Drucksache - DrS/2018/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau von Rasengittersteinen an Gemeindestraßen durch den WZV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Arne Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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27.06.2018
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Radverkehrsbeirat des Kreises Segeberg empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und dem Hauptausschuss zu beschließen, den WZV darauf hinzuweisen, die zur Befestigung der Banketten der G1K-Wege vorgesehenen Rasengittersteine zukünftig nur noch mit der glatten Oberfläche zu verbauen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Einbau von Rasengittersteinen zur Befestigung der Banketten von G1K-Wegen wird ausdrücklich begrüßt, da abbröckelnde Straßenkanten und größere Versätze zwischen Fahrbahn und Banketten ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential insbesondere auch für RadfahrerInnen darstellen, die im Falle von Begegnungsverkehr häufig am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen.
Die Maßnahme dient damit nicht nur dem Erhalt der Wege, sondern auch der Verkehrssicherheit.
Die vermehrt mit der scharfkantigen Oberfläche eingebauten Rasengittersteine stellen aber ebenfalls ein beträchtliches Gefahrenpotential dar und erhöhen beim Befahren die Sturzgefahr auf Grund der weit auseinanderliegenden scharfkantigen Betonnoppen.
Darauf sind die Mitglieder des Radverkehrsbeirat von besorgten RadfahrerInnen vermehrt hingewiesen worden und sprechen nun die Empfehlung zum Verbau der Rasengittersteine aus.
Im Sinne der Verkehrssicherheit aller VekehrsteilnehmerInnen, insbesondere auch der RadfahrerInnen sollten Rasengittersteine zukünftig nur noch mit der flachen Seite nach oben eingebaut werden. So dass einerseits die Befestigung der Banketten gewährleistet ist, andererseits die Sturzgefahr im Falle einer Befahrung verhindert wird.
Da die G1K-Wege Teil des Radverkehrsnetzes des Kreises Segeberg sind und vor allem für Schülerverkehre zur Nutzung empfohlen werden und sich dies auch in der aktuellen Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Segeberg wiederspiegelt, sollte die Verkehrssicherheit an diesen Strecken gewährleistet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe Punkt 3.12 der strategischen Ziele des Kreises Segeberg. | |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja Auch für motorisch eingeschränkte Personen stellt das Begehen der Rasengittersteine, die mit den Noppen nach oben verlegt sind, eine Barriere dar. |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Zukünftig sollen glatte Flächen zur Nutzung an G1K-Wegen durch Verlegung der Rasengittersteine mit flacher Oberfläche gewährleistet werden. |
