Drucksache - DrS/2017/254
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnraumsicherung im Rahmen von Präventionsmaßnahmen im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Die Diakonie Altholstein wird beauftragt, die Erweiterungskonzeption für die Wohnraumsicherung im Rahmen von Präventionsmaßnahmen im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) von Oktober 2017 vorerst für zwei Jahre umzusetzen. Hierfür werden jeweils 120.000,00 € in den Haushalten 2018 und 2019 bereitgestellt.
- Weiterhin ist für eine mögliche Erweiterung für die Stadt Norderstedt für die Jahre 2018 und 2019 jeweils ein Betrag von 40.000,00 € mit Sperrvermerk einzuplanen.
- Ein erster Sachstandsbericht erfolgt in der Sitzung des Sozialausschusses im März 2018.
- Eine Evaluation des Projektes erfolgt im II. Quartal 2019.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Von Wohnungslosigkeit sind nicht nur Menschen betroffen, die Transferleistungen beziehen, auch persönliche Schicksalsschläge können über den Verlust der Wohnung in den sozialen Abstieg führen und viele andere Problemlagen nach sich ziehen. Dies wird nicht nur teuer für die Sozialleistungssysteme, sondern ist auch für die Betroffenen eine Härte.
Seit vielen Jahren bietet die Diakonie Altholstein in Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg die Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg als kommunale Begleitmaßnahme an.
Mittlerweile ist die Diakonie Altholstein an sieben Standorten und somit in den Regionen Nord, Ost und West im Sozialraum vertreten. Die Beratung geschieht auf der Grundlage der Hilfe in besonderen Lebenslagen (§§ 67 ff. SGB XII, § 16 a SGB II). Adressaten sind Menschen, die von einer Wohnungsnotlage betroffen sind, wobei vorrangig Personen beraten werden, die Leistungen aus dem SGB II vom Jobcenter erhalten. Hierbei beschränkt sich das Ziel der Beratungstätigkeit auf die Beseitigung der Wohnungsnotlage sowie den Abbau von Vermittlungshemmnissen. Für diese Arbeit stehen 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Laut Vertrag sind mind. 201 Beratungskontakte jährlich zu leisten, wobei im Laufe der Zeit deutlich wurde, dass der Bedarf an Beratung weit über diesem vorgegebenen Mindestmaß liegt.
Die Wohnungsnotlagenberatung erfährt erst sehr spät von einem drohenden Wohnungsverlust und kann diesen somit kaum mehr verhindern. Eine Vermittlung in neuen Wohnraum ist bei dem derzeitigen Wohnungsmarkt äußerst langwierig.
Es ist also fachlich sinnvoll und notwendig bereits zu unterstützen, wenn der Verlust der Wohnung droht.
In anderen Kommunen, z. B. in Neumünster, ist der Auftrag der Wohnungsnotlagen-beratung weitergehend, d.h. die Beratungsstelle ist präventiv tätig, wenn das Ordnungsamt / Sozialamt Nachricht vom Amtsgericht über Räumungsklagen erhält. Das Ministerium für Justiz teilte im September 2017 mit, dass es vorgesehen ist, die Mitteilungsverpflichtung der Amtsgerichte zu erweitern auf Stromsperren und Sperrung der Gas-und Wasserversorgung.
Eine Umfrage bei den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises zum Bedarf ergab, dass eine mögliche Erweiterung des Beratungsauftrages an die Diakonie unterstützt wird. Ein gleichlautendes Votum erfolgte über den kreisweiten Arbeitskreis der Sozialämter. Weiterhin wurde die Anzahl der bisher im Kreis Segeberg bekannten Räumungsklagen erhoben. Momentan belaufen sich die Räumungsklagen, nach Rückmeldung aus einem Großteil der 8 Ämter sowie den amtsfreien Städten des Kreises (ohne Norderstedt) im Jahr insgesamt hochgerechnet auf etwa 100 - 120. Diese Bedarfsermittlung ist die Grundlage für das vorliegende Konzept.
Insbesondere Norderstedt sieht die dringende Notwendig einer entsprechenden Fachstelle und möchte in das Konzept des Kreises eingebunden werden. Da Norderstedt in den Zuständigkeitsbereich der Diakonie Hamburg West fällt, und die Wohnungsnotlagenberatung der Diakonie Altholstein bisher nicht in Norderstedt tätig war, sind für die Einrichtung einer gemeinsam getragenen Fachstelle umfangreiche Abstimmungsgespräche notwendig, die so kurzfristig nicht abgeschlossen werden können. Das vorliegende Konzept bezieht sich also allein auf den Kreis Segeberg ohne Norderstedt.
Es wird vorgeschlagen, für Norderstedt 40.000,00 € für den Haushalt 2018 mit Sperrvermerk einzuplanen. Die Freigabe kann in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses im März 2018 mit Vorlage eines belastbaren Konzeptes erfolgen. Die Stadt Norderstedt ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Das anliegende Konzept ist inhaltlich und fachlich mit dem Fachdienst Grundsatz und Koordinierungsangelegenheiten abgestimmt. Der Weg in die Sozialräume wird konsequent fortgesetzt.
Ausschreibungspflicht/-befreiung:
Nach § 3 Abs. 5 Buchstabe l) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) ist eine „Freihändige Vergabe“ zulässig, wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, da aufgrund der bereits bestehenden Verträge die Diakonie Altholstein über entsprechende regionale Kenntnisse und Netzwerke verfügt und darüber hinaus schon jetzt von Personen in Wohnungsnotlagen kontaktiert wird, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Im Rahmen der Ausschreibung der Beratungsleistungen 2014 hat sich allein die Diakonie Altholstein um das Los „Wohnungsnotlagenberatung“ beworben. Aus der AG der Wohlfahrtsverbände im Kreis Segeberg wurde signalisiert, dass andere Träger weiterhin kein Interesse/ keine Kapazitäten zur Übernahme der Aufgabe haben.
Nach Punkt 5 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Segeberg ist bei einer Freihändigen Vergabe auf Grundlage des § 3 VOL/A die Zustimmung des RPA einzuholen. Dies wird bis zur Sitzung des Sozialausschusses in die Wege geleitet.
Das Vergabeverfahren hinsichtlich der möglichen Einrichtung einer Fachstelle in Norderstedt ist abhängig vom Ergebnis der Abstimmungsgespräche.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2018 und 2019 jeweils 160.000,00 €
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: TP 3115 , für 2018 über die Veränderungsliste, da noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten. | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.6 Der Kreis Segeberg entwickelt die Sozialraumorientierung fort. 5.9 der Kreis Segeberg verstärkt die Präