Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Südlich der Stadt Bad Segeberg befindet sich an der Trave die im 19. Jahrhundert errichtete Herrenmühle. Diese besteht aus einem Gebäude sowie zwei Brückenbauwerken, welche die Kreisstraße 12 an dieser Stelle über die Trave überführt.

 

Aufgrund des baulichen Zustandes der 1870 errichten Brückenbauwerke musste eine Tonnagebeschränkung auf 16 t zulässiges Gesamtgewicht erlassen werden, so dass die Brücken damit für den Schwerverkehr > 16 t gesperrt sind. Außerdem wurde eine Beschränkung auf Fahrzeuge von bis zu 2,50 m Breite erlassen. Ein dauerhafter Erhalt der Brückenbauwerke ist aber durch diese Maßnahme nicht möglich. Zur Vereinfachung wird zukünftig nur noch von einer Brücke (= Travebrücke) gesprochen.

 

Die Kreisstraße K 12, welche die Trave an der Herrenmühle quert, ist Bestandteil des Kreisstraßennetzes des Kreises Segeberg und übernimmt darin eine wichtige regionale Verbindungsfunktion. Gemeinsam mit der K 11 und der K 82 stellt die K 12 eine Verbindung zwischen B 432, A 21 und L 83 her. Da die Brücke an der Herrenmühle im Zuge der K 12 zwischen Bad Segeberg und Bad Oldesloe die einzige mit Schwerlastverkehr befahrbare Querung darstellt, sind mit der Tonnagebeschränkung entsprechende Umweg-Fahrten für den Schwerverkehr verbunden.

 

Zudem dient die K 12 zur Entlastung der Innenstadt von Bad Segeberg als Zufahrtsstrecke für die Segeberger Karl-May-Festspiele sowie als Umleitungsstrecke zur A21 zwischen den Anschlussstellen Schwissel und Bad Segeberg. Auch für den landwirtschaftlichen Verkehr ist die Brücke eine wichtige Querungsmöglichkeit der Trave, um die oftmals auf beiden Flussseiten liegenden landwirtschaftlichen Flächen erreichen zu können.

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutsamkeit der K 12 plant der Kreis Segeberg einen Ersatzneubau der Travebrücke. Die genaue Lage der Brücke steht noch nicht fest und wird im Rahmen einer Voruntersuchung durch Überprüfung mehrerer Varianten  ermittelt (Linienbestimmung). Die so bestimmte Linie ist in einem Planfeststellungsverfahren durch das Amt für Planfeststellung (APV – zugeordnet zum Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) zu bestätigen.

 

Vorhabenträger ist der Kreis Segeberg.

 

 

Aktueller Sachstand

 

Wie zuletzt mit der DrS/2017/024 berichtet wurden die Antragsunterlagen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Planfeststellungsbehörde im November 2016 erstmals vorgelegt.

 

In Ergänzung hierzu wurde seitens der Planfeststellungsbehörde im März 2017 der Untersuchungsrahmen festgelegt und insbesondere eine Umweltverträglichkeitsstudie (alt = UVS / neu = UVP- Bericht) und eine FFH-Vorprüfung bzw. Prüfung für die FFH-Gebiete „Segeberger Kalkberghöhlen“ und „Travethal“ festgelegt.

 

In der Folge durch das beauftragte Planungsbüro in 2017 umfangreiche biologische Untersuchungen und Auswertungen vorhandener Daten durchgeführt.

 

Dabei wurden insbesondere folgende Arbeiten durchgeführt:

 

  • Geländeerfassungen
    • Biotoptypenkartierung und faunistische Kartierungen (Bioplan 2017)
      • Erfassung Biotoptypen (Sommer 2013, 2016/2017)
      • Erfassung Fledermäuse (2013, Mai bis September 2016)
      • Erfassung Haselmaus (Mai bis Oktober 2013)
      • Erfassung Brutvögel (2016/2017)
      • Erfassung Reptilien (2016/2017)
    • Fachbeitrag Fische & Rundmäuler (Neumann 2017)
  • Ermittlung und Beschreibung der Schutzgüter
    • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
    • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt / Biodiversität
    • Boden / Flächenverbrauch
    • Wasser
    • Luft und Klima
    • Landschaft
    • Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Identifizieren von Bereichen besonderer umweltbezogener Wertigkeit / Bedeutung (Raumwiderstand)
  • Bewertung der Auswirkungen für Menschen, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter

 

 

Eine erste Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das beauftragte Planungsbüro erfolgte termingerecht am 29.01.2018. Folgende erste Ergebnisse aus dem UVP-Bericht wurden mit Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs IV diskutiert:

 

  • Menschen, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Hohe Bewertungen
      • Siedlungen im Außenbereich, Einzelhoflagen
      • Niederungsbereich nördlich der Herrenbrücke (N)
      • Niederungsbereich sowie östlich angrenzendes Grünland südlich der Herrenbrücke (N)
      • Herrenmühle, Kreisstraße 12
    • Konflikte
      • Flächeninanspruchnahme
      • Baubedingte Auswirkungen (Lärm- und Schadstoffimmissionen,
        Erschütterungen)

 

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt / Biodiversität
    • Sehr hohe bis hohe Bewertungen
      • NATURA 2000-Gebiet -  FFH-Gebiet DE-2127-391 „Travetal“
      • Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG / § 21 LNatSchG)
      • Biotope mit einer sehr hohen bis hohen naturschutzfachlichen Bedeutung (z.B. Sicker- oder Sumpfquelle, Nassgrünland)
      • Artenschutzrechtlich bedeutende Jagdhabitate und Flugrouten von Fledermäusen
    • Konflikte
      • Flächeninanspruchnahme
      • Baubedingte Auswirkungen (Lärm- und Schadstoffimmissionen,
        Erschütterungen)
  • Boden / Flächenverbrauch, Wasser
    • Hohe Bewertungen
      • Naturnahe bis natürliche Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung im Wasserhaushalt (gesetzlich geschützte Gewässer nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG), Trave, Stillgewässer
    • Konflikte
      • Flächeninanspruchnahme

 

  • Konfliktschwerpunkte
    • FFH-Gebiet „Travetal“ (DE 2127-391)
    • gem. § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope
      • Südlich der bestehenden Travebrücke in Herrenmühle flächenmäßig höherer Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen als nördlich der Brücke
    • Quellbereiche
      • Quellen im Travetal inmitten von Grünlandflächen südlich der K12 sowie nördlich der K12 am Rand des Untersuchungsraumes

 

Im Rahmen dieser ausführlichen Besprechung zwischen den beauftragten Planern und den beteiligten Fachdiensten der Kreisverwaltung wurden offene Fragen geklärt und Konkretisierungen bzw. Nachbesserung des UVP- Berichtes gefordert.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die beteiligten Planungsbüros wurden seitens der Verwaltung aufgefordert den UVP- Bericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten abschließend zu erstellen und die Erarbeitung der Variantenentscheidung in enger Abstimmung mit der Verwaltung bis Mitte Mai 2018 zu erarbeiten.

 

Ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Trassenfindung wird zur Sitzung des WRI bzw. UNK im Juni 2018 angestrebt.

 

 

Loading...