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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Der Kreis beteiligt sich an der Finanzierung der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg mit 20.000 € pro Jahr. Um die Arbeit des Jugendamtes in der JBA mit einer Präsenzkraft im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Standort Kaltenkirchen zu ermöglichen, wird aus dem bestehenden Personalpool eine Vollzeitstelle für die JBA Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt. Einsatzort ist Kaltenkirchen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 16.03.2017 beschloss der Kreistag (DrS/2017/011) die Einführung einer Jugendberufsagentur (JBA) im Kreis Segeberg. Die JBA ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Rechtskreise SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendämter Kreis Segeberg und Norderstedt) sowie weiterer wichtiger Partner. Hier sind neben dem Schulamt die beiden Berufsschulen des Kreises Segeberg zu nennen. Die JBA Kreis Segeberg stellt keine neue Institution oder Vergleichbares dar und hat keinen eigenen Haushalt im klassischen Sinne. Die Kosten werden anteilig unter den Partnern durch Finanzierungszusage aufgeteilt. So stellt die JBA ein kooperatives Angebot der Partner zur Unterstützung der Jugendlichen des Kreises Segeberg im Alter zwischen 15 und 25 Jahren bei dem Übergang von der Schule, in Ausbildung, das Studium, in Unterstützungsangebote und den Beruf dar. Weitere Zielgruppen, die sich mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf an die JBA wenden, sind Lehrkräfte, SchulsozialarbeiterInnen, Eltern und pädagogische Fachkräfte aus allen Bereichen.

 

(siehe auch DrS/2017/011 und 2017/140 sowie das Konzept zur Einrichtung der JBA)

 

Finanzierung JBA Kreis Segeberg

Die Kosten der JBA Kreis Segeberg betragen pro Jahr derzeit etwa 110.000 € Der Kreis trägt hierbei die Kosten zur Einrichtung der JBA (Personal und Sachkosten) im gesamten Kreisgebiet anteilig mit. Mit dem Beschluss vom 16.03.2017 wurde die Zusage zur Finanzierung der anteiligen Kosten zur Einrichtung einer JBA von 20.000 € im Jahr 2017 und 15.000 € im Jahr 2018 gegeben. Durch die Aktivierung eines Förderprogrammes des Bildungs-ministeriums S.-H. (MBWK) konnten für 2017 und anteilig 2018 (April) noch einmal insgesamt 20.000 € eingeworben werden. Diese Mittel wurden vorrangig für die Durchführung von MitarbeiterInnen-Workshops, dem Aufbau des Standortes Norderstedt, dem Aufbau einer Homepage, der Einführung einer Prozessbegleitung und für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Derzeit ist noch offen, ob sich erneut eine Möglichkeit der Förderung für die JBA Kreis Segeberg durch das Wirtschaftsministerium S.-H., in dessen Zuständigkeit die Thematik JBA jetzt liegt, ergibt.

 

Projektkoordination der JBA

Die JBA hat für die Jahre 2017 bis 2019 eine Vollzeitpersonalstelle als Projektassistenz durch das Jobcenter Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt bekommen. Um die operative Entwicklung der JBA insgesamt sowie der Standorte Kaltenkirchen und Bad Segeberg noch weiter voranzubringen, wurde die Stelle im Juni 2018 zur einer Projektkoordination weiterentwickelt und mit weiteren Aufgabenpaketen befasst.

Die operative Entwicklung und der Aufbau der JBA Kreis Segeberg wird von den Koordinationskräften Herrn Dr. Quandt (Agentur für Arbeit), Frau Klewer (Agentur für Arbeit), Herrn Harms (Jobcenter Kreis Segeberg) und Herrn Lorenzen (Bildungsmanagement und Bildungsplanung Kreis Segeberg) in enger Zusammenarbeit mit der JBA-Projektkoordination Frau Ehlers verantwortet.

 

Entscheider-Gremium der JBA

Bis zu drei Mal im Jahr werden im Rahmen der Entscheiderrunde der JBA den Leitungskräften der Partner Vorlagen mit richtungsweisendem Charakter für die Entwicklung der JBA und der Standorte sowie sämtliche finanzrelevanten Belange zur Beschlussfassung und Prüfung vorgelegt. Die getroffenen Entscheidungen bilden die Grundlage für den Fortgang und die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg.

