Bericht der Verwaltung - DrS/2018/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung LEP und Regionalplan III, Verfahrensstand und Zeitplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Information ohne Beratung
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03.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Erarbeitung eines 1. Entwurfs zum LEP soll im 4. Quartal 2018 abgeschlossen und voraussichtlich in der Dezembersitzung des Kabinetts beschlossen werden. Mit diesem Kabinettsbeschluss über den Entwurf des LEP liegen sog. "in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung" vor, für die die Möglichkeit besteht, bei der Anpassungspflicht für die Bauleitplanung bereits Berücksichtigung zu finden. Dies hat für die Planungspraxis der Gemeinden insbesondere Bedeutung im Hinblick auf den durch den LEP geregelten neuen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen für die nicht-zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Der neue wohnbauliche Entwicklungsrahmen des LEP wird zwar an der pauschalen Deckelung in Höhe von 15% des Wohnungsbestandes für Gemeinden im Ordnungsraum und 10 % des Wohnungsbestandes für Gemeinden im ländlichen Raum festhalten, als neuer Stichtag für die Bemessung des Zuwachses wird aber der 31.12.2017 gelten. Weiterhin wird es eine Ausnahmeregelung geben, die es ermöglicht, Maßnahmen der qualitativen Innenentwicklung (z.B. Ausbau aufgegebener Hofstellen zu Wohnraum) von der Anrechnung auf den maßgeblichen Wohnungszuwachs auszunehmen. Und es wird die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung (z.B. auf Amtsebene) sich über eine bedarfsgerechte anderweitige räumliche Verteilung des Wohnungszuwachses (z.B. im Sinne einer verstärkten Entwicklung eines bestimmten Ortes) zu verständigen.
Mit dem Inkrafttreten des LEP ist Ende 2019, bei einem ggf. erforderlichen zweiten Beteiligungsverfahren Ende 2020 zu rechnen.
Für die Neuaufstellung des Regionalplans III hat die aktive Phase der Entwurfserarbeitung im Sommer 2018 begonnen. Hierbei werden die Kreise - wie schon im vorausgegangenen Aufstellungsverfahren - intensiv eingebunden sein. Auch soll eine frühzeitige Einbindung der Kommunen über die Kreise und in Form von mindestens zwei Kommunalworkshops während der Entwurfserarbeitung erfolgen. Für die Entwurfserarbeitung ist noch das gesamte Jahr 2019 eingeplant, das erste Beteiligungsverfahren soll in 2020 und ein sehr wahrscheinliches zweites Beteiligungsverfahren in 2021 stattfinden. Mit dem Inkrafttreten des Regionalplans III ist entsprechend nicht vor 2022 zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,3 kB
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