Bericht der Verwaltung - DrS/2018/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Familienzentren 2018/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Kerder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.07.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 2014 fördert das Land Schleswig-Holstein die Einrichtung und den Betrieb von Familienzentren (vgl. Landesregierung-Familienzentren)
2017 wurde diese Förderung um zusätzliche Mittel für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration erweitert.
Ebenfalls seit 2017 fördert der Kreis Segeberg die Familienzentren zusätzlich mit eigenen Mitteln.
Die Fördermittel müssen bis 31.03. des Folgejahres mit einem inhaltlichen und rechnerischen Verwendungsnachweis mit dem Kreis abgerechnet werden.
Landesförderung für Familienzentren (aktueller Erlass)
Seit diesem Jahr erhält der Kreis Segeberg vom Land 373.766,- Euro.
Die bis 2017 geltende Höchstfördersumme je Familienzentrum von 25.000,- Euro wurde 2018 auf 35.000,- Euro angehoben.
Aktuell sind im Kreis Segeberg folgende Familienzentren in der Förderung.
Standort | Träger |
Henstedt-Ulzburg | DRK Kreisverband |
Kaltenkirchen | Tausendfüßler Stiftung |
Bad Bramstedt | Ev.-Luth. Kirchengem. Bad Bramstedt & Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V. |
Trappenkamp | AWO Schleswig-Holstein gGmbH |
Bad Segeberg | Stadt Bad Segeberg |
Wahlstedt | Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH |
Nahe | Gemeinde Nahe |
Norderstedt-Mitte/Harksheide | Kita-Werk Niendorf-Norderstedt |
Norderstedt Friedrichsgabe | Wiege GmbH |
Norderstedt Garstedt | Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein |
Die Fördermittel für die Familienzentren in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.
Derzeit wird überlegt, für das Gebiet Amt Trave-Land/Amt Leezen ein weiteres Familienzentrum einzurichten.
Es erfolgt eine jährliche Zusammenkunft und Fachaustausch aller Familienzentren im Kreis Segeberg, zusätzlich weitere Treffen der direkt in Kreisförderung befindlichen Familienzentren.
Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält eine maximale Förderung i. H. v. 33.000,- Euro pro Jahr für die Jahre 2018, bzw. 2019.
Landesförderung für Familienzentren mit dem Schwerpunkt Integration („Integrationszentren“)
(hier gilt ebenfalls der o.g. Erlass sowie DrS/2017/136)
Seit 2017 fördert das Land Familienzentren zusätzlich für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration (von Menschen mit Flucht-, bzw. Migrationshintergrund).
Auf den Kreis Segeberg entfallen Fördermittel i. H. v. 208.464,- Euro. Es besteht keine gedeckelte Fördersumme je „Integrationszentrum“, ansonsten erfolgt die Verteilung der Mittel analog den Familienzentren.
2018 haben folgende Familienzentren einen Antrag zur Förderung als „Integrationszentrum“ gestellt:
Standort | Träger |
Henstedt-Ulzburg | DRK-Kreisverband |
Kaltenkirchen | Tausendfüßler Stiftung |
Bad Bramstedt | Ev.-Luth. Kirchengem. Bad Bramstedt & Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V. |
Trappenkamp | AWO Schleswig-Holstein gGmbH |
Bad Segeberg | Kirchengemeinde Bad Segeberg |
Wahlstedt | Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH |
Norderstedt-Mitte/Harksheide | Kita-Werk Niendorf-Norderstedt |
Norderstedt Friedrichsgabe | Wiegmannhilfen gGmbH |
Norderstedt Garstedt | Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein |
Norderstedt-Glashütte | Sozialwerk Norderstedt e.V. |
Die Fördermittel für die „Integrationszentren“ in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.
Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält auf Antrag für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration eine maximale Förderung für 2018 i.H.v. 18.900,- Euro.
Die noch nicht verplanten Mittel stehen für weitere (Projekt-)Förderungen mit dem Schwerpunkt Integration allen Familienzentren auf Antrag zur Verfügung.
Kreisförderung für Familienzentren (DrS/2017/008)
Seit 2017 fördert der Kreis Segeberg seine in direkter Förderung liegenden Familienzentren (also ohne die in der Stadt Norderstedt liegenden) Familienzentren mit jährlich max. 5.000,- Euro je Familienzentrum auf Einzelantrag für besondere Projekte, diese müssen mit dem jeweiligen Gemeindeteam des Jugendamtes abgesprochen werden.
Durch den jetzt gültigen Landeserlass stehen diese Fördermittel auch Familienzentren mit dem Schwerpunkt Integration zur Verfügung.
In diesem Jahr werden die dafür vorgesehen Haushaltsmittel ausreichen. Sollte ein weiteres Familienzentrum entstehen, müssten die Haushaltsmittel 2019 um 10.000,- Euro auf dann 45.000,- Euro angehoben werden um sicherzustellen, dass die Maximalfördersummen zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
303 kB
|
