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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/166-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Berichtsvorlage der Verwaltung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Im Haushalt 2018 wird zur Erhaltung und Verbesserung der GIK-Wege eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 125.000 € für den WZV bereitgestellt.

Darüber hinaus wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Kosten für die Erhaltung und Verbesserung der GIK-Wege, die durch Starkregen ausgespült wurden, zu ermitteln. Weiter wird eine flächendeckende Förderrichtlinie „Verbesserung der GIK-Wege“ zur Entlastung der Kommunen geprüft/entwickelt.“

 

Der Kreisverwaltung liegen erste Untersuchungsergebnisse des WZV vor:

 

GIK-Ausbau mit Rasengittern und Muldensteinen

 

Die GIK-Wege (Gemeindeverbindungswege I. Klasse) reichen beim WZV zurück bis in das Jahr 1956 und stellen somit ein wesentliches Gründungskriterium des WZVs dar. Gleich in den ersten Jahren wurde ein Großteil der GIK-Wege in die Gesamtverantwortung und
-bewirtschaftung des WZVs gegeben mit dem Ziel des Ausbaues und der ganzjährigen Unterhaltung.

Die Bedeutung der GIK-Wege als wichtige Säule des Gesamtverkehrskonzeptes und dem landwirtschaftlichem Verkehr sowie die Herausforderungen der Straßenunterhaltung unter den Bedingungen der modernen Agrarindustrie wurden in den letzten Ausschusssitzungen ausführlich vorgetragen und insbesondere geeignete Maßnahmen zur Senkung der Unterhaltungskosten vorgestellt. Im Ergebnis wurde eine Sonderbedarfszuweisung für den Ausbau der Bankette mit Rasengittern und Muldensteinen für das Jahr 2018 durch den WRI-Ausschuss beschlossen, die als Erstmaßnahme für besonders beanspruchte Bereiche zur Verfügung gestellt wird. Ein Maßnahmenkatalog vorrangiger Bereiche wurde mit eingereicht.

 

Inzwischen ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Banketten sämtlicher GIK-Wege erfolgt. Im Ergebnis dieser Bestandsaufnahme von ca. 257 km GIK-Wege sind insgesamt ca. 20 km Bankette als vordringliche Stellen mit besonderer Beanspruchung und Gefahrenpotential im Sinne der Verkehrssicherung festgestellt worden. Bei kurvenreichen Straßenführungen mit vielen Gefällestrecken ist die Voraussicht häufig stark eingeschränkt und Schäden in der Bankette sind erst spät sichtbar. Diese Bereiche haben höchste Priorität für den Ausbau.

 

Neben diesen besonderen Gefahrenstellen wurde auch die Option des Streckenausbaus in die Begutachtung einbezogen und eine Gesamtmenge des erforderlichen Ausbaus ermittelt. Durch die Stabilisierung der Bankette mit Rasengittern und Muldensteinen können langfristig Kantenabbrüche und Ausspülungen vermieden werden dies trägt im entscheidenden Maße zum Substanzerhalt des Straßenkörpers bei. Diese Maßnahmen sollen neben der Verkehrssicherung insbesondere dem langfristigen Erhalt des Straßenkörpers dienen.

Auf einer Länge von etwa 220 km Bankette (etwa 110 Straßenkilometer) kann mit dem Ausbau von Rasengittern und Muldensteinen ein Substanzerhalt erreicht werden. Demnach entsprechen fast 50 % der GIK-Wege bei weitem nicht mehr den heutigen Anforderungen an das Verkehrswegenetz. Aufgrund der Gesamtmenge wird das strukturelle Problem überlasteter GIK-Wege deutlich erkennbar. Die GIK-Wege sind mit Breiten von 3,0 m bis maximal 5,5 m für die Geräte der modernen Landwirtschaft in der Regel zu schmal. Situationen mit Gegenverkehr führen zwangsläufig zu großen Schäden in der Bankette.

 

Für einen möglichen Ausbau werden Prioritäten anhand der Wegebreite, dem Zustand der Bankette und der Fahrbahndecke ermittelt. Der Aspekt des langfristigen Erhalts noch intakter Asphaltdecken wird beim Streckenausbau eine besondere Bedeutung zugewiesen. Durch die umfassende Bestandsaufnahme und Priorisierung der Maßnahmen wird eine effiziente Mittelverwendung sichergestellt, da Folgeschäden reduziert werden.

 

Im Rahmen der Bedarfserfassung zum Rasengitter- und Muldenrinnenausbau wurde ein Gesamtbedarf von

 

ca. 220.000 m x 52€/m = 11.440.000 €

 

ermittelt. Hierin sind 20 km Gefahrenstellen (Einzellängen bis 300 m) und ca. 40 km für den vordringlichen Streckenausbau (Einzellängen über 300 m) enthalten.

 

Der WZV wird hierzu einen Förderantrag formulieren und dem Kreis vorlegen. Die Verwaltung wird gemäß Kreistagsbeschluss vom 12.10.2017 eine Förderrichtlinie zur Verbesserung der GIK-Wege erstellen und den Gremien im Frühjahr 2018 zur Beschlussfassung vorlegen. Eine Mittelbereitstellung erfolgt frühestens im Kreishaushalt 2019.

Hiervon ausgenommen sind die vom Kreistag am 12.10.2017 bereits beschlossenen Mittel in Höhe von 125.000 €, die im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Im Haushalt 2018 wird zur Erhaltung und Verbesserung der GIK-Wege eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 125.000 € für den WZV bereitgestellt.

