Drucksache - DrS/2017/270
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Haushaltstitel Wohnungsbauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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27.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
13.11.2017
Antrag Haushaltstitel Wohnbauförderung (im Sozialausschuss zu TOP 3.2 als 3.2.1, sonst separat)
DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:
In den Haushaltsplan 2018 wird an geeigneter Stelle (u.U. mit Sperrvermerk) ein Titel zur Wohnraumförderung in Höhe von € 1.000.000 eingestellt um dem Kreistag für 2018 die Option zum Beschluss einer "Förderrichtlinie für bezahlbares Wohnen" zu eröffnen.
Begründung
Als Voraussetzung für eine Förderrichtlinie hatte die Kreisverwaltung der Lenkungsgruppe „Zukunfts-/Infrastrukturförderprogramm“ und Vertretern der Wohnungswirtschaft bereits im Juni zugesagt, unsere Gemeinden sowohl nach Bedarfen bezahlbaren Wohnraums wie auch nach potentiellen Baugrundstücken abzufragen, um mit einem kreisweitem Kataster Transparenz zu schaffen und Fehlplanungen zu verhindern. Motivation zu Aktivitäten der Gemeinden mit einer noch in 2018 zu beschließenden Förderrichtlinie ist auch dringend geboten, da diese ganz offensichtlich im Konflikt stehen, einerseits solvente Bürger anzusiedeln, aber andererseits auch ihre niedrigverdienenden Bürger und Bedürftige unterbringen zu müssen. Wir dürfen darauf hin weisen, dass die Mietobergrenzentabelle (s. DrS/2017/250) gerade deshalb z.T beträchtlich erhöht werden muss, weil sich das untere Drittel des Wohnungsmarktes nicht nur ganz allgemein verteuert hat, sondern in immer höhere Preisbereiche vordringt, da am unteren Ende immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Wie Sie am Haushaltsplan sehen, sind für 2019 bereits € 30.190.300 für Unterkunftskosten geplant, 1/4 der Kreisumlage!
Die Brisanz der Thematik ergibt sich auch aus der Vorlage DrS/2017/254, mit 2 x € 160.000 allein um die Beratung gegen Wohnungslosigkeit zu finanzieren. Das schafft jedoch keine einzige bezahlbare Wohnung zusätzlich, sondern dient nur dem Verteilungskampf um den Bestand. Was dringend fehlt, sind mehr bezahlbare Wohnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Weihe
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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240 kB
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