Drucksache - DrS/2018/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtkonzept für die Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in Trägerschaft des Kreises Segeberg für die Jahre 2019 bis 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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28.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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03.07.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Dem Gesamtkonzept für die Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Erweiterungen der Förderzentren durch entsprechende Vorlagen an die politischen Gremien zu konkretisieren. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren für die Schülerbeförderung durchzuführen und nach Neuorganisation der Schülerbeförderung ebenfalls das Angebot der Offenen Ganztagsschule an den drei Förderzentren auszuschreiben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die drei Förderzentren
Der Kreis Segeberg ist Träger der Förderzentren Geistige Entwicklung (GE) in Bad Segeberg (Trave-Schule), Kaltenkirchen (Janusz-Korczak-Schule) und Norderstedt (Schule am Hasenstieg). Im Schuljahr 2016/2017 sind direkt an der Trave-Schule 108, an der Janusz-Korczak-Schule 73 und an der Schule am Hasenstieg 90 Schülerinnen und Schüler gefördert worden. Weitere Schülerinnen und Schüler sind jeweils integrativ an anderen Schulen unterrichtet worden.
Neben den Landesmitarbeiter/innen, Lehrkräften und Erzieherinnen, sind an den drei Förderzentren insgesamt 40 Kreismitarbeiter/innen als Sekretärinnen, Hauswirtschaftlerinnen, Sozialpädagogische Assistentinnen, Fahrdienstleiter und Fahrer/innen der Schulbusse und Hausmeister tätig. Weiterhin sind an jedem Förderzentrum im jährlichen Wechsel um die 15 junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) aktiv. Die Hausmeister sind dem Fachbereich V - Immobilienverwaltung - zugeordnet, alle weiteren Mitarbeiter/innen dem Fachdienst 51.10 - Kita, Jugend, Schule, Kultur. Viele zusätzliche Informationen, auch über die Schülerbeförderung und den baulichen Zustand der Förderzentren, sind dem Schulentwicklungsplan 2016/2017 für die Förderzentren GE zu entnehmen (DrS/2018/031). Seitens des Bildungsministeriums werden jeweils Grundlagendaten zur Verfügung gestellt, die immer nur die Betrachtung abgelaufener Schuljahre für die Schulentwicklungsplanung ermöglichen.
In Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen und auf einem von der Verwaltung organisierten Workshop mit den Schulleitungen im Februar dieses Jahres haben sich die drei Aufgabenfelder ergeben, die in den nächsten Jahren insbesondere zu verbessern und weiterzuentwickeln sind: die bauliche Entwicklung, die Schülerbeförderung und die Offene Ganztagsschule/-betreuung.
Bauliche Entwicklung
Die Förderzentren in Kaltenkirchen und Norderstedt sind im Jahr 1975, in Bad Segeberg im Jahr 1981 erbaut und in den folgenden Jahren erweitert worden. Die Unterrichtsbedingungen und die Zahl der Schüler je Klasse haben sich seitdem stark verändert.
Ein Überblick verdeutlicht die rein zahlenmäßige Entwicklung innerhalb von fünf Jahren:
Förderzentrum | Schülerzahl 2011/2012 | Schülerzahl 2016/2017 | Prozentuale Veränderung | Schüler an anderen Schulen |
Janusz-Korczak-Schule | 82 | 73 | - 11 % | 14 |
Schule am Hasenstieg | 65 | 90 | + 38 % | 25 |
Trave-Schule
| 97 | 108 | + 11 % | 29 |
Die Zahlen der integrativ beschulten Kinder und Jugendlichen an anderen Schulen beziehen sich auf das Schuljahr 2016/2017. In Kaltenkirchen hat diese Schülerzahl in den letzten Jahren zugenommen. Aktuell werden in Norderstedt elf Schüler/innen der Inklusiven Berufsorientierung (IBO) in einer Kooperation mit dem Berufsbildungszentrum (BBZ) Norderstedt in dessen Räumen betreut. Diese Schüler sind in der obigen Tabelle direkt der Schule zugeordnet.
