Drucksache - DrS/2017/292-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg / Anpassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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13.03.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,
die Kreistagsabgeordneten, die Verwaltung und die kreiseigenen Beteiligungen verpflichten sich, die in der Anlage 1 beigefügte, überarbeitete Beteiligungsrichtlinie der Version 1.2 vom 22.02.2018 zu beachten und zu befolgen. Die Beteiligungsrichtlinie Version 1.0 vom 02.06.2016 tritt damit außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird vollinhaltlich auf die Vorlage DrS/2017/292 verwiesen.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 30.01.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anlagen 3 und 4 der Beteiligungsrichtlinie (S. 23-25) zur besseren Verständlichkeit redaktionell zu überarbeiten bzw. zu prüfen.
Zu Anlage 3 (BBZ AöR):
Zur Abgrenzung der Kompetenzen in den jeweiligen Gremien ist die Abkürzung „B = Beschluss“ als Entscheidungsbefugnis gem. Satzung der Berufsbildungszentren definiert. Gem. § 10 Abs. (1) entscheidet der Verwaltungsrat durch Beschluss über die lfd. Nr. 1-12 der Anlage 3. Die nachgelagerte Berichtspflicht in den Ausschüssen des Kreises wurde daher mittels „K = Kenntnisnahme“ dargestellt.
Zu Anlage 4 (WKS GmbH):
Der Wortlaut der lfd. Nr. 7 „Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Ersatzmitglieder, soweit diese nicht vom kommunalen Gesellschafter entsandt werden“ entspricht der aktuell gültigen Fassung der Satzung der WKS GmbH gem. § 7 Abs. 2) Buchst. f) Nr. (2).
Die Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) dazu hat ergeben, dass grundsätzlich „Ersatzmitglieder“ von „Stellvertretern“ zu unterscheiden sind. Ersatzmitglieder können für den Fall benannt werden, dass vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder (z.B. durch Amtsniederlegung, Umzug etc.) ohne separate Nachbenennung ersetzt werden können. Sollte seitens des Kreistages der Wunsch bestehen, könnten Ersatzmitglieder optional benannt werden.
Im Übrigen wurde in den Anlagen 3 und 4 zur Verdeutlichung des beschlussfassenden Organs neben „B“ (Beschluss) je Zeile nur die Abkürzungen „E“ (Empfehlung), „K“ (Kenntnisnahme) oder „Z“ (Zustimmung) verwendet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,8 kB
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