Drucksache - DrS/2018/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturvertrag Soziale Hilfen in Schleswig-Holstein - Mittelerhöhung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Pfauter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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25.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die zusätzlichen Mittel aus dem Strukturvertrag Soziale Hilfen für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 39.556,93 €
- zum einen im Rahmen einer Ausschreibung für den Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-)psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit (ca. 30.000,00 €)
und
- zum anderen die verbleibenden Mittel für die tarifliche Anpassungen / Abfangen der Lohnkostensteigerungen der langjährig geförderten Projekte (mit Ausnahme der Glücksspielfachstelle)
einzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme des Arbeitsauftrages aus der DrS/2018/010 wird dargestellt, aufgrund welcher Abwägungen der o.g. Beschlussvorschlag dem Sozialausschuss verwaltungsseitig unterbreitet wird.
Der Verwaltung liegen für die Förderperiode 2018 - 2022 des Strukturvertrages Soziale Hilfen bereits folgende Anträge vor:
Antragssteller | Antragsdatum | Schwerpunkt/Thema | Antragssumme p.a. |
Landesverein für Innere Mission, ATS | 20.02.2018 | Erhöhung der Mittel für die Begleitung Substituierter aufgrund tariflicher Anpassungen | 6.210,00 € |
Landesverein für Innere Mission, ATS | 20.02.2018 | Tandem-Projekt: Frühintervention bei Suchtauffälligkeiten (Schwerpunkt intelligenzgeminderte Menschen) | 13.000,00 € |
Das Rauhe Haus | 31.08.2017 | Erweiterung der bestehenden aufsuchenden Hilfen mit Anbindung an das Beratungszentrum in Henstedt-Ulzburg | 10.325,17 € |
Das Rauhe Haus | 31.08.2017 | Erweiterungsantrag für die Bereiche Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen (bislang Bad Bramstedt und Kaltenkirchen) | 10.613,00 € |
Um einen möglichst differenzierten Blick auf die anstehende Entscheidung zu erhalten, wurden die Kommunen angeschrieben, die ebenfalls Mittel aus dem Strukturvertrag erhalten.
Insbesondere die Kreise Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck haben sich auf die Anfrage hin geäußert. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass entweder ähnliche Projekte wie im Kreis Segeberg gefördert werden oder dass andere geförderte Projekte sich nicht zeitnah in die soziale Infrastruktur des Kreises Segeberg übertragen lassen.
Die interne Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Vorschlags im Sinne des o. g. Arbeitsauftrages hat die vorliegenden Anträge geprüft. Es handelt sich hierbei um interessante, grundsätzlich förderfähige Maßnahmen. Die bestehenden Angebote würden durch die Umsetzung der Anträge vertieft werden können.
Darüber hinaus hat es einen Austausch mit der ATP über Projektideen gegeben. Die von dort dargestellten Projektideen sind grundsätzlich interessant, aber entweder nicht im Rahmen des Strukturvertrages umsetzbar oder bereits durch andere Projekte abgedeckt.
Im Hinblick auf diese Anträge kommt die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass aufgrund der Höhe der zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel die Möglichkeit besteht, die Bandbreite der geförderten Projekte und Maßnahmen zu erweitern. Besonders durch den Einsatz von Projektmitteln ist eine modellhafte Erprobung neuer Ansätze attraktiv, da es sich um einen begrenzten Zeitraum mit ausgeprägten Evaluationsanteilen handelt.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Infrastruktur im Kreis Segeberg – und den damit verbundenen Einrichtungen als Mittelempfänger – wurde in der internen Arbeitsgruppe neben diversen Ansätzen vor allem eine Projektidee herausgearbeitet:
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Projektmittel kann psychisch kranken Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit ihrer Erkrankung professionell auseinander zu setzen, um damit als sog. „Peer-SpezialistIn“ im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen tätig zu werden. In diesem Zusammenhang können diese Peer-SpezialistInnen unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit tätig werden und darüber hinaus als Multiplikatoren für eben diese Bereiche fungieren.
Nach Rücksprache mit dem fördermittelgebenden Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist diese Projektidee vom Strukturvertrag grundsätzlich gedeckt und wird ebenso befürwortet.
Somit wird verwaltungsseitig empfohlen, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Übernahme der tariflichen Lohnsteigerungen der langjährig geförderten Projekte (mit Ausnahme der Glücksspielfachstelle) und den projektweisen Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit einzusetzen.
Soweit die in 2018 zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, diese in die Folgejahre zu übertragen, da der Einsatz der Fördermittel im Rahmen des Strukturvertrages Soziale Hilfen zeitlich nicht auf Haushaltsjahre sondern lediglich auf die gesamte Förderperiode (01.01.2018 - 31.12.2022) begrenzt ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Landesmittel
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10 | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Die Leistungen aus dem Strukturpaket Soziale Hilfen werden im Bereich der ambulanten Suchthilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich eingesetzt.
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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822,4 kB
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