikrozensus 2017 | ||||
Bevölkerung in Privathaushalten insgesamt | 81 740 | 100,0 | 309 | 0,4 |
ohne Migrationshintergrund | 62 482 | 76,4 | -507 | -0,8 |
mit Migrationshintergrund | 19 258 | 23,6 | 815 | 4,4 |
Deutsche | 9 843 | 12,0 | 251 | 2,6 |
zugewandert | 5 235 | 6,4 | 114 | 2,2 |
in Deutschland geboren | 4 608 | 5,6 | 137 | 3,1 |
Ausländerinnen und Ausländer | 9 416 | 11,5 | 565 | 6,4 |
zugewandert | 7 937 | 9,7 | 449 | 6,0 |
in Deutschland geboren | 1 479 | 1,8 | 116 | 8,5 |
Historie:
Der Kreis Segeberg hat sich bereits früh, vor dem starken Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2015/2016, der aktiven Integration von Menschen mit Migrationshintergrund angenommen.
Um die Menschen bei ihrer Integration zu unterstützen, wurde im Jahr 2011 mit der Entwicklung des „Handlungskonzeptes zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ im Rahmen des XENOS-Projektes (DrS/2014/145) begonnen. Das Konzept wurde am 09.10.2014 einstimmig vom Kreistag verabschiedet und beinhaltet ein klares Bekenntnis der Politik und der Verwaltung des Kreises zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als Querschnittsaufgabe.
Im Jahre 2016 wurde in der Kreisverwaltung das „Büro für Chancengleichheit und Vielfalt“ in Anlehnung an die Prinzipien der Charta der Vielfalt zur Schaffung eines vorurteilsfreies Arbeitsumfeld (in den Bereichen Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität (entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) eingerichtet (Drs2016/180)). Die Aufgaben des Büros umfassen u.a. die Themen Migration, Inklusion und Partizipation, sowie die Umsetzung und Fortentwicklung des zuvor genannten Handlungskonzeptes.
In Reaktion auf den starken Zuzug von Geflüchteten wurde Mitte 2015 die aus Landesmitteln geförderte (Förderperiode 01.07.2015-30.06.2018) „Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“ im Kreis eingerichtet (DrS/2015/224-1 - Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen vom 07.09.2015 IV 2210 .V. – 483.0223.31).
Zudem wurde das „Handlungskonzept zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen im Kreis Segeberg“ entwickelt, das 2016 im Kreistag verabschiedet wurde. Die Handlungsschwerpunkte umfassten zu dieser Zeit die Bereiche Sprache, Arbeit und Ausbildung, Gesundheit und weiterführende Schulen, basiert auf dem Flüchtlingspakt vom 06.05.2015. Im Jahre 2017 wurden die o.g. Handlungsfelder um die Schwerpunkte Wohnen sowie Kultur und Religion erweitert. Im Dezember 2017 wurde die Förderung der Koordinierungsstellen verlängert bis zum 31.12.2018 (Amtsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 51 vom 11.12.2017/1572). Im März 2018 konnte die erfolgreiche Umsetzung des Handlungskonzeptes im Sozialausschuss bekanntgegeben werden (DrS/2018/055). Dabei wurde der Fokus auf die derzeitigen und zukünftigen Handlungsbedarfe gelegt.
Der Weg in die Zukunft:
Es kommen immer weniger Flüchtlinge in den Kreis Segeberg. Im Jahre 2017 wurden insgesamt 467 und im 1. Halbjahr 2018 199 Menschen dem Kreis zugewiesen. Muss deswegen auch weniger getan werden?
Die geflüchteten Menschen, die zu uns gekommen sind, werden auf Grund des geltenden Rechts zu einem großen Teil langfristig im Kreis Segeberg bleiben. Eine baldige Rückkehr ist oft nicht möglich, da die auslösenden Fluchtgründe immer noch bestehen und die Menschen daher verschiedene Aufenthaltstitel und Berechtigungen erhalten. Viele von diesen Menschen werden dauerhaft hier im Kreis Segeberg bleiben wollen, da ihre Kinder hier aufwachsen, sie hier heimisch werden und sich eine Zukunft erarbeiten.
Vieles ist bisher getan worden, um die Menschen beim Ankommen im Kreis Segeberg zu unterstützen. Die ersten Schritte wie „Wo stelle ich welche Anträge?“, „Wo finde ich eine Wohnung? Und wo einen Sprachkurs?“ konnten mit Hilfe der unzähligen Ehrenamtlichen bewältigt werden.
