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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der OVG Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss die Sperrvermerke der Stellen 0.1223.018, 0.1223.019, 0.1223.020, und 0.1223.021aufzuheben und die Stellen zu besetzen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 1223 - Verbraucherschutz

FD 39.10Lebensmittel und Bedarfsgegenstände

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wurden eine zusätzliche Stelle einer/ eines amtlichen Tierärztin/Tierarztes oder einer/ eines Amtstierärztin/Amtstierarztes, zwei zusätzliche Stellen einer/s Lebensmittelkontrolleur/in sowie eine halbe Verwaltungsstelle beantragt (DrS 2017/238). Alle Stellen wurden mit einem Sperrvermerk versehen.

Dem Schlüsselkennzahlbericht für 2017 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2017 nur 47,3 % der durch eine Risikobewertung ermittelten Sollkontrollen im Kreis Segeberg durchgeführt wurden. Dies erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben.

 

Gemäß Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. Nr. L 165 S. 1, gesamte Vorschrift ber. ABl. Nr. L 191 S. 1) stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit amtliche Kontrollen durchgeführt werden, damit die Ziele der vorliegenden Verordnung erreicht werden. Diese gesetzliche Vorgabe besteht für die zuständige Behörde, den Kreis Segeberg, unabhängig von der Erlasslage.

 

Der mit Schreiben vom 17. Januar 2017 durch den LKT übersandte Entwurf eines Grundsatzerlasses zur Lebensmittelüberwachung des damals zuständigen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein( MELUR) ging in weiten Teilen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. So sollte für bestimmte Betriebsarten obligatorisch das Vier-Augen-Prinzip gelten und eine regelmäßige Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten eingeführt werden. Allein für diese beiden Maßnahmen wurde ein zusätzlicher Bedarf von 4,6 Vollzeitstellen (VZS) berechnet. Insgesamt ergab sich ein Bedarf von 7,5 VZS der Berufsgruppen Lebensmittel-kontrolleur/innen und Tierärztinnen/ Tierärzte sowie eine 0,5 VZS Verwaltung. Beantragt wurden zunächst 3,5 Stellen. Diese Stellen sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Weisungsaufgaben erforderlich:
 

100% Erfüllung der Sollkontrollen

Regelmäßige Kontrolle der Primärerzeuger und Non-Food-Betriebe

Aufgaben im Zusammenhang mit Drittlandexporten.
 

Ob der angekündigte Grundsatzerlass in der ursprünglichen oder einer geänderten Fassung verfügt wird, ist nach wie vor nicht bekannt.
 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass von den sechs bereits bestehenden Lebensmittelkontrolleur-Stellen derzeit nur fünf besetzt sind, da ein Lebensmittelkontrolleur den Kreis Segeberg zum 30.09.2017 verlassen hat.  Die Stelle konnte leider im Rahmen der durchgeführten Stellenausschreibung nicht mit einer/m geeigneten ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurin/  Lebensmittelkontrolleur wiederbesetzt werden. Zum 01. Oktober 2017 wurde ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter für die Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur neu im Fachdienst 39.10 eingestellt. Die Fortbildung dauert ca. 24 Monate. Ein weiterer Lebensmittelkontrolleur wird in 2020 aus Altergründen ausscheiden. Erfahrungsgemäß ist es nur in Einzelfällen möglich, fertig ausgebildete Lebensmittel-kontrolleurinnen oder Lebensmittelkontrolleure einzustellen. In der Regel ist eine zweijährige Weiterbildung durchzuführen, so dass eine Anpassung des Personals erst verzögert erfolgen kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

206.400 € p. a.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1223

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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