Drucksache - DrS/2018/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Verfasser 1:
- Lina Marie Meißner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der HA nimmt den Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ über die Wahrnehmung der Aufgabe der/des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis.
- Der HA befürwortet den Abschluss des Vertrages auch vor dem Hintergrund der dadurch zusätzlich benötigten neuen 1,35 Vollzeitstellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Wunsch der kreisangehörigen Kommunen hat sich der Kreis im Herbst 2017 mit der Frage beschäftigt, ob es dem Kreis möglich sei, auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages die Durchführung der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu übernehmen.
Der als Anlage 1 beigefügte Vertragstext wurde in Abstimmung mit allen Vertragspartnern entworfen und anschließend dem ULD vorgelegt. Einwände gegen den Abschluss des Vertrages wurden seitens des ULD nicht erhoben. Der Vertrag sieht als Vertragsbeginn den 01.01.2019 vor. Dies deshalb, weil seitens der Vertragspartner eine möglichst zeitnahe Übernahme der Aufgabe durch den Kreis gewünscht wurde, was insbesondere deshalb notwendig ist, weil die EU-DSGVO mit in Kraft treten die Verpflichtung enthält, dass jede Behörde einen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat. Die Durchführung der Aufgabe zum 25. Mai 2018 war dem Kreis aufgrund mangelnder Vorbefassung in den zuständigen Kreisgremien nicht möglich. Die benötigten zusätzlichen Stellenanteile stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Nach Aussage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, soll für 1.000 Mitarbeiter/-innen eine Vollzeitstelle Datenschutz geplant werden. Nach Rückmeldung aller Vertragsparteien fallen nach heutigem Stand etwa 1.700 Mitarbeiter unter den Wirkungskreis des Vertrages. Der Kreis Segeberg hat bereits eine 0,5 Stelle Datenschutzbeauftragter. Diese wird durch Herrn Kuhlbrodt wahrgenommen, der mit in Kraft treten des Vertrages mit 0,85 Stellenanteil diese Funktion wahrnehmen soll.
Um den Zeitpunkt des Vertragsbeginns zu halten, benötigt der Kreis die im Stellenplan ausgewiesene refinanzierte zusätzliche Stelle, über die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen wird. Bei einem positiven Votum des HA wäre es dem Kreis möglich, die notwendigen vorbereitenden Schritte vorzunehmen und den Vertrag von allen Vertragsparteien unterzeichnen zu lassen.
Der so entstehende Puffer von 0,15 Stellenanteil sollte allein deshalb einkalkuliert werden, da die Bundesbeauftragte bereits angekündigt hat, die Empfehlung hinsichtlich der Mitarbeiterzahlen pro Vollzeitstelle Datenschutz anpassen zu wollen und im Ergebnis davon auszugehen ist, dass allein durch die Fahrzeiten zwischen den einzelnen Sitzen der Vertragsparteien ein Zeitanteilverlust entsteht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232,1 kB
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