Drucksache - DrS/2017/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE FREIEN zum Berichtswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- DIE FREIEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
:
Herrn Kreispräsident W. Zylka
Haus Segeberg
Berichtswesen
KrO
Sehr geehrter Herr Kreispräsident,
Das aktuell geltende Berichtswesen besteht im Wesentlichen aus dem Schlüsselkennzahlenbericht; der zwar Tendenzen von umgesetzten Beschlüssen erkennen lässt, aus dem jedoch keine klaren und eindeutigen Aussagen über die Umsetzung der vom KT beschlossenen Ziele und Grundsätze sowie deren Wirksamkeit ablesbar sind.
Nach unserem Eindruck ist er noch nicht (richtig) in der politischen Arbeit angekommen und auch wenig geeignet, den Sinn des Berichtswesens – wie wir ihn verstehen – zu erfüllen.
Heute ist es doch meist so, dass nach einem gefassten Beschluss von allen Abgeordneten darauf vertraut wird, dass er auch in angemessener Frist nach Vorbereitung durch die Verwaltung umgesetzt wird.
Eine Nachfrage nach Sinnhaftigkeit, Nutzen, Zielerreichung sowie nach tatsächlich verfügten und umgesetzten Maßnahmen geschieht nur selten, und wenn muss schriftlich angefragt werden, um eine konkrete Antwort zu bekommen.
Wir Abgeordnete wollen und müssen jedoch aber auch wissen, ob unsere Beschlüsse die von uns angestrebte Wirkung entfalten und ob unser damit verfolgtes politisches Ziel im Sinne der vom KT beschlossenen Ziele erreicht wird.
Und wir müssen die Möglichkeit haben, die Arbeit unserer Verwaltung nachhaltig zu kontrollieren, um unsere Abgeordnetenpflichten erfüllen zu können.
Darum beantragen wir, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag fordert den HA auf, zum März2018 KT ein neues Berichtswesen zu erarbeiten, in dem mindestens die u.a. Aspekte enthalten sind:
- Es ist eine fortgeschriebene, schriftliche Beschlusssammlung aller Beschlüsse der Ausschüsse aufzustellen
- in allen Ausschusssitzungen ist als fester TOP „Bericht über gefasste Beschlüsse“ aufzunehmen
- Dazu sind Berichte der Verwaltung zu geben
- entsprechend § 51 KrO, Bericht des LR über die Ausführung der Beschlüsse des KT, deren aktuellen Umsetzungs-, Bearbeitungsstand darzulegen
- Über die Wirksamkeit/Auswirkungen, Kosten der Beschlüsse ist zu berichten
- zwingend damit sind verbundene Folgemaßnahmen und deren Kosten zu nennen und beziffern
- in einer fachlichen Prüfung und Bewertung ist darzulegen, ob der angestrebte Sinn und Zweck erzielt wurde
- Ggfs. sind Vorschläge zur Nachbesserung oder Aufhebung von Beschlüssen vorzulegen
- Kosten-Nutzen-Analysen sind zur Untermauerung von Notwendigkeiten zu erstellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,5 kB
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