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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Variante A: Die Verwaltung wird beauftragt eine Schulentwicklungsplanung für Beruflichen Bildungszentren im Kreis Segeberg mit Wirkung zum Haushaltjahr 2018 auszuschreiben. Die Ausschreibung muss dabei Aussagen bzw. belastbare Prognosen zu Raumbedarfen, baulichen Bedarfen, Trends von Ausbildungsgängen sowie Ausstattungen beinhalten.

Insbesondere die baulichen Bedarfe am BBZ Bad Segeberg und dem BBZ Norderstedt werden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Beruflichen Bildungszentren im Kreis Segeberg einer Prüfung unterzogen und im Verlauf des Jahres 2018 in Abstimmung mit der Verwaltung und den BBZ im Kreis Segeberg als Empfehlung den Ausschüssen zu weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Variante B: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem BBZ Segeberg die Planung einer Multifunktionshalle ohne eine Schulentwicklungsplanung für die Beruflichen Bildungszentren im Kreis Segeberg weiter zu verfolgen und bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 einen abgestimmten Vorschlag für den anzustrebenden Bau vorzulegen. Das BBZ Segeberg wird dazu verpflichtet, ein Nutzungskonzept für die Multifunktionshalle vorzulegen, das auch die Nutzung der Räumlichkeiten für externe Akteure mit einschließt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates des BBZ Segeberg vom 11.07.2017 gab dieser, nach Beratung des Sachverhaltes, eine Empfehlung für den Bau einer Multifunktionshalle/Aula am BBZ Bad Segeberg. Im Beschluss heißt es:

„Der Verwaltungsrat erkennt den dringenden Bedarf, am BBZ Bad Segeberg eine Multifunktionshalle zu bauen.“

Quelle: Niederschrift der 16. Nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates des Berufsbildungszentrums Bad Segeberg vom 11.07.2017

 

Diesem Beschluss lag ein Katalog von Wünschen zugrunde, den das BBZ bezüglich einer überdachten Pausenhalle und einer Aula in einem zusammenhängenden Gebäude mit einem Flächenbedarf von etwa 600750 qm angab. Da eine Mehrfachnutzung angedacht war wurde dieses Gebäude als Multifunktionshalle/Aula betitelt.

 

Am 26.09.2017 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) im Rahmen einer kurzen Präsentation durch den Geschäftsführer des BBZ Bad Segeberg, Herrn Sandbrink, der Raumbedarf am BBZ skizziert. Neben den bereits im Verwaltungsbeirat geäußerten Bedarf für eine Multifunktionshalle/Aula wurden hier weitere (neue) Raum-bedarfe vorgestellt. Diese umfassten nun auch Unterrichts-, Büro-, Personal-, Lager-, Archiv, Beratungs- und Verwaltungsräume.

 

Die Multifunktionshalle/Aula sollte nach den Wünschen des BBZ Bad Segeberg Raum für bis zu 280 Personen bieten, als Pausenhalle und Unterrichtsraum (mit Bühne) dienen und Kiosk mit Küchen- sowie Lagerräumen beinhalten. Die Pausenhalle und Bühne sollen durch eine mobile Trennwand den parallelen Betrieb von Unterricht und Pausenhalle ermöglichen. Die Bühne soll mit umfassender Veranstaltungs- und Präsentationstechnik ausgestattet werden, so dass neben Vorträgen auch kulturelle Veranstaltungen ermöglicht werden können.

 

Der Gesamtumfang der neu zu schaffenden Räume wurde nun auf ca. 1.200 qm geschätzt. Eine abschließende Raumbedarfsplanung oder weitergehende bauliche Pläne wurden dem BKS-Ausschuss durch das BBZ Bad Segeberg nicht vorgelegt.

 

Mit dem Beschluss des BKS-Ausschusses vom 26.09.2017 erkennt „der Ausschuss die dringende Notwendigkeit zum Bau einer Multifunktionshalle oder einer Aula für das BBZ Bad Segeberg an.“ Im Folgenden wurde „die Verwaltung beauftragt den tatsächlichen Bedarf für den FB V ermitteln zu lassen und auf Grundlage dessen das weitere Verfahren festzulegen“.