Nur, wie geht es für die Menschen jetzt weiter? Ist es alleinige Aufgabe dieser Menschen, sich hier zu integrieren und ihren Weg zu finden? Können die jetzt vorhandenen Regelstrukturen zur Unterstützung, wie z.B. die hauptamtlichen KoordinatorInnen in den Kommunen oder die Unterstützung des Freiwilligen-managements zurückgebaut werden?
Integration bedeutet auch, dass Zugewanderte am gesellschaftlichen Leben teilhaben und somit Verantwortung für sich und andere übernehmen können. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass eine offene Aufnahmegesellschaft vorhanden sein muss, die bereit ist, alle Menschen teilhaben zu lassen und sich frei von Vorurteilen offen zu begegnen.
Dazu müssen Möglichkeiten und Räume vorhanden sein, die diese Begegnungen und damit das Zusammenleben fördern. Das kann die Beteiligung im Sportverein sein, der Aufbau von Migrantenselbstorganisationen oder die politische Beteiligung über ein Forum, das den MigrantInnen eine Möglichkeit der Partizipation verschafft.
Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen die Zugewanderten beständig eine Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen, den Zugang zu Bildung und die Chance auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Nur so können sich die Menschen hier zugehörig fühlen und sich mit Deutschland identifizieren.
Es beinhaltet auch, dass die interkulturelle Öffnung in allen Bereichen aktiv umgesetzt wird. Das Zusammenleben von verschiedenen Kulturen ist eine Bereicherung für unsere Handlungs- und Denkweisen. Jedoch beinhaltet jede Veränderung auch, dass Missverständnisse und Kommunikationsprobleme entstehen können. Beiderseitige Toleranz und die Förderung und Verfestigung von interkultureller Kompetenz sind hierbei Lösungsansätze.
Nur wenn interkulturelle Öffnung und Kompetenz selbstverständlich ist und die Gesellschaft dies lebt, kann ein Miteinander gelingen. Insbesondere der öffentliche Dienst sollte hier durch gut geschulte MitarbeiterInnen die zentrale Vorbildfunktion einnehmen.
Um Integration und Teilhabe umzusetzen, ist eine enge Vernetzung der Kreisverwaltung Segeberg mit allen kommunalen AkteurInnen wichtig. Dazu gehört die Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen, die Kontakt zu den Städten, Ämtern und Gemeinden, dem Jobcenter, den Berufsbildungszentren, den Sprachkursträger, den hauptamt-lichen FlüchtlingskoordinatorInnen und ehrenamtlichen Helferkreisen hält. Denn diese stehen im engen Kontakt mit den Geflüchteten in der jeweiligen Kommune. Sie erhalten so eine direkte Rückmeldung, was bereits gut läuft, was verbessert werden müsste und wo dringende Handlungsbedarfe sind und geben diese Informationen an die Koordinierungsstelle weiter. Die Kreisverwaltung Segeberg kann so auch auf aktuelle Entwicklungen frühzeitig unterstützend reagieren.
Zudem haben nicht alle Neuzugewanderten, bedingt durch Aufenthaltsbe-stimmungen, einen Zugang zu Sprachkursen oder dem Arbeitsmarkt. Auch diese Menschen sind häufig jahrelang in Deutschland und benötigen Unterstützung. Diesen Menschen sollte während ihrer Zeit hier die Möglichkeit zur Teilhabe gegeben werden, um dem Gefühl des der Perspektivlosigkeit zu begegnen. Massive Konflikte entstehen, wenn für die Geflüchteten „sowieso alles egal ist“. Wenn geflüchtete Personen in Deutschland Qualifikationen erwerben, können sie sich damit eine Zukunft aufbauen, sowohl in Deutschland als auch in ihren Heimatländern.
Wenn Zugewanderte wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten, dann gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr. Im Kreis Segeberg ist die Koordination der Rückkehrberatung ein wichtiger Faktor, denn so erhalten die RückkehrerInnen eine professionelle Beratung und Unterstützung, die nicht an der Landesgrenze endet, sondern auch in ihren Heimatländern fortgeführt wird. Das ist ein weiterer Schritt, um Fluchtursachen zu begegnen.
