Drucksache - DrS/2018/031
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der kreiseigenen Förderzentren nach § 48 Schulgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Lorenzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
die 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg – Schuljahr 2016/2017 in der Fassung des Standes Januar 2018.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 48 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) - Umfang der Aufgaben:
„Die Schulträger haben die Aufgaben:
1. unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen,
2. die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen,
3. das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen,
4. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“
(Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 223)).
Die Schulentwicklungsplanung der kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung zeigt den aktuellen Sachstand, Schülerinnen- und Schülerzahlen, bauliche Zustände, Personalausstattungen und weitere Daten auf. Der Schulentwicklungsplan ist eine Planungsgrundlage für politische Überlegungen und Entscheidungen und ist diesjährig komplett neu aufgelegt worden.
Dieser wird in den Folgejahren in einer vereinheitlichten Bildungsberichterstattung mit anderen Planungsinstrumenten (Kitabedarfsplanung, Kreis-Schulentwicklungsplanung nach § 51 SchulG) zusammengefasst und kontinuierlich erweitert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, Er wird deshalb u.a. - ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und - den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.
6.1 fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungsein-
6.3 sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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