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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die WI-SE – Fraktion beantragt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Die WKS GmbH wird zum 01.07.2018 mit dem Kreis Segeberg verschmolzen.

Geschäftsführung und Personal der WKS erhalten mit Bestandsschutz ab 1.7.2018 Anstellungsverträge beim Kreis Segeberg.

Wir regen an, die WKS als Fachdienst " WKS - Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Tourismus" zu rekommunalisieren. Begründung: Die WKS sollte ab 2011 unabhängig und kreisfern WiFö-Leistungen für den Kreis Segeberg erbringen.

Die Relevanz des Betrauungsakts als Finanzierungsgrundlage wurde dabei 2011 unterschätzt, denn: Die WKS ist heute weder kreisfern noch - mangels eigener Einkünfte - wirtschaftlich unabhängig. Dies gilt insbesondere seit Umstellung der Finanzierung in 2015 (nunmehr aus dem Kreishaushalt) und Verschmelzung 2016. Die Leistungen, die die WKS heute gem. Betrauungsakt erbringt, können genauso gut auch ohne Rechtsform einer GmbH für den Kreis erbracht werden. Zahlreiche Schnittstellen zur Kreisverwaltung bestehen auf Dauer und bedeuten Abstimmungsaufwand und Doppelarbeit. Rechtlich saubere Kompetenzabgrenzungen zwischen AR / WRI / HA / KT sind bei dieser 100%igen Kreisdienstleistungsgesellschaft ohne eigene Einnahmequelle schwierig. Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages würden die GmbH-Kosten entfallen und der FD WKS neu wird vom Kreis mit verwaltet wie alle anderen FD ebenfalls. Gremienmehrarbeit und Abstimmungen Kreis / WKS entfielen. Der FD WKS berichtet über seine Arbeit im zuständigen Fachausschuss.

Die WKS könnte nach außen hin weiter als WKS auftreten und in den bisherigen Räumlichkeiten arbeiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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