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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die für 2018 gewährte Erhöhung der Landesmittel aus dem Strukturvertrag für Soziale Hilfen in Höhe von 7.466,20 EUR auf 188.773,18 EUR im Rahmen der Gesamterhöhung der Mittel für die Ziele des Strukturvertrages soziale Hilfen einzusetzen.

 

Dazu beschließt der Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags stehenden Mittel für 2018 bis 2022 in Höhe von 39.566,93 EUR p. a. auf 228.340,11 EUR p. a., ebenfalls für Ziele des Strukturvertrages soziale Hilfen einzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 (DrS 2016/270)  beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2017 und 2018 gewährten Landesmittel aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen in Höhe von 181.306,98 EUR pro Jahr für die bisherigen Projektförderungen einzusetzen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Strukturvertrages wurde den Kreisen und kreisfreien Städten eine Mittelerhöhung in Aussicht gestellt. Diese Mittelerhöhung soll darüber hinaus bereits ab 2018 gelten.

 

Somit ist ein neuer Strukturvertrag zwischen dem MSGJFS und dem Kreis Segeberg für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2022 am 19.12.2017 in Kraft getreten, s. Anlage. Hierin wird geregelt, dass die jährliche Zuwendungssumme 188.773,18 EUR/p.a. beträgt, was eine Erhöhung um 7.466,20 EUR/p.a. bedeutet. Hierbei ist wie bisher zu beachten, dass hierin eine Zweckbindung für die Maßnahmen für die Glücksspielfachstelle in Höhe von 22.000 EUR/p.a. enthalten ist.

 

Außerdem soll sich der jährliche Zuwendungsbetrag ab 2018 zusätzlich um 39.566,93 EUR/p.a. erhöhen. Diese Erhöhung gilt nach § 4 Abs. 2 des Strukturvertrages 2018 - 2022 allerdings unter dem haushaltsrechtlichen Vorbehalt der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Unter Berücksichtigung der o.g. Zweckbindung für die Glücksspielfachstelle beliefe sich der im Rahmen des Strukturvertrages frei nutzbare Betrag auf 206.340,11 EUR/p.a. Da die Freigabe der Haushaltsmittel erwartet wird, wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorbereiten, der auch die bereits ohne Haushaltsvorbehalt bestehende Erhöhung der 7.466,20 € beinhalten wird.

 

Nachdem der o.g. haushaltsrechtliche Vorbehalt aufgehoben ist, wird dem Sozialausschuss die entsprechende Beschlussvorlage über den Einsatz der Zuwendung für die Jahre 2018 - 2022 zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

       Landesmittel

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie

       und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

Die Leistungen aus dem Strukturpaket Soziale Hilfen werden im Bereich der ambulanten Suchthilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich eingesetzt.

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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