Drucksache - DrS/2018/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Investive U3- und Ü3- bis U6-Ausbauförderrichtlinie des Kreises (2018 - 2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wehner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf das Investitionsprogramm des Kreises Segeberg, nach welchem mit einem Volumen von 8,5 Mio. EUR Kreismittel neben restlichen Landesmitteln sowie neuen Bundesmitteln weitere 1.000 Plätze für Krippen- und Elementarkinder im Zeitraum von 2017 bis 2020 geschaffen werden sollen, liegt nunmehr die neue Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 sowie Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 vom 16.11.2017, veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 4. Dezember 2017, vor.
In Anlehnung an diese Richtlinie ist die entsprechende Kreisförderrichtlinie (2018 bis 2021) von der Verwaltung ausgearbeitet worden. Abweichungen zur Landesförderrichtlinie sind rot gekennzeichnet. Diese betreffen eine umfassendere Fördermöglichkeit im Kreis Segeberg, nämlich für teilweise Mietkosten von vorübergehend genutzten Containern im Zusammenhang mit der Antragstellung von Förderungen von Neubau- sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Die Landesförderrichtlinie lässt diese Förderung nicht zu. Außerdem ist vorgesehen, Tagespflegestellen im Gegensatz zur Landesförderrichtlinie bereits ab 2013 und nicht erst ab Mitte 2016 zu fördern (mit jeweils maximal 1.500 EUR). Darunter fallen auch die Tagespflegeplätze, für die ab diesem Zeitraum keine Förderung erfolgte. Voraussetzung ist eine ab diesem Zeitraum erteilte fünf Jahre gültige Tagespflegeerlaubnis.
Eine Förderung von Erhaltungsmaßnahmen, die Betreuungsplätze ersetzen, die ggf. ohne diese Maßnahme wegfallen würden, ist mit Kreismitteln nicht vorgesehen. Die neue Landesförderrichtlinie sieht diese Förderung jedoch erstmalig vor, so dass diese Förderung mit Landes- und Bundesmitteln ggf. erfolgen kann, solange diese Mittel vorhanden sind.
Wesentlich ist jedoch die erstmalig vorgesehene Förderung von Plätzen für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt, für welche erstmalig Bundesmittel und bereits seit Mitte 2015 Landesmittel verwendet werden dürfen. In der Kreisförderrichtlinie sind für diese Fälle die hälftigen Förderhöchstbeträge im Vergleich zu weiteren neuen Krippenplätzen vorgesehen, um möglichst viele Plätze fördern zu können. Es ist zu erwarten, dass diese Mittel nicht auskömmlich sind, um sämtliche Maßnahmen zu fördern. Außerdem erfolgte ein Anstieg der Kinder-Einwohnerzahlen im Kreis Segeberg im Bereich U3 sowie Ü3 bis 6,5.
Seit Ende 2017 erfolgt bereits für Maßnahmen, die ab dem 01.07.2017 begonnen wurden, seitens des Kreises eine Bewilligung von zugewiesenen Landesmitteln in dieser Höhe für neu geschaffene Elementarplätze. Anträge können jederzeit gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist weiterhin förderunschädlich, um neue Kita-Plätze schnellstmöglich zu schaffen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten erfolgte bereits in DrS 2017/144 und DrS 2017/144-1. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Hauptziele des Kreises: - die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung. - die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“)
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,6 kB
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