Drucksache - DrS/2018/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung der Finanzierung der Angebote der Sozialen Gruppenarbeit im Sinne des § 29 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, 1. Leistungen im Sinne des § 29 SGB VIII sollen ab dem 01.07.2018 pauschal (nicht einzelfallbezogen) über die Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote finanziert werden, 2. die bestehenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit freien Trägern über Angebote nach § 29 SGB VIII sind zum Ablauf des 30.06.2018 zu kündigen, 3. die im Budget 2018 bereitgestellten Mittel (Produkt 3633300) sind im Umfang von 100.000,- EUR zu Gunsten des Produktes 36331 (Konto 529145000) umzuwidmen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Im Rahmen des Leistungskatalogs der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII wird unter § 29 SGB VIII die Soziale Gruppenarbeit aufgeführt. Die Soziale Gruppenarbeit soll sich an ältere Kinder und Jugendliche wenden und diese bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen unterstützen.
Bis zum Jahr 2014 gab es kreisweit lediglich ein Angebot nach § 29 SGB VIII in der Stadt Wahlstedt. Dort wurden in zwei Gruppen bis zu 24 Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien unterstützt und betreut.
Im Rahmen der Sozialraumorientierung und dem damit veränderten Blick auf die individuelle Hilfegestaltung (Vision 5b- Maßanzüge statt Konfektionsware) nahm die Initiierung von neuen Gruppenangeboten, in Abstimmung von Jugendamt und freien Trägern, erheblich zu. In der Folge wurden in den Folgejahren zahlreichen Angebote aufgebaut. So werden aktuell ca. 160 Kinder und Jugendliche in 19 Gruppen (siehe Anlage) im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 29 SGB VIII betreut. Das Angebot umfasst dabei niedrigschwellige Angebote zur Freizeitgestaltung, ebenso wie intensive Unterstützungsangebote unter Einbindung von Elternarbeit. Diese Entwicklung lässt sich auch aus den gestiegenen Kosten der letzten Jahre ableiten (2014: 83.446 EUR 2015: 83.272 EUR 2016: 163.904 EUR 2017(Prognose): 200.000,- EUR)
Bereits seit mehreren Jahren wird dabei seitens aller Beteiligter der Zugang zu diesen Angeboten als zu hochschwellig kritisiert. Da es sich um eine Hilfe zur Erziehung handelt ist zunächst eine Antragstellung erforderlich inkl. der Beibringung umfangreicher Unterlagen (Geburtsurkunde des Kindes, Sorgerechtsnachweis, etc.). Oft ist es dieser bürokratische Anspruch, der eine schnelle und niedrigschwellige Inanspruchnahme durch die betroffenen Kinder vereitelt. Gerade bei Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus besonders belasteten Familien (sucht- oder psychisch erkrankte Eltern, Flüchtlingsfamilien) ist dieses eine Hürde, die nur unter hohem Aufwand durch die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder der beauftragten Träger überwunden werden kann. Dies ist für die betroffenen Familien eine zusätzliche Belastung, statt der eigentlich gewollten Entlastung und Unterstützung.
Neben der Seite der Leistungsempfänger stellt dieses Verfahren auch erhöhte Anforderungen an die freien Träger. So sind für einzurichtende Angebote im Vorwege Vereinbarungen über Leistungen- und Entgelte nach § 77 SGB VIII abzuschließen. Dieses hemmt die Steuerung im Gemeindeteam zur zügigen Installierung von schnell benötigten Angeboten. Dieses widerspricht der Vision 6 -Finanzierungssysteme entwickeln, die fachliche Ziele unterstützen- zur Sozialraumorientierung des Kreisjugendamtes.
Aus diesem Grunde wurden, neben den o.g. Sozialen Gruppen nach § 29 SGB VIII, im Jahr 2017 weitere 11 Gruppenangebote über die Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote aufgebaut. Entgegen der vorgenannten Angebote nach § 29 SGB VIII besteht hier eine durchlässige und niedrigschwellige Zugangsstruktur. Dieses Modell wurde von allen Beteiligten im Jahr 2017 als äußerst praktikabel und für die betroffenen Familien hilfreich und angemessen empfunden.
Grundsätzlich hat sich die Einführung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im ersten Jahr bewährt. Die neu eröffneten Möglichkeiten zur Installierung von Angeboten bzw. zur unbürokratischen Unterstützung im Einzelfall wurden sehr gut angenommen. So wurden insgesamt 55 Maßnahmen und Projekte beantragt und positiv entschieden. Dabei wurden von den zur Verfügung stehenden 240.000,- EUR im Jahr 2017 insgesamt 167.000,- EUR ausgeschüttet. Eine weitergehende Ausschöpfung war durch den verzögerten Beschluss und die Startphase nicht möglich. Insofern wird eine Ausschöpfung der Mittel von 70 % als voller Erfolg bewertet.
Aus diesen oben genannten Erkenntnissen scheint es aus mehreren Gründen angemessen eine grundlegende Umsteuerung im Bereich der Sozialen Gruppenarbeit vorzunehmen:
- Ermöglichung eines niedrigschwelligen und direkten Zugangs von Kindern und Jugendlichen
- Abbau von Zugangshemmnissen
- Effizientere Zugangssteuerung, keine umfangreichen Aufwendungen zur Beschaffung erforderlicher Unterlagen
- Flexiblere Steuerung von Angeboten im Gemeindeteam
- erheblich reduzierter Verwaltungsaufwand
Als Zeitpunkt der Umstellung erscheint der 01.07.2018 angemessen. In folgenden Jahren sollte der Ansatz für die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII grundsätzlich nicht beplant werden.
Durch diese Umsteuerung betont das Kreisjugendamt die konsequente Umsetzung der Sozialraumorientierung, insbesondere hinsichtlich der Angebotssteuerung durch die Gemeindeteams zur Stärkung der sozialräumlichen Strukturen und Angebote.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 100.000,- EUR in 2018, Mittel im TP 3633 eingeplant, keine Mehraufwendungen |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3633 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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