Quelle: Auszug - Antrag der SPD Kreistagsfraktion - Beratung des Ausschusses über die Anerkenntnis zum Bau einer Multifunktionshalle für das BBZ Segeberg – BKS-Ausschuss am 26.09.2017

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung ergänzend darauf hin, dass die bauliche Bedarfsermittlung durch den FB V erfolgt, dies aber eine inhaltlich-fachliche Bedarfs-ermittlung durch den FB III voraussetzt.  m Folgenden gibt der FB III nun die ersten Erkenntnisse aus der inhaltlich-fachlichen Bedarfsermittlung zur Planung einer Multifunktionshalle/Aula zur Kenntnis.

 

Am 09.10.17 wurde eine vorbereitende Besprechung am BBZ Bad Segeberg mit Herrn Sandbrink unter Beteiligung der Herren Ebert (FB V), Wenzel (FDL 51.10) und Lorenzen (FD 51.00 - Bildungsplanung), beide FB III, seitens der Verwaltung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass durch das Fehlen einer Schulentwicklungsplanung (SEP) für die BBZ im Kreis Segeberg bisher keine direkt verwertbaren Erkenntnisse zu den aktuellen und/oder kommenden Raumbedarfen vorliegen. So gibt es zwar Erkenntnisse über die Bedürfnisse des BBZ Bad Segeberg, ein tatsächlicher Bedarf ist aber bisher weder einer inhaltlich-fachlichen noch einer baulichen Bedarfsermittlung seitens der Verwaltung unterzogen worden.

 

Somit ist eine inhaltlich-fachliche Bedarfsermittlung für den Bau einer Multifunktionshalle zwar in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit geboten; dies kann eine umfangreiche, fachliche Expertise einer Schulentwicklungsplanung für die BBZ aber keinesfalls ersetzen. Bestenfalls kann die inhaltlich-fachliche Bedarfsermittlung am BBZ Bad Segeberg der Auftakt zu einer umfassenderen inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Bedarfen der BBZ im Kreis Segeberg darstellen. Dies schließt insbesondere auch die baulichen Bedarfe mit ein.

 

Um dem ergangenen Auftrag, auch im Rahmen der angemahnten zeitlichen Dringlichkeit (Haushaltsanmeldung 2018), erste Ergebnisse gegenüberstellen zu können, wurde ein erster inhaltlich-fachlicher Fragenkatalog seitens der Verwaltung vorgeschlagen. In Absprache mit Herrn Sandbrink wurde dieser am 13.10.17 dem BBZ Bad Segeberg zur Beantwortung zugesandt (siehe Anlage 1. Fragenkatalog FB III – Bildungsplanung mit Antworten BBZ Bad Segeberg). Seit dem 23.10.17 liegen die Antworten des BBZ Bad Segeberg nun vor und geben einen ersten Einblick in die inhaltlich-fachlichen Bedarfe.

 

Bedarf Aula

Das BBZ gibt an, etwa 20 Veranstaltungen im Rahmen von Feierlichkeiten im Schuljahr 16/17 selber durchgeführt zu haben und verzeichnete hier Gästezahlen zwischen 60 und 280 Personen. Die Räumlichkeit in Haus B „Pausenhalle“ bietet Platz für ca. 150 Personen und verfügt über entsprechende Veranstaltungstechnik (Frage 4. Weitere Angaben zu Größe der Pausenhalle in Haus B liegen nicht vor). Weiterhin gibt das BBZ an, in den bestehenden Räumlichkeiten bisher keine Freisprechungen, Tagungen oder Fortbildungen anbieten zu können und für größere Veranstaltungen dann die Kreissporthalle zu nutzen. Ausweichmöglichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadtgebiet Segeberg sind dem BBZ Segeberg nicht bekannt. (Frage 11).