 

Entwicklung der Standorte

 

Norderstedt

Am 06.10.2017 konnte in Norderstedt der erste Standort erfolgreich eröffnet werden. Dort wurden auf einer Ebene die Beratungskräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters zusammengeführt. An einem Tag in der Woche (Donnerstag) ist für vier Stunden jeweils auch eine Ansprechperson des Jugendamtes Norderstedt anwesend, soweit es das Dienstgeschehen zulässt. Derzeit befinden wir uns in Abstimmungsgesprächen mit dem Jugendamt Norderstedt, um Möglichkeiten zur Ausweitung der Präsenzzeiten am Standort Norderstedt zu eruieren.

 

Kaltenkirchen

Für den 20.09.2018 ist die Eröffnung des zweiten JBA Standortes im Kreis Segeberg in Kaltenkirchen geplant. Die Agentur für Arbeit hat ein neues Gebäude errichtet und einen Teilflügel für die JBA als Standort zur Verfügung gestellt. Somit kann auch dort die Zusammenarbeit der drei Rechtskreise an einem Standort und unter einem Dach realisiert werden. Das Jugendamt des Kreises Segeberg stellt dort eine Vollzeitkraft mit täglicher Präsenzzeit (soweit das Dienstgeschehen dies ermöglicht) am Standort Kaltenkirchen zur Verfügung.

 

Bad Segeberg

Bisher konnte noch keine gemeinsame Liegenschaft für einen Standort in Bad Segeberg gefunden werden. Da sowohl Agentur für Arbeit und Jobcenter, als auch der Kreis Segeberg neue Liegenschaften avisieren, kommt nur eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der neuen Liegenschaften in Frage. Ein entsprechender Prüfauftrag dazu wurde im Juni 2018 durch die Entscheiderrunde an das Koordinatoren-Team gegeben. Derzeit konnte noch keine Liegenschaft, die die Zustimmung aller Partner findet, im Stadtgebiet Segeberg gefunden werden. Die weitere Prüfung von neuen Liegenschaften wird fortgesetzt.

 

Ausblick

Mit dem Aufbau und der Entwicklung der Standorte wird die Arbeit der Jugendberufsagentur nach und nach auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet werden. Ein großer Schritt besteht in der dauerhaften Anbindung der Schulen im Kreis an die Beratungsstandorte. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und einen Mehraufwand an Kommunikation möglichst nicht entstehen zu lassen, ist die enge Verzahnung der Angebote der JBA und der Rechtskreise eine der kommenden Entwicklungsschritte. Dazu gehört auch die Abstimmung über Maßnahmen und Angebote, die Identifizierung von Angebotslücken im Übergang sowie die gemeinsame Erfassung von Bedarfen. Um die MitarbeiterInnen der Rechtskreise möglichst früh und effektiv in den Aufbau der Jugendberufsagentur mit einzubinden, werden regelmäßig Workshops und Fachveranstaltungen für die Standorte angeboten. Hierdurch wird auch eine direkte Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der JBA durch die MitarbeiterInnen erreicht werden.

 

Die JBA Kreis Segeberg versteht sich als lernendes System, das sich fortwährend den Anforderungen und Bedarfen im Kreis Segeberg stellt und diese im Prozess des Aufbaues und der Weiterentwicklung mit aufnimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Finanzierungsanteil des Kreises für 2018 beträgt derzeit 15.000 €. Für 2019 und die Folgejahre werden weiterhin Sachkosten für die JBA benötigt, die anteilig durch den Kreis Segeberg mit 20.000 € finanziert werden. Da insbesondere die Kosten für Workshops, Homepage und die Öffentlichkeitsarbeit durch den Kreis abgesichert werden, die Entwicklung des Standortes Kaltenkirchen erst begonnen hat und die Standorteröffnung in Bad Segeberg noch aussteht, ist derzeit von gleichbleibenden bis steigenden Anteilskosten für die JBA Kreis Segeberg auszugehen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3631 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und

               Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

       5.11: verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit

        6.4: setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

               wirkungsorientiert organisiert wird.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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