Bericht der Verwaltung - DrS/2018/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelles zu den Kreisfinanzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- Frau McGregor
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
30.01.2018
|
Sachverhalt
Seit den Gremiensitzungen im Dezember 2017 hat sich eine Reihe von Aktualisierungen ergeben, die die Kreisfinanzen in den Jahren 2017 und 2018 betreffen und über die die Mitglieder des Hauptausschusses auf diesem Wege in zusammengefasster Form informiert werden.
2017
Die Haushaltssatzung 2017 weist im Ergebnisplan einen Jahresüberschuss in Höhe von 7,9 Mio Euro aus.
Mit dem Quartalsbericht 30.09.2017, der am 30.11.2017 im Hauptausschuss behandelt wurde, hat die Verwaltung eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung im Umfang von 3,8 Mio Euro prognostiziert.
Die im Folgenden beschriebenen Veränderungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Quartalsberichts und Besprechung im Hauptausschuss noch nicht bekannt.
Das Innenministerium hat mit Erlass vom 07.12.2017 die Finanzausgleichsleistungen 2017 endgültig beschieden. Im Vergleich zum Haushaltserlass wurde die Finanzausgleichsmasse um rund 90 Mio. EUR höher festgesetzt. Diese Erhöhung setzt sich zusammen aus vorgezogenen Teilabrechnungen der Finanzausgleichsjahre 2016 und 2017 von jeweils 45 Mio. EUR. Während der Haushaltserlass noch auf veralteten Einwohnerzahlen beruhte, liegen jetzt die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen aller Kommunen im Land vor.
Für den Haushalt des Kreises Segeberg 2017 ergeben sich folgende Auswirkungen:
Kreisschlüsselzuweisungen+ 4.326.932 EUR
Kreisumlage+ 1.179.613EUR
Finanzausgleichsumlage- 262.282 EUR
Gesamte Verbesserung+ 5.244.263 EUR
Als Reaktion auf diese veränderte Ertragslage wurde am 11.12.2017 im „Umlaufverfahren“ vereinbart, die Ende Dezember eigentlich vorgesehene Umschuldung zweier Darlehen über insgesamt 3,6 Mio Euro nicht vorzunehmen und damit die Restschulden dieser Darlehen zu tilgen. Diese nicht eingeplante Sondertilgung wirkt sich nicht in der Ergebnisrechnung 2017 aus, sondern in der Finanzrechnung und Bilanz zum 31.12.2017.
2018
Der Kreishaushalt 2018 mit einem Überschuss im Ergebnisplan von 11,7 Mio Euro wurde am 07.12.2017 vom Kreistag beschlossen.
Am 11.01.2018 haben das Land und die kommunalen Landesverbände eine Vereinbarung geschlossen, wonach Städte, Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein vor allem in den Jahren 2018 bis 2020 finanziell entlastet werden sollen.
Der Vereinbarungstext ist dieser Berichtsvorlage beigefügt.
Es wurden Regelungen getroffen zu einzelnen Konnexitätsangelegenheiten (Umstellung von G8 auf G9 an Gymnasien, Vollzeitbeschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten), zur Kita- und Krippenfinanzierung, zu Infrastrukturentlastungen, zur Verlängerung der Konsolidierungshilfe für Kommunen, zur Schulbau- und Sportstättenfinanzierung, zum Bachelor-Ingenieurstudium für Bauwesen, zur Digitalisierung sowie zu Integrationspauschale und –festbetrag.
Die betroffenen Fachbereiche der Kreisverwaltung werten die Regelungen derzeit aus, um die finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2018 darlegen zu können. Zum Sitzungstermin am 30. Januar 2018 werden diesbezügliche Informationen nachgereicht.
Außerdem hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein am 12.01.2018 über ein geändertes Vorgehen zur Abrechnung der Finanzausgleichsmasse 2017 in 2018 informiert.
Das Finanzministerium hat entschieden, die noch ausstehende Abrechnung der Finanzausgleichsmasse 2017 nicht erst – wie gesetzlich vorgeschrieben – im Jahr 2019 vorzunehmen, sondern vorzuziehen. Dem entsprechend wäre die Finanzausgleichsmasse 2018 zu erhöhen, die sich dann auf rd. 1.779 Mio Euro belaufen würde.
Zur Haushaltsaufstellung 2018 hat die Verwaltung die Angaben des Haushaltserlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 14.09.2017 verarbeitet. In diesem Erlass wurde für 2018 von einer Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1.752 Mio Euro ausgegangen.
Wie sich die Erhöhung der Masse um 27 Mio Euro auf die Festsetzung der Finanzausgleichsleistungen für den Kreis 2018 auswirkt, kann nicht belastbar berechnet werden. Die Verwaltung muss die vorläufige Festsetzung des Ministeriums abwarten. Im Vorjahr hat diese bereits zum 24. Januar vorgelegen. Zum Sitzungstermin am 30. Januar 2018 wird aktuell berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
107,7 kB
|
