Bericht der Verwaltung - DrS/2018/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbegebiete an der A20
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Information ohne Beratung
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03.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bestehende und geplante Verlauf der A20 im Kreis Segeberg gliedert sich in fünf Abschnitte. Die Abschnitte 1 und 2 (Lübeck bis westlich Weede) sind bereits fertiggestellt und seit 2009 unter Verkehr. Die Abschnitte 3 bis 5 (westlich Weede bis L114) sind noch in laufenden Planfeststellungsverfahren (s. Anlage; weitere Informationen unter: http://www.deges.de/Projekte/Bundesfern-und-Landesstrassenprojekte/in-Schleswig-Holstein/A-20-Neubau-in-Schleswig-Holstein/A-20-Neubau-in-Schleswig-Holstein-K368.htm).
Im Verlauf der bereits unter Verkehr befindlichen Abschnitte 1 und 2 liegt das Gewerbegebiet Geschendorf (Bebauungsplan Nr. 3). Hierbei handelt es sich um ein Gewerbegebiet mit örtlicher Bedeutung.
Im Verlauf der in Planung befindlichen Abschnitte 3 bis 5 liegen das Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt und das Unterzentrum Bad Bramstedt.
Das Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt hat 2016 ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept beschlossen, das für den Zeitraum bis 2030 an drei Standorten neue Gewerbeflächen in einem Umfang von bis zu 50 ha vorsieht (Bad Segeberg: Bebauungsplan Nr. 79 5. Änd und Bebauungsplan Nr. 87, Wahlstedt: B-Plan 32 . Darüber hinaus bestehen innerhalb des gemeinsamen Stadtgebietes weitere Entwicklungspotentiale, die auch teilweise bereits im Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Das Unterzentrum Bad Bramstedt betreibt aktuell die Ausweisung von ca. 11 ha Gewerbegebiete im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58.
Von den weiteren im geplanten Verlauf der A20 liegenden Gemeinden betreibt aktuell die Gemeinde Lentföhrden die Erweiterung ihres örtlichen Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 23).
Im LEP ist die A20 als sog. Landesentwicklungsachse ausgewiesen. An den Landesentwicklungsachsen können in den Regionalplänen Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden, die insbesondere verkehrsintensiven gewerblichen Branchen vorbehalten sind, die auf eine überregionale Verkehrsanbindung angewiesen sind und nicht siedlungsnah untergebracht werden können oder sollen. Die Zahl der Standorte soll sich im jeweiligen Planungsraum auf wenige, qualitativ hochwertige und größere gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte beschränken. Für die Festlegung sind zunächst der vorsorgende, überregionale Flächenbedarf und die Standortanforderungen der weiteren gewerblichen Entwicklung festzustellen. Außerdem sind die Belange benachbarter Planungsräume zu beachten und die Planungen auf der jeweiligen Entwicklungsachse abzustimmen. Derartige Untersuchungen und Abstimmungen sind bislang für die Landesentwicklungsachsen A1, A7 und A21 durchgeführt worden, wobei auch jeweils die Querungen mit der A20 berücksichtigt wurden. Im Ergebnis wurde für die A20 kein weiterer Bedarf für einen zusätzlichen Gewerbestandort von überregionaler Bedeutung festgestellt.
Unabhängig hiervon können nach den raumordnerischen Vorgaben des LEP alle Gemeinden eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Gewerbeflächen den Ortslagen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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662,4 kB
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