Drucksache - DrS/2017/293
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg - Entwurf der Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Verfasser 1:
- Baum, Doris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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27.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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13.03.2018
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg “ in der Fassung vom 27.12.2017 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 € für die Erhaltung und Verbesserung von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg (GIK-Wege) beschlossen. Die Verwaltung wurde in der gleichen Sitzung mit der Erstellung einer entsprechenden Richtlinie beauftragt.
In Anlehnung an die Förderrichtlinie zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sieht die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie zur investiven Sanierung bzw. dem investiven Ausbau von GIK-Wegen mit Rasengittersteinen oder Muldenrinnensteinen eine Förderquote durch den Kreis von 75% bzw. für finanzschwache Kommunen eine Förderquote von bis zu 85% vor. Der jeweilige Gemeindeanteil im Rahmen des „Sonderprogrammes Rasengittersteine“ beträgt somit bei alleiniger Förderung durch den Kreis Segeberg je Ausbaumaßnahme mindestens 15% bzw. maximal 25%. Die Abstimmung der Maßnahmen und der jeweiligen Kostenbeteiligung mit den Gemeinden erfolgt dabei vor Antragstellung durch den WZV.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 541 ab 2018 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
x | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7813000000 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme: 3.10 Der Kreis Segeberg wird die Verkehrsinfrastruktur erhalten und verbessern |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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