Für alle drei Förderzentren wird in unterschiedlichen Ausprägungen eine steigende Schülerzahl prognostiziert.
In den vergangenen Jahren sind verschiedene bauliche Erweiterungen und Sanierungen durchgeführt worden. Weitere Maßnahmen erfolgen aktuell bzw. sind bereits geplant.
In der Janusz-Korczak-Schule sind in den letzten Jahren u.a. die Schülertoiletten und viele Fenster saniert worden. Weiter ist die Akustik in mehreren Räumen verbessert, eine Beleuchtung, die jetzt für Sehgeschädigte geeignet ist, installiert und eine neue Lehrküche eingebaut worden. Aktuell ist der Bau der neuen Turnhalle vorgesehen. Im Anschluss werden die Umkleiden und Dusch-/WC-Bereiche der vorhandenen Halle saniert und teilweise umgebaut und der Parkplatz hinter der Schule saniert und ggf. erweitert.
In Norderstedt an der Schule am Hasenstieg wird ebenfalls eine neue Turnhalle angebaut und danach die eben genannten Bereiche der bestehenden Halle saniert und teilweise umgebaut. Der Austausch der Beleuchtung erfolgt in diesem Jahr. Der Einbau von Akustikpaneelen ist teilweise schon erfolgt und wird in den nächsten Jahren komplettiert. Acht weitere Parkplätze sind geschaffen worden.
Die Trave-Schule hat einen großen Sanierungsstau, u.a. bei den WC-Anlagen und dem Großteil der Fenster. Ein Turnhallenanbau ist bereits erfolgt, allerdings ohne die bestehenden Umkleiden und Sanitärbereiche zu erweitern und einen eigenen Zugang in das Schulgebäude zu realisieren. Es fehlen Parkplätze. Die angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt, so dass Erweiterungen nur auf dem Schulgelände möglich sind.
An allen Förderzentren führt die Dachstruktur mit vielen unterschiedlichen Dachflächenausrichtungen zu Schäden, so dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren jeweils eine größere Dachsanierung notwendig wird.
Die Unterrichts- und Raumsituation der Schule am Hasenstieg wird nachfolgend exemplarisch dargestellt:
Acht Klassenräume mit je einem kleinen Nebenraum, acht Fach- und Differenzierungsräume, u.a. Lehrküche, Musik- und Werkraum, eine Küche, nicht ausreichende sanitäre Anlagen und ein kleiner Verwaltungstrakt. Zwei Besprechungsräume, ein Raum für die Sozialarbeit, ein Aufenthaltsraum für die FSJler/BFDler und Abstellräume fehlen. Das Hausmeisterbüro und die -werkstatt sind unzureichend.
Die Klassenräume sind ursprünglich für acht Schüler/innen und eine Lehrkraft geplant worden. Heute werden diese Räume von elf bis 13 Schüler/innen, ein bis zwei Lehrkräften einer SPA und ein bis zwei BFDlern/FSJlern genutzt. Einzelne Schüler benötigen einen Rollstuhl und/oder eine eigene Pflegekraft. Eine hohe Differenzierung ist notwendig, kein Frontalunterricht. Daneben befinden sich in den Räumen entsprechende Möbel und Hilfsmaterialien. Weiterhin gibt es keine Mensa. Die Schüler/innen essen an ihrem Unterrichtsplatz. Unterrichtsvorbereitungen oder Unterbrechungen der Arbeit sind so nicht möglich.
Eine sinnvolle Lösung für die zu kleinen Klassenräume liegt in der Zusammenlegung von zwei Räumen für eine Klasse. Dabei würde ein Raum als Unterrichtsraum und der weitere Raum flexibel als Differenzierungs- bzw. Essraum genutzt werden. So würden vier Klassen über Räume verfügen, die dem Bedarf entsprechen. Vier gleichartige Klassenräume müssten dann angebaut werden. Zusätzlich sind Anbauten für die o.g. Neben- und Besprechungsräume erforderlich.
