Bericht der Verwaltung - DrS/2018/134
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstandsmitteilung zur Fremdvergabe der Schülerbeförderung an den Förderzentren Geistige Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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28.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachdienst 51.10 hat mit dem Vergabeverfahren begonnen.
3 Unternehmen wurden aufgefordert, ein Angebot für die juristische Begleitung des umfangreichen EU-Vergabeverfahrens abzugeben. Die Frist zur Abgabe endet am 14.08.2018. Der Auftrag für diese Dienstleistung wird daher voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche erteilt.
Ferner ist der Fachdienst bereits damit beschäftigt, eine Aufstellung über alle Aufgaben bzw. Leistungen die das /die zukünftigen Unternehmen bezüglich der Schülerbeförderungsfahrten übernehmen soll/sollen, zu erstellen.
Das mit der Begleitung/Durchführung der EU-Vergabe beauftragte Unternehmen wird in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst das Leistungsverzeichnis erstellen. Damit soll zeitnah nach der Vergabe der Dienstleistung begonnen werden.
In der Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Schulleitungen der Förderzentren Geistige Entwicklung eingebunden, ebenso die Elternvertretungen der jeweiligen Schulen. Das Leistungsverzeichnis wird dann ebenfalls dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Ein besonderes Augenmerk in dem Ausschreibungsverfahren gilt dabei der Darstellung des Umfanges der Leistungen, um deren Qualität mit der jetzigen Praxis der Schülerbeförderung zu vergleichen und unerwarteten Kosten vorzubeugen. Mögliche Ausschreibungsvarianten werden dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport frühestmöglich vorgelegt.
Die EU-Ausschreibung wird in 3 Lose (jeweils 1 Förderzentrum) unterteilt, so dass die Bieter nicht nur die Möglichkeit haben, ein Komplettangebot für alle 3 Förderzentren abzugeben, sondern auch die Abgabe eines Angebotes für nur eine oder für 2 Schulen möglich ist. Das sieht das Vergaberecht auch zwingend vor.
Folgend genannte Leistungen soll das Beförderungsunternehmen bzw. sollen die Beförderungsunternehmen zukünftig übernehmen:
- Alle Beförderungsfahrten morgens hin zur Schule und nach Schulschluss wieder zurück nach Hause. (Alle Kinder werden an ihrer Wohnadresse abgeholt und entweder mittags oder nachmittags nach Ende der Offenen Ganztagsschule wieder zu Ihrer Wohnadresse zurückgefahren.)
- Alle Beförderungsfahrten, die im Zusammenhang mit mehrtägigen Klassenfahrten erforderlich sind.
- Alle planbaren Beförderungsfahrten, die während der Unterrichtszeit anfallen wie z. B.: Fahrten zu Sportstätten (Schwimmbadbesuch, zum Therapeutisches Reiten, zum Besuch von Sportwettkämpfen u. a. Veranstaltungen, Schulausflüge z. B. Besuch der Karl-May Festspiele oder des Hansaparks, Theaterbesuche). Es wird eine Höchstfahrtzeit für die Kinder festgelegt.
Zu folgenden genannten Punkten wird das Leistungsverzeichnis genaue Vorgaben beinhalten:
- Fahrpersonal: zu dessen Zuverlässigkeit, zum Umgang mit den Kindern und den Eltern, zum Verhalten im Fahrzeug ( z. B. Rauchverbot usw.), Mitspracherecht des Kreises, wenn es zu Problemen kommt, Angaben dazu, was zu veranlassen ist, wenn ein Kind im Fahrzeug offensichtlich Hilfe benötigt, Personenbeförderungsschein, Begleitpersonal und dessen Aufgaben
- Fahrzeuge: genaue Vorgaben zu Fahrzeuggrößen und der behinderten-gerechten Ausstattung.
- Erreichbarkeit des Unternehmens und der Fahrer/-innen und zu Abstimmungsvoraussetzungen zwischen dem Unternehmen, dem Kreis, den Schulen und den Eltern
Allgemeines:
An den Förderzentren sollen weiterhin 2 - 3 Schulbusse zur spontanen Nutzung ständig vor Ort zur Verfügung stehen, um unvorhersehbare Fahrten mit eigenem Personal durchführen zu können. Beispiel: Ein Kind ist krank und muss nach Hause gebracht werden. Derzeit prüft der Fachdienst, ob von den jetzt vorhandenen Leasingschulbussen einige käuflich erworben werden können, um sie dafür zu nutzen.
Es soll mit dem zukünftigen Dienstleister für die EU-Ausschreibungsbegleitung beraten werden, ob es sinnvoll ist, die Beförderung von ca. 20 - 25 Schulkindern, die aufgrund ihrer Behinderung eine Schule außerhalb des Kreises Segeberg besuchen und die individuell befördert werden müssen, mit einem weiteren Los zeitgleich mit auszuschreiben.
