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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/139

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jugendhilfeausschuss vom 09.02.2017 wurde beschlossen, „…die Pflicht der Kitas zur Teilnahme an der Kita-Datenbank in der Förderungsrichtlinie beizubehalten, aber bis auf Weiteres nicht anzuwenden. Die Verwaltung soll dem Ausschuss spätestens im Herbst 2018 über den Stand der Umsetzung der Kita-Datenbank berichten…“ (siehe DrS/2016/013-1).

 

Durch die Kita-Reform der Betriebskostenmittel im Land Schleswig- Holstein sowie dem Koalitionsvertrag (siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/_documents/koalitionsvertrag2017_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2) wird die Nutzung der Kita-Datenbank durch die Einrichtungen für landesweit verbindlich erklärt. Ein genauer Zeitpunkt wird nicht genannt.

Momentan sind von 160 Einrichtungen im Kreis Segeberg 72 Einrichtungen im Kita-Portal hinterlegt. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 45%.

 

In einem Arbeitstreffen zwischen dem Anbieter der Kita-Datenbank, zwei Vertretern des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und drei Vertretern aus Kreisen wurde in der Kreisverwaltung Segeberg abgestimmt, welche Notwendigkeiten/Daten für die Erstellung der Kita-Bedarfsplanung bestehen.

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat eine Vorlage erstellt, in der die Vorteile der Nutzung der Kita-Datenbank für die einzelnen Beteiligten zusammengetragen worden sind (siehe Anlage).

Neuere Informationen bezüglich der weiteren Projekt- Ablaufplanung gibt es seitens des Ministeriums leider nicht (Beantwortung der Anfrage der Kreisverwaltung vom 03.08.2018).

Sobald Neuigkeiten zu der Kita-Datenbank (z. B. Einführung der Verbindlichkeitserklärung etc.) vorliegen, wird die Verwaltung berichten.

 

 

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Anlagen

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