Jedes Förderzentrum verfügt auf dem Grundstück über ein ehemaliges Hausmeisterhaus, das heute auf verschiedene Weisen für die Schule genutzt wird. Hier stellt sich ebenfalls die Frage für die optimale zukünftige Einbeziehung in den Schulalltag. An der Schule am Hasenstieg ist aufgrund der steigenden Schülerzahlen der Ausbau dringend erforderlich, der Raum für Erweiterungen jedoch knapp bemessen, so dass über einen Abriss des Hausmeisterhauses und der Garagen nachgedacht werden muss, um den eben skizzierten bedarfsgerechten Anbau realisieren zu können.
Bei einer Zustimmung der Kreispolitik für die eben dargestellten grundsätzlichen Überlegungen für die räumlichen Erweiterungen der Förderzentren wird die Immobilienverwaltung gemeinsam mit dem Jugendamt die notwendigen baulichen Erweiterungen für jedes Förderzentrum einzeln detailliert betrachten, ausarbeiten und die konkreten baulichen Maßnahmen in die politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung einbringen. Die Priorität liegt dabei auf der Schule am Hasenstieg.
Schülerbeförderung
Ein Großteil der Schüler/innen wird mit dem vom Kreis organisierten Fahrdienst zu den Förderzentren und wieder nach Hause gefahren. An jeder Schule stellt ein Fahrdienstleiter die Tourenplanung, den Einsatz der Fahrer/innen und den Zustand der Fahrzeuge sicher. Die BFDlern/FSJlern fahren die meisten Touren. Einige Kreismitarbeiter/in mit einem geringen Stundenumfang sind auch als Fahrer/in tätig. Die Busbegleitung übernehmen SPA der Förderzentren oder ebenfalls BFDlern/FSJlern. An den Nachmittagen nach der Offenen Ganztagsschule (OGS) übernehmen teilweise Mitarbeiter/innen freier Träger des OGS-Angebots die Fahrten mit den Kreisfahrzeugen. Daneben werden jedes Schuljahr aus Kapazitätsgründen und je nach Bedarf weitere Sammeltouren an Beförderungsunternehmen vergeben. Direkt in der Verwaltung liegt die Personalverantwortung für die eigenen Fahrdienstleiter und Fahrer/innen und die BFDlern/FSJlern. Außerdem werden die Touren an die Beförderungsunternehmen vergeben, das Leasinggeschäft für die Fahrzeuge bearbeitet und grundsätzliche Aufgaben und Anfragen rund um die Schülerbeförderung abgewickelt. Durch die verschiedenen Akteure entstehen häufig nicht abgestimmte Situationen. Der Koordinierungsaufwand ist laut den Schulleitungen sehr hoch; viele Elterngespräche müssen geführt werden. Für die gesamte Schülerbeförderung entstehen dem Kreis jährliche Kosten in Höhe von ca. 1.100.000 EUR.
