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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den befristeten Wechsel der Aufgabenübertragung „Förderung in Tagespflege“ durch den Kreis Segeberg vom Verein Tagespflege Norderstedt e. V. auf die Evangelische Familienbildung Norderstedt als Einrichtung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-West / Südholstein, Kirchenplatz 1, 22844 Norderstedt (Zeitraum 01.03. - 31.12.2018).

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII und § 2 KiTaG Schl.-H. ist Aufgabe des Kreises Segeberg. Der Kreis Segeberg und die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg haben seinerzeit die Wahrnehmung der Aufgaben auf den Tagespflege Norderstedt e. V. per Vertrag vom 01. Januar 2016 übertragen.

 

Am 23.10.2017 teilte der Tagespflege Norderstedt e. V. dem Kreis Segeberg sowie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und der Gemeinde Ellerau schriftlich die Absicht der Auflösung des Vereins mit. Gleichzeitig wurde erklärt, dass die Evangelische Familienbildung Norderstedt ihr Interesse bekundet hat, die Trägerschaft mit allen vertraglich geregelten Aufgaben zum 01.03.2018 zu übernehmen. Auch das Personal des Vereins Tagespflege Norderstedt e. V. soll zu gleichen Konditionen wie bisher weiterbeschäftigt werden.

 

Der Kreis Segeberg und die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau sind sich darin einig, dass Aufgaben der Kindertagespflege weiterhin an einen freien Träger der Jugendhilfe zur ortsnahen Durchführung übertragen werden sollen. Die Gesamtverantwortung des Kreises Segeberg als örtlich zuständiger Jugendhilfeträger bleibt davon unberührt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die finanzielle Beteiligung der Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist und diese im gemeinsamen Interesse der Vertragspartner zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten liegt. (Vorbehaltlich der Zustimmung des Kinder- und Jugendausschusses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 22.01.2018 sowie der Gemeindevertretung am 20.02.2018)

 

Die Angelegenheit wurde an das Rechtsamt des Kreises Segeberg weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, dass die Evangelische Familienbildung Norderstedt den bestehenden Vertrag mit dem Tagespflege Norderstedt e. V. zur Aufgabenübertragung in der Tagespflege mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten als Rechtsnachfolger übernimmt.

 

Das Rechtsamt des Kreises Segeberg hat dies nach rechtlicher Prüfung bestätigt, allerdings mit dem Hinweis, dass die Vertragsvergabe zur Aufgabenwahrnehmung ab 01.01.2019 auszuschreiben ist. Grund hierfür sind die finanziellen Auswirkungen in Höhe von jährlich z. Z. 13.500,00 EUR.

Die Ausschreibung wird Mitte des Jahres 2018 in die Wege geleitet. Die Evangelische Familienbildung Norderstedt, die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und die Gemeinde Ellerau sind hierüber bereits mündlich in Kenntnis gesetzt worden. Die Schriftform erfolgt nach Beschlussfassung durch den JHA, den HA und letztlich den KT.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3612100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       Hauptziele des Kreises:

• die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung,

• die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“)

• die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung,

• die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“),

 

5. Demografie und Soziale Sicherheit

Der Kreis Segeberg

5.1 stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

 

Er wird deshalb u.a.

-          ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und

-          den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

-           

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

       derzeit nicht

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind derzeit durch die o. g. Maßnahme nicht berührt. Sollten sich im weiteren Verlauf Berührungspunkte ergeben, wird die Maßnahme entsprechend angepasst. 

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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