Integration umfasst alle Menschen mit Migrationshintergrund in allen Lebenslagen. Die, die schon lange in Deutschland leben, die Geflüchteten und ebenso wie die Fachkräfte von morgen, die zum Studieren oder Arbeiten nach Deutschland kommen. Alle benötigen eine offene Aufnahmegesellschaft, Partizipationsmöglichkeiten und Perspektiven.
Landesförderung
Diese Gedanken spiegeln sich in der ab 2019, für drei Jahre, geplanten Landesförderung im Bereich der Integration und Teilhabe auf kommunaler Ebene wieder (Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene vom 03.08.2018– Anlage).
Der Fokus liegt verstärkt auf Integration und Teilhabe, nachdem die Prozesse zur integrationsorientierten Aufnahme von Geflüchteten weitestgehend implementiert sind. Die Ausrichtung bezieht sich auf alle MigrantInnen und die gesamte Gesellschaft.
Ziel der Förderung ist es, auf regionaler Ebene die Bedingungen für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern. Gefördert werden maximal zwei Personalstellen je Kreis im Umfang von 67.000,-€ pro Jahr. Davon können maximal 20 % für Verwaltungsausgaben sowie projektbezogene Sachausgaben anerkannt werden. Die Richtlinie soll zum 01.09.2018 in Kraft treten und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Anträge können zwei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.
Die Koordinierungsstelle des Kreises bleibt weiterhin ein sehr wichtiger Bestand-teil, um die Integration und Teilhabe im Kreis Segeberg nachhaltig und aktiv zu unterstützen und zu fördern. Die zukünftige Bezeichnung der Koordinierungs-stelle wandelt sich folgerichtig von der „Koordinierungsstelle für die integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“ (KiA) in die „Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe“ (KIT). Diese arbeitet eng mit den kreisangehörigen Ämtern, Gemeinden und anderen Akteuren in der Migrationsarbeit zusammen, um die auf Integration und Teilhabe ausgerichteten Strukturen und Maßnahmen innerhalb der Verwaltung und kreisweit zu initiieren und zu verankern.
Die Aufgaben der KIT soll nach der Ausrichtung des Landes Schleswig-Holstein wie folgt sein:
- Ausrichtung von Regelstrukturen auf gleichberechtigte Teilhabe
- Beförderung der interkulturellen Öffnung von Verwaltung und Organisationen
- Koordinierung und Bedarf bei Initiierung und Unterstützung von Maßnahmen zur
» Förderung der partizipativen Teilhabe von MigrantInnen in Gremien, Beiräten usw.
» Ansprache schwer erreichbarer Migrantengruppen
- Überprüfung und ggf. Anpassung von Integrationsprozessen, insb. im Hinblick auf die Schnittstellen zwischen einzelnen Maßnahmen
- Regelmäßige Abstimmung mit dem kreisangehörigen Bereich und den zivilgesellschaftlichen Akteuren
Als „Lokale Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt“ (MaTZ) sollen durch die Entwicklung und Etablierung von Projekten und Maßnahmen, die gesellschaftliche Teilhabe von MigrantInnen sowie das Zusammenleben und der Zusammenhalt vor Ort befördert werden:
- Maßnahmen zur Kultur- und Wissensvermittlung, insbesondere zur Förderung der Teilhabe von MigrantInnen in gesellschaftlichen und politischen Regelstrukturen (Vereine, Beiräte etc.)
- Ansprache und integrationsorientierter Einbezug schwer erreichbarer Migrantengruppen
- Sensibilisierung für Diskriminierung
- Interkulturelle Öffnung von Organisationen
Weiter sollen Migrantenorganisationen als lokale Anlaufstelle „Partizipation vor Ort“ (PORT) gefördert werden.
- Aktive Mitgestaltung einer vielfältigen Gesellschaft durch MigrantInnen
- Befähigung von MigrantInnen ihre Ziele im gesellschaftlichen Gefüge als eigenständiger Akteur voranbringen zu können
- Befähigung von Migrantenorganisationen auch selber Träger von Integrationsmaßnahmen zu sein
- Interkulturelle Öffnung von Migrantenorganisationen
- Vernetzung von örtlichen Migrantenorganisationen untereinander und mit lokalen Akteuren und Einrichtungen
- Aufbau einer Netzwerkstruktur von Migrantenorganisationen/lokaler Dachverbände“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Förderantrag beim Land über 134.000,00 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.10 Der Kreis Segeberg fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Vereinen, Kita-Trägern und Schulen die Integrations- und Migrationsarbeit
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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