Die Organisation des Fahrdienstes in dieser eben dargestellten Form ist im landesweiten Vergleich unüblich und für den Kreis sehr personalintensiv. Den BFDlern/FSJlern wird als Führerscheinneulingen eine große Verantwortung übertragen, die sie auch engagiert und motiviert annehmen. In der Regel ist der Fahrdienst allerdings vollständig an einen externen Dienstleister abgegeben worden. Je Förderzentrum, mitunter auch für mehrere Förderzentren, gibt es somit einen Ansprechpartner für die gesamte Schülerbeförderung. Alle eben dargestellten Aufgaben werden dann vom Dienstleister wahrgenommen. Der Kreis Segeberg überprüft ausschließlich die Leistungserbringung. Leistungsumfang und
-erbringung sind vorab zusammen mit den Förderzentren genau festzulegen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2019/2020 von Dienstleistern durchführen zu lassen. Die Eltern und die Schulen hätten dann einen Ansprechpartner für alle Themen rund um die Beförderung. Dieser Zeitpunkt lässt sich ebenfalls gut mit der Laufzeit der aktuellen Leasingverträge verbinden. Erste Überlegungen zusammen mit den Schulleitungen, die auch im weiteren Verfahren eingebunden sein werden, sind bereits angestellt worden. Neben den regelmäßigen Touren muss eine gewisse Flexibilität bei Tages- und Klassenfahrten gegeben sein. Die Busbegleitung ist klar zu definieren. Die weitere Verwendung der Kreismitarbeiter/innen wird ebenfalls geklärt. Überlegungen zu einem zukünftigen kleinen eigenen Fahrzeugpool für außerplanmäßige Fahrten sind auch vorgesehen.
Die Verwaltung geht nicht davon aus, durch eine Neuorganisation der Schülerbeförderung Finanzmittel einzusparen. Die Kosten können sich sogar erhöhen. Allerdings werden bei Kreismitarbeitern/innen und bei BFDlern/FSJlern Zeitanteile frei, die sinnvoll für die Nachmittagsbetreuung der Schüler/innen verwendet werden können. Ebenfalls können in der Verwaltung Stellenanteile anderen Aufgaben zugeordnet werden.
Bei Zustimmung der politischen Gremien wird eine entsprechende Ausschreibung auf der Grundlage einer klar dargestellten Leistungsbeschreibung erfolgen. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt ist notwendig. Ansonsten ist eine Umstellung im Sommer 2019 nicht mehr möglich. Dann wären nach der bisherigen Praxis neue Leasingverträge für die Fahrzeuge abzuschließen, so dass eine zeitnahe Neuorganisation nicht mehr erfolgen kann.
Angebot der Offenen Ganztagsschule
Für die Schüler/innen wird an den Nachmittagen der Unterrichtstage eine Betreuung in den drei Förderzentren angeboten. Freie Träger haben diese Aufgabe auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung übernommen. Die Betreuungszeiten und Kostenbeiträge der Eltern an den einzelnen Förderzentren sind unterschiedlich ausgestaltet. Ein Vergleich mit den entsprechenden Angeboten benachbarter Kreise zeigt eine deutlich höhere Kostenstruktur und einen hohen Personaleinsatz für den Aufgabenumfang im Kreis Segeberg auf. Die Qualifikation des eingesetzten Personals und die Gruppengrößen sind nicht ausreichend definiert. Die Sozialpädagogischen Assistentinnen und BFD/FSJler können nach der Neuorganisation der Schülerbeförderung die Nachmittagsbetreuung unterstützen. Die Schüler/innen werden somit auch nachmittags von ihnen bereits vertrauten Personen betreut. Die BFDler/FSJler haben mehr Zeit die pädagogische Arbeit kennenzulernen und praktisch anzuwenden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, dieses Aufgabenfeld erneut auszuschreiben. In der Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an die Betreuung genau zu definieren. Die genaue Angabe von Gruppengrößen und Qualifikationen der Betreuungskräfte legt den Betreuungsrahmen fest. Die Inhalte werden ebenfalls konkretisiert. Zusammen mit den Eltern und den Förderzentren werden der Bedarf und der zeitliche Umfang für dieses Angebot neu ermittelt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich trotz einer höheren Qualität der Offenen Ganztagsschule der Zuschussbedarf verringern wird. Voraussetzung ist die erfolgte Umstellung der Schülerbeförderung. Diese beiden Themenfelder sind somit nur zusammen zu betrachten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die einmaligen Kosten für die konkreten baulichen Maßnahmen werden in zukünftigen Vorlagen dargestellt. Die laufenden Kosten für die Schülerbeförderung und das Angebot der Offenen Ganztagsschule ergeben sich aus den Ausschreibungen. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
