Drucksache - DrS/2018/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg hier: 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- Landrat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.03.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
§ 1 Absatz 5 der Entschädigungssatzung des Kreises lautet in der derzeit geltenden Fassung wie folgt:
„Der Kreis Segeberg bietet für Kreistagsabgeordnete und bürgerliche Mitglieder das Drucksacheverfahren als papierlosen Unterlagenversand über den elektronischen Sitzungsdienst Allris (KT-Info) an. Bei Nutzung des Systems wird für die im häuslichen Umfeld entstehenden Kosten zusätzlich zu der Pauschale aus Abs. 4 eine monatliche Entschädigung gezahlt. Diese beträgt für Kreistagsabgeordnete 30 Euro und für bürgerliche Mitglieder 15 Euro. Die Entschädigungspauschale wird monatlich im Voraus gezahlt. Mit der Zahlung wird grundsätzlich auf Informationen in Papierform verzichtet. Der Verzicht wird schriftlich erklärt. Tagesordnungen, Niederschriften, Vorlagen und Anlagen werden dann grundsätzlich nur noch über Allris zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Schriftstücke, die einen Umfang von 20 Seiten überschreiten, werden weiterhin in Papierform versandt.“
Im Rahmen einer Ordnungsprüfung des Gemeindeprüfungsamtes bei einer kreisangehörigen Kommune war eine vergleichbare Regelung in der Entschädigungssatzung der Kommune beanstandet worden, weil für die Gewährung der Pauschale keine Rechtsgrundlage besteht.
Die fehlende Rechtsgrundlage für die Zahlung der Pauschale ergibt sich aus der Entschädigungsverordnung (EntschVO). Nach der Begriffsdefinition in § 1 Abs. 2 EntschVO ist eine Aufwandsentschädigung nicht nur die Entschädigung für Aufwand an Zeit, Arbeitsleistung und Haftungsrisiko, sondern auch pauschalierter Auslagenersatz. Etwa denkbare Mehrkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des elektronischen Sitzungsinformationsdienstes sind damit bereits abgegolten. Für eine darüber hinausgehende Entschädigungszahlung besteht keine Rechtsgrundlage.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Monatliche Einsparungen in Höhe von ca. 1600,- Euro |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1111, Kreisorgane, | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 54214000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,2 kB
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