Drucksache - DrS/2017/232-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Projektes "Zukunft 1-2-3" der Tausendfüßler-Stiftung, Kaltenkirchen; hier: Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Kristoffersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss hebt den Sperrvermerk für Frühe Hilfen im Haushaltsplan 2018 über 20.000 EUR auf und finanziert das Projekt Zukunft 1 2 3, die Bärengruppe im Jahr 2018 mit 11.040,00 Euro und im Jahr 2019 mit bis zu 20.000,00 EUR aus bereitstehenden Kreismitteln.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Verwaltung beauftragt, mit der Antragstellerin über die Höhe der Gesamtausgaben, der beantragten Kreisförderung sowie über die Projektlaufzeit in Verhandlung zu treten.
Das Gespräch fand am 15. Dezember mit der Jugendamtsleitung und der Fachstelle Kinderschutz statt. Die Antragstellerin hat einen neuen Finanzplan vorlegt. Sowohl in den Personalkosten als auch in den Sachkosten wurden die Gesamtkosten reduziert. Die Projektkosten belaufen sich nun auf 29.420,00 EUR. Im Antrag vom 13.10.2017 wurden 35.000,00 EUR genannt. Nach Rücksprache mit den Kooperationspartnern im Projekt wurden u.a. die Stunden der Fachkräfte im medizinischen und psychologischen Bereich gekürzt.
Die Fachstelle Kinderschutz hat das Projekt Frühe Hilfen „Zukunft 1 2 3, die Bärengruppe“ als Schutzengelprojekt beim Land Schleswig Holstein als förderungsfähig eingestuft und einen Förderungsantrag beim Land eingereicht. Der Bescheid des Landes gegenüber dem Kreis Segeberg wird voraussichtlich Mitte Februar 2018 eingehen.. Der an die Tausendfüßler-Stiftung vom Kreis weiterzureichende Landeszuschuss wurde in Höhe von 8.960,00 EUR beantragt.
Die Stadt Kaltenkirchen übernimmt 3.600,00 EUR der Gesamtkosten. Der Träger übernimmt 5.820,00 EUR der Gesamtkosten.
Nach Abzug der Einnahmen vom Land Schleswig Holstein, der Stadt Kaltenkirchen und des Eigenanteils des Trägers verbleibt ein Summe von 11.040,00 EUR, die unmittelbar aus Kreismitteln für die Förderung des Projektes einzusetzen sind.
Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt zunächst für zwei Jahre inkl. des Landesanteils mit 20.000,00 EUR p.a. zu finanzieren. Dem Trägersollte auferlegt werden, bis zum 30.09.2019 dem Jugendhilfeausschuss einen Evaluationsbericht vor Projektende vorzulegen. Der Sperrvermerk unter HH-Stelle „Frühe Hilfen“ wäre aufzuheben und das Projekt in Höhe von 11.040,00 EUR im Jahr 2018 aus Kreismitteln zu finanzieren.
Da die Schutzengelgelder jedes Jahr neu beantragt werden müssen kann zum jetzigen Zeitpunkt über die Höhe der Projektgelder 2019 durch Landesmittel noch keine Aussage getätigt werden. Daher empfiehlt die Verwaltung, die vorsorglich veranschlagten Mittel im Haushaltsplan 2018 für Frühe Hilfen nicht zu reduzieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Projektförderung für das Jahr 2018 in Höhe von bis zu 20.000,00 EUR |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3632; Förderung der Erziehung in der Familie | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Hauptziel: Die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“) Jugendlichen weiterentwickeln | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Die Maßnahme zielt auf die frühzeitige Vermeidung der Beeinträchtigung oder Verzögerung von Kindesentwicklung hin und soll damit den Eintritt entwicklungsbedingter Behinderungen ausschließen.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,5 kB
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