Darüber hinaus wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Kosten für die Erhaltung und Verbesserung der GIK-Wege, die durch Starkregen ausgespült wurden, zu ermitteln. Weiter wird eine flächendeckende Förderrichtlinie „Verbesserung der GIK-Wege“ zur Entlastung der Kommunen geprüft/entwickelt.“

 

Der Kreisverwaltung liegen erste Untersuchungsergebnisse des WZV vor:

 

GIK-Ausbau mit Rasengittern und Muldensteinen

 

Die GIK-Wege (Gemeindeverbindungswege I. Klasse) reichen beim WZV zurück bis in das Jahr 1956 und stellen somit ein wesentliches Gründungskriterium des WZVs dar. Gleich in den ersten Jahren wurde ein Großteil der GIK-Wege in die Gesamtverantwortung und
-bewirtschaftung des WZVs gegeben mit dem Ziel des Ausbaues und der ganzjährigen Unterhaltung.

Die Bedeutung der GIK-Wege als wichtige Säule des Gesamtverkehrskonzeptes und dem landwirtschaftlichem Verkehr sowie die Herausforderungen der Straßenunterhaltung unter den Bedingungen der modernen Agrarindustrie wurden in den letzten Ausschusssitzungen ausführlich vorgetragen und insbesondere geeignete Maßnahmen zur Senkung der Unterhaltungskosten vorgestellt. Im Ergebnis wurde eine Sonderbedarfszuweisung für den Ausbau der Bankette mit Rasengittern und Muldensteinen für das Jahr 2018 durch den WRI-Ausschuss beschlossen, die als Erstmaßnahme für besonders beanspruchte Bereiche zur Verfügung gestellt wird. Ein Maßnahmenkatalog vorrangiger Bereiche wurde mit eingereicht.

 

Inzwischen ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Banketten sämtlicher GIK-Wege erfolgt. Im Ergebnis dieser Bestandsaufnahme von ca. 257 km GIK-Wege sind insgesamt ca. 20 km Bankette als vordringliche Stellen mit besonderer Beanspruchung und Gefahrenpotential im Sinne der Verkehrssicherung festgestellt worden. Bei kurvenreichen Straßenführungen mit vielen Gefällestrecken ist die Voraussicht häufig stark eingeschränkt und Schäden in der Bankette sind erst spät sichtbar. Diese Bereiche haben höchste Priorität für den Ausbau.

 

Neben diesen besonderen Gefahrenstellen wurde auch die Option des Streckenausbaus in die Begutachtung einbezogen und eine Gesamtmenge des erforderlichen Ausbaus ermittelt. Durch die Stabilisierung der Bankette mit Rasengittern und Muldensteinen können langfristig Kantenabbrüche und Ausspülungen vermieden werden dies trägt im entscheidenden Maße zum Substanzerhalt des Straßenkörpers bei. Diese Maßnahmen sollen neben der Verkehrssicherung insbesondere dem langfristigen Erhalt des Straßenkörpers dienen.

Auf einer Länge von etwa 220 km Bankette (etwa 110 Straßenkilometer) kann mit dem Ausbau von Rasengittern und Muldensteinen ein Substanzerhalt erreicht werden. Demnach entsprechen fast 50 % der GIK-Wege bei weitem nicht mehr den heutigen Anforderungen an das Verkehrswegenetz. Aufgrund der Gesamtmenge wird das strukturelle Problem überlasteter GIK-Wege deutlich erkennbar. Die GIK-Wege sind mit Breiten von 3,0 m bis maximal 5,5 m für die Geräte der modernen Landwirtschaft in der Regel zu schmal. Situationen mit Gegenverkehr führen zwangsläufig zu großen Schäden in der Bankette.

 

Für einen möglichen Ausbau werden Prioritäten anhand der Wegebreite, dem Zustand der Bankette und der Fahrbahndecke ermittelt. Der Aspekt des langfristigen Erhalts noch intakter Asphaltdecken wird beim Streckenausbau eine besondere Bedeutung zugewiesen. Durch die umfassende Bestandsaufnahme und Priorisierung der Maßnahmen wird eine effiziente Mittelverwendung sichergestellt, da Folgeschäden reduziert werden.

 

Im Rahmen der Bedarfserfassung zum Rasengitter- und Muldenrinnenausbau wurde ein Gesamtbedarf von

 

ca. 220.000 m x 52€/m = 11.440.000 €

 

ermittelt. Hierin sind 20 km Gefahrenstellen (Einzellängen bis 300 m) und ca. 40 km für den vordringlichen Streckenausbau (Einzellängen über 300 m) enthalten.

 

Der WZV wird hierzu einen Förderantrag formulieren und dem Kreis vorlegen. Die Verwaltung wird gemäß Kreistagsbeschluss vom 12.10.2017 eine Förderrichtlinie zur Verbesserung der GIK-Wege erstellen und den Gremien im Frühjahr 2018 zur Beschlussfassung vorlegen. Eine Mittelbereitstellung erfolgt frühestens im Kreishaushalt 2019.

Hiervon ausgenommen sind die vom Kreistag am 12.10.2017 bereits beschlossenen Mittel in Höhe von 125.000 €, die im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

2018

2019

2020

2021

Ausbau von Gefahrenstellen

 

 

 

 

vordringlichen Streckenausbau

 

  €

  €

  €

*

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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