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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt, der Hauptausschuss des Kreises Segeberg beschließt:
Herr Matthias Schröder (FBL II) wird zum Gesellschaftervertreter des Kreises Segeberg in der Gesellschafterversammlung der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH bestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Kreises Segeberg hat in seiner Sitzung am 29.06.2017 beschlossen, der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) beizutreten (vgl. DrS/2017/123). Der Notartermin zur Unterzeichnung des neuen Gesellschaftsvertrages der RKiSH ist für Mittwoch, den 21.02.2018 vorgesehen.

Gem. § 104 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 57 KrO werden Vertreterinnen und Vertreter des Kreises in Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, durch den Kreistag bestellt. Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe b) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im Einklang mit § 23 Nr. 19 der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss für solche Bestellungen zuständig, die sich auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt ist.

Dies ist vorliegend der Fall, da es sich bei der RKiSH gGmbH um eine 20%-ige Beteiligung des Kreises Segeberg handelt.

Gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH ist jeder Gesellschafter mit einem Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten. Die Gesellschafterversammlung der RKiSH setzt sich derzeit aus hauptamtlichen Mitarbeitern der jeweiligen Kreise (z. B. Fachbereichsleiter Ordnung, Krankenhausdirektor) zusammen.

Es wird daher vorgeschlagen, dass der Hauptausschuss Herrn Matthias Schröder zum Vertreter in der Gesellschafterversammlung bestellt. Gem. § 6 Abs. 4 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH steht dem Landrat als gesetzlichem Vertreter in jedem Fall ein Teilnahmerecht zu.

Hinweis
Zusätzlich entsendet gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH jeder Gesellschafter zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat, für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens zu benennen. Die Mitglieder der Gesellschafter im Aufsichtsrat sind derzeit in der Regel jeweilige Kreistagsabgeordnete. Da die Amtszeit des Aufsichtsrates der RKiSH an die Wahlzeit der Kreistage in Schleswig-Holstein gekoppelt ist, soll eine entsprechende Entsendung durch den neuen Kreistag im Juni 2018 vorgenommen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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