 

Bedarf Darstellendes Spiel

Neben den bisher bekannten Bedarfen für das „Darstellende Spiel“ das in drei Bildungs-gängen (BFS III -Sozialpädagogische Assistenten/innen, Fachschule f. Sozialpädagogik - ErzieherIn und dem Beruflichen Gymnasium) und fünf Klassen angeboten wird, kommen nun noch die Bedarfe aus dem Lernfeld musisch-kreativer Bereich/Bewegung/Medien hinzu. Wurde zuvor nur für den Bereich Darstellendes Spiel der Bedarf für eine Bühne im Rahmen des Aulabaus angemeldet, bezieht sich dies nun auch auf das zuvor erwähnte zweite Lernfeld/Fach. Hier wird sowohl ein räumlicher wie auch ein technischer Bedarf gesehen. Hinzu kommt außerdem der Bedarf an Musikinstrumenten (Frage 14). Die Nutzung der „Mühle“ als Unterrichtsraum wird zwar angegeben und ebenso Miete gezahlt (Fragen 19 bis 23), zugleich wird jedoch betont, dass „Unterricht dort nicht umgesetzt“ werden könne (Frage 22).

 

Die „Mühle“ ist auch nicht als weiterer Veranstaltungsraum für Aufführungen etc. denkbar, da dort keine freien Kapazitäten seien (Fragen 24 - 25). Ob Theateraufführungen geplant sind oder nicht ist durch eine gegenläufige Beantwortung der Fragen 22 und 24 nicht erkennbar.

Für eine zu planende Bühne werden 80qm als angemessen angesehen und diese solle mit vollständigen Veranstaltungs-/ und Bühnentechnik ausgerüstet werden(Fragen 26 - 27).

Aus den vorgelegten Antworten lässt sich zusätzlich ableiten, dass im Bereich Aula ein Platzbedarf für mind. 280 Personen und eine 80 qm große Bühne sichergestellt werden sollte. Ob dies mit den zugrunde gelegten 600750 qm umsetzbar ist, wird hier nicht beantwortet.

 

Bedarf Pausenhalle

Genaue Angaben über die Aufenthaltsorte und die jeweilige Verteilung der Schülerinnen und Schüler (SuS) auf diese Orte können nicht gemacht werden. Da die Klassen- und Fachräume abgesperrt werden, verteilen sich die SuS auf alle Ihnen dann zur Verfügung stehenden Räume. Zugleich sind dies aber in Teilen auch Verbindungs- und Fluchtwege die eigentlich freigehalten werden müssten. Ob eine geschlossene, geheizte Pausenhalle, die aktuelle ist halb offen und unbeheizt, hier eine Veränderung im Pausenverhalten der SuS mit sich bringen würde, kann auf Basis der vorliegenden Antworten nicht geklärt werden (Fragen 28 - 32).

 

Nach Durchsicht der Stundenpläne (Link zu Frage 33) ist der Gesamtunterrichtsanteil im Nachmittagsunterricht (nach 13 Uhr) als eher gering einzuschätzen. Somit ist fraglich, ob sich im Rahmen des schulischen Ganztags ein Bedarf nach einer Mensaverpflegung am BBZ Segeberg ergibt. Eine Erhebung unter den SuS seitens der Schule zur Bedarfsabklärung liegt nicht vor (Fragen 33 - 42). Aus Sicht des BBZ ist Verpflegung über die Kioske in Haus A und B bedarfsdeckend, einer Erweiterung des Angebots steht man aber offen gegenüber (Frage 38).

 

Zusammenfassung der Ergebnisse und Einschätzung der Verwaltung

Die bisher vorliegenden Antworten und Erkenntnisse zeigen aus Sicht des BBZ Segeberg einen räumlichen Bedarf für den Bau einer geschlossenen Pausenhalle mit direkt anschließender Aula; zusammengefasst unter dem Begriff Multifunktionshalle. Die darüber hinaus angemeldeten Wünsche im Bereich der unterschiedlichen Raumtypen (s. Sachverhalt und Präsentation von Herrn Sandbrink am 26.09.2017) bleiben aufgrund fehlender Detail-informationen hier ohne weitere Betrachtung.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der räumliche Bedarf einer Multifunktionshalle mit deutlichen Einschränkungen nachvollziehbar.

 

So zeigte sich, dass mit der Pausenhalle in Haus B bereits ein mittelgroßer Veranstaltungs-raum für 150 Personen inklusive entsprechender technischer Ausstattung existiert. Die Frage, ob dieser Raum weiter ertüchtig werden kann, um den formulierten Ansprüchen (Bühne, Gästezahl) des BBZ Segeberg zu genügen, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Ebenso ist fraglich, ob die räumlichen Möglichkeiten im Stadtgebiet Bad Segebergs vollständig genutzt werden.

 

Inwiefern die Mühle als Ersatz für eine fehlende Bühne und als Unterrichtsraum genutzt werden kann, ist durch die sich widersprechenden Antworten des BBZ Segeberg nicht abschließend zu bewerten.

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf für einen Multifunktions-raum mit einem Fassungsvermögen von mindestens 280 Personen. Wie oft die Zahl von 150 Personen bei Veranstaltungen im BBZ Segeberg im Schuljahr 2016/2017 überschritten wurde ist nicht bekannt.

 

Unter der Annahme, es wären 5 bis 10 Veranstaltungen im Jahr, in denen der Raumbedarf deutlich größer als 150 Gäste sei, stellt sich erneut die Frage, ob dieser Raumbedarf nicht auch im Stadtgebiet Bad Segeberg abgedeckt werden könnte. Ebenso bietet sich im Einzelfall weiterhin die Kreissporthalle an.

 

Für die Verwaltung konnte in diesem Zusammenhang noch nicht eindeutig geklärt werden, in welchem Verhältnis die Kosten für eine Multifunktionshalle zu den tatsächlichen Bedarfen stehen und ob diese Bedarfe nicht durch andere (bauliche) Maßnahmen ebenso gedeckt werden könnten. So fehlt bisher seitens des BBZ Bad Segeberg ein Nutzungskonzept für die zukünftige Multifunktionshalle. Dies sollte insbesondere die Verwaltung des Kreises Segeberg, seine politischen Gremien, Vereine und Verbände, aber eben auch den Sozialraum Stadt Bad Segeberg mit einschließen.

 

Auch wird im Fragenkatalog angegeben, dass Tagungen und Fortbildungen durchgeführt werden sollen, die bisher aufgrund der Raumkapazität nicht durchgeführt werden können. Zu Umfang, Anzahl und räumlichen Bedarfen fehlen hier wiederum weitere Angaben, so dass die Frage gestellt werden muss, ob diese Veranstaltungen nicht z. B. auch in der JugendAkademie durchgeführt werden könnten. Auch dies sollte in einem Nutzungskonzept berücksichtigt werden.

 

Durch das schnelle Aufwachsen der räumlichen Bedarfe am BBZ Bad Segeberg, zunächst beginnend mit einer fehlenden Aula bis hin zu einem immer umfangreicher werdenden Gebäudekomplex Multifunktionshalle (Präsentation BKS-Ausschuss am 26.09.2017), stellt sich noch einmal verstärkt die Frage nach einer Schulentwicklungsplanung für die Beruflichen Bildungszentren im Kreis. Diese sollte, unterstützt durch externe fachliche Expertise, insbesondere die räumlichen Bedarfe an den BBZ in ein Verhältnis zu den (schulischen) Entwicklungen unter Berücksichtigung des zeitlichen Verlaufs am Standort stellen. Der Verwaltung des Kreises Segeberg ist dies in dem hier geforderten Umfang ohne externe Unterstützung nicht möglich.

 

Etwas deutlicher zeigt sich, dass der bisherige Pausenraum, und zwar die offene Pausenhalle am Haus A, als nicht mehr ausreichend anzusehen ist. Unabhängig von weiteren baulichen Aktivitäten ist hier Abhilfe zu schaffen. Dies gilt insbesondere für einen witterungsunabhängigen, geheizten Pausenraum, der in Haus A derzeit fehlt. So könnte auch verhindert werden, dass Fluchtwege als alternative Pausenräume genutzt werden.

Da die baulichen Maßnahmen bisher immer im Gesamtzusammenhang betrachtet wurden wird im Beschlussvorschlag der Verwaltung dieser Tatsache Rechnung getragen und von einer Splittung der Baumaßnahmen (Pausenhalle/Aula) im Rahmen der inhaltlich-fachlichen Bewertung Abstand genommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Variante A: 30.000 EUR als Schätzwert (in dem Haushaltsentwurf 2018 zu berücksichtigen), Folgekosten in derselben Höhe alle zwei Jahre

 

Variante B: Planungskosten im Fachbereich V in bisher unbekannter Höhe

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 243

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        6.2: entwickelt die BBZ zukunftsorientiert weiter

       6.3: sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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