Drucksache - DrS/2018/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung der Kreisstraße 81 im Zuge des Neubaus der A 20 hier: Antrag des Amtes Kaltenkirchen Land zum Bau eines Radweges zwischen Schmalfeld und Lentföhrden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Verfasser 1:
- Doris Baum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Entscheidung
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27.02.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Entscheidung
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28.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge des geplanten Neubaus der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg, wird ein Autobahnkreuz A 20 / A 7 entstehen. Durch die Schaffung dieses Kreuzes muss ein Teilstück der K 81 zwischen Schmalfeld und Lentföhrden verlegt (siehe Anlage 1) und zwei Kreuzungsbauwerke (Brücke über die A7/ Unterführung A20) errichtet werden.
Mit Schreiben vom 30.01.2018 bittet der Amtsvorsteher des Amtes Kaltenkirchen-Land um Berücksichtigung des Radverkehrs und eines entsprechenden Radwegestreifens bei den geplanten Kreuzungsbauwerken (siehe Anlage 2).
In der bisherigen Planung ist entsprechend der vorhandenen Streckencharakteristik kein Radweg seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) vorgesehen.
Für die Planung und den Bau der neuen Brücke über die A7 und der Unterführung unter der A 20 hat die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH) den Auftrag vom Land Schleswig-Holstein erhalten. Der Bau der Brücke über die A7 wird derzeit von der DEGES bereits geplant und soll zeitnah umgesetzt werden. Daher ist kurzfristig eine verbindliche Erklärung des Kreises Segeberg erforderlich, ob die Brücke und die Unterführung zusätzlich mit einem Radweg auszustatten sind und die entstehenden Mehrkosten hierfür durch den Kreis Segeberg getragen werden. In der Folge müsste dann eine entsprechende Kostenvereinbarung geschlossen werden.
Für einen Radweg auf der Brücke und in der Unterführung ist eine Verbreiterung um jeweils 1,70 m erforderlich. Nach Rücksprache mit der DEGES würde der Kostenanteil für den Kreis Segeberg je Bauwerk bei ca. 400.000,- € liegen.
Um einen Radweg zwischen Schmalfeld und Lentföhrden vollständig herzustellen, wären in der Folge noch weitere 6.000 m Radweg auszubauen. Nach einer ersten Kostenschätzung müssten müssen hierfür ca. 1.500.000 € zusätzlich im Haushalt des Kreises Segeberg bereitgestellt werden.
Darüber hinaus wären für die Realisierung des Radweges entlang der K 81 zusätzliche Maßnahmen erforderlich. So müssten Entwässerungsgräben überbaut und die Straßenentwässerung zum Teil neu herstellt werden. Außerdem müssten Bäume und Knicks gerodet bzw. verschoben werden.
In Teilbereichen stellt sich die K 81 als Allee dar. Da die Bäume teilweise sehr dicht an der Straße stehen ist ein nebenliegender Radweg kaum realisierbar. Die Verlegung des Radweges hinter die Baumreihen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wären die Folge. All diese zusätzlichen Unwägbarkeiten und der notwendige Grunderwerb sind in den dargestellten Kosten noch nicht enthalten.
Die K 81 wird in der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes des Kreis Segeberg mit einer mittleren Dringlichkeit hinsichtlich des Verkehrsaufkommen (DTV 1.500 – 2.500) und einer geringen Dringlichkeit seitens der Netzfunktion (Schulweg, etc.) dargestellt. Aufgrund der Erstellung eines neuen Autobahnzubringers zur geplanten A 20 an der Bundesstraße 4 zwischen Bad Bramstedt und Lentföhrden kann jedoch zukünftig ggf. mit einem höheren Verkehrsaufkommen gerechnet werden.
Für den Neubau eines Radweges an der Kreisstraße 81 zwischen Schmalfeld und Lentföhrden einstünden somit nach einer ersten Einschätzung Herstellungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2.300.000 € in den Jahren 2019 bis 2022.
Auf Grund der Darstellung der vergleichsweise geringen Dringlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes und der hohen Investitionssumme wird ein entsprechender Ausbau mit einem Radweg derzeit nicht empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme: 3.12 Der Kreis Segeberg soll „Fahrradfreundlicher Kreis“ werden, dazu wird das Radverkehrssystem erhalten und ausgebaut. |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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933,7 kB
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