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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:

Region Nord:280.600 €

Region Ost:262.200 €

Region West:438.300 €

981.100

 

Schuldnerberatung:

Region Nord:110.600 €

Region Ost:127.200 €

Region West:170.800 €

„Region Norderstedt:“180.300 €

588.900 €

 

Suchtberatung:

Region Nord:194.100 €

Region Ost:243.500 €

Region West:315.100 €

„Region Norderstedt:“392.700 €

      1.145.400 €

 

Schwangerschaftskonfliktberatung:

Kreisgebiet:133.500 €

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 €

 

Front-Offices:

Region Nord: Bad Bramstedt:  29.300 €

                    Bornhöved:   29.300 €

Region West: Kaltenkirchen:  42.700 €

                    Henstedt-Ulzburg:   28.900 €

130.200 €

 

  1. Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.
  2. Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

  1. Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei Regionen je Fachlos bewerben.

 

  1. Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den Bewerbern angegebene Personenanzahl sein, die sie innerhalb des ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zuständigkeit der in der Beratungsfolge genannten Fachausschüsse gliedert sich wie folgt:

 

OVG-Ausschuss:Suchtberatung

Sozialausschuss:Schuldnerberatung, Wohnungslosennotlagenberatung

Jugendhilfeausschuss:Erziehungsberatung inkl. Fachberatung gegen sexuelle Gewalt, Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Hinsichtlich der Ausschreibung des Betriebs der Front-Offices sind alle Fachausschüsse zuständig.

 

In der Sitzung am 22.05.2014 hat der Kreistag die Erbringung der im Beschlussvorschlag genannten Leistungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 an mehrere Träger vergeben (DrS/2013/089-3). Mit Ausnahme der Wohnungslosennotlagenberatung wurden mit Beschluss vom 15.03.2018 die Verträge um ein Jahr verlängert und die Verwaltung gebeten, die Ausschreibung für die Zeit nach Ablauf der Verträge vorzubereiten (DrS/2018/014).

 

Im Rahmen der Ausschreibung wird das jeweilige Budget vorgegeben, so dass der Kreis während der Vertragslaufzeiten Planungssicherheit für seinen Haushalt hat. Die Vergabe erfolgt aufgrund der Anzahl der Personen, die die Bewerber nach ihren Angaben zu dem Budget beraten können, und anhand der Beratungskonzeption.

 

Die Ermittlung der Budgets je Fachleistung und Region erfolgte sowohl anhand der Entwicklung der Anzahl der beratenden Personen in den Jahren 2015 bis 2017 als auch unter Berücksichtigung einer allgemeinen Kostensteigerung im Zeitraum von 2021 bis 2025 von insgesamt 9,4 %. Gegenüber den aktuell vergebenen Budgets ergibt sich daraus eine Kostensteigerung von 457.577 € jährlich auf insgesamt 3.060.700 € jährlich.

 

Ferner wurden aufgrund der Erkenntnisse der jetzigen Leistungserbringung festgestellte Mehrbedarfe oder zusätzlich erforderliche Beratungssegmente in die Ausschreibung aufgenommen. Aus diesen Bedarfen entsteht eine weitere Kostensteigerung gegenüber den 2014 vergebenen Budgets in Höhe von 170.916 € jährlich, so dass insgesamt soziale Dienstleistungen von 3.231.616 € jährlich ausgeschrieben werden.

 

In § 106 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit der entsprechenden EU-Richtlinie ist geregelt, dass soziale Dienstleistungen mit einem Auftragswert von über 750.000 € - bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit – EU-weit auszuschreiben sind. Dem Auftraggeber steht bei der Ausschreibung sozialer Dienstleistungen ein Wahlrecht hinsichtlich der Art des Vergabeverfahrens zu (§ 130 Abs. 1 S. 1 GWB). Das vorgesehene „offene Verfahren“ gewährleistet die größtmögliche Transparenz bei angemessenem Zeit- und Personalaufwand.

 

Gegenüber den im vorherigen Verfahren ausgeschriebenen Leistungen sind im jetzigen Vergabeverfahren folgende Mehr- und/oder Neubedarfe vorgesehen:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:

Derzeit wird die Fachberatung gegen sexuelle Gewalt durch einen Träger kreisweit erbracht. Aufgrund des fachlichen und thematischen Zusammenhangs soll die Beratung zukünftig als Teillos der Erziehungsberatung erbracht werden.

 

Im Rahmen der Ausschreibung können für dieses Fachlos Bietergemeinschaften gebildet werden oder ein Subunternehmer beauftragt werden, d. h. der Bieter führt die Fachberatung gegen sexuelle Gewalt in der Region nicht selbst durch, sondern beauftragt damit einen Dritten. Dieser muss dabei alle Voraussetzungen erfüllen, die auch der Bieter erfüllen muss.

 

Zusätzlich zu den derzeit erbrachten Leistungen der beauftragten Träger werden Gruppenangebote (bspw. für Kinder aus besonders belasteten Familien) sowie Präventionsangebote (bspw. Elterninformationsabende) ausgeschrieben.

 

Die Steigerung von insgesamt 201.390 € ergibt sich folgendermaßen:

Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung=66.119 €

Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung=78.662

Steigerung aufgrund zusätzlicher Leistungen=65.520

  • davon für Prävention= 09.360 €
  • davon für Gruppen- & Projektarbeit=56.160 €

 

 

Schuldnerberatung:

Neben den allgemeinen Fall- und Kostensteigerungen sind für diese Beratungsleistung keine Mehr- oder Neubedarfe identifiziert worden.

 

Die Steigerung von insgesamt 102.058 € ergibt sich folgendermaßen:

Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung=51.428 €

Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung=50.630 €

 

 

Suchtberatung:

Zusätzlich zu den derzeit erbrachten Leistungen der beauftragten Träger werden die inklusive Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund ausgeschrieben. Ferner soll ein Schwerpunkt auf die Unterstützung von Kindern in suchtbelasteten Familien gelegt werden. Darüber hinaus sollen die Anteile für die aufsuchende Tätigkeit sowie für präventive Maßnahmen verstärkt werden.

 

Die Steigerung von insgesamt 217.150 € ergibt sich folgendermaßen:

Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung=017.342 €

Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung=088.892 €

Steigerung aufgrund zusätzlicher Leistungen=110.916 €

  • davon für zusätzliche Prävention= 03636.036 €
  • davon für Gruppen- & Projektarbeit=74.800 €

 

Schwangerschaftskonfliktberatung:

Neben den allgemeinen Fall- und Kostensteigerungen sind für diese Beratungsleistung keine Mehr- oder Neubedarfe identifiziert worden.

 

Die Steigerung von insgesamt 29.500 € ergibt sich folgendermaßen:

Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung=18.025 €

Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung=11.475 €

 

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Das Aufgabenspektrum wird durch Schulungen zur (Wieder-) Herstellung der Wohnfähigkeit sowie durch die Betreuung ratsuchender Personen bis zu sechs Monate nach Beginn des Mietverhältnisses (Nachsorge zur Stabilisierung des Mietverhältnisses) erweitert. Ferner soll der Bereich Prävention verstärkt werden.

 

Die Beratungsleistung wird für das Gebiet der Stadt Norderstedt nicht ausgeschrieben, da die Stadt diese Leistung selbst erbringt. Gegenüber der Kreisverwaltung erklärte die Stadt, auch zukünftig selbst im Bereich der Wohnungsnotlagenberatung tätig sein zu wollen. Allerdings beabsichtigt die Stadt Norderstedt, dafür eine Kostenbeteiligung des Kreises zu beantragen; dieser Antrag liegt noch nicht vor.

 

Die Steigerung von insgesamt 135.050 € ergibt sich folgendermaßen:

Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung=61.210 €

Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung=13.840 €

Steigerung aufgrund zusätzlicher Leistungen=60.000 €

 

 

Front-Offices:

Das Aufgabenspektrum der Front-Offices wird nicht erweitert. Daher werden nur die allgemeinen Kostensteigerungen (11.475 €) zugrunde gelegt.

 

Die Vergabe des Betriebs eines Front-Office ist an die Vergabe einer Beratungsleistung in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Zuschlag für das Front-Office erhalten, der auch den Zuschlag für eine Beratungsleistung in der Region bekommen hat.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Jahr 2020 müssen Haushaltsmittel in Höhe von 135.050 € zusätzlich bereitgestellt werden; ab 2021 sind jährlich insgesamt 3.200.400zur Verfügung zu stellen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

5.6            Der Kreis Segeberg entwickelt die Sozialraumorientierung fort

5.7            Der Kreis Segeberg setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

      5.9     Der Kreis Segeberg verstärkt seine Präventionsarbeit

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

sofern sie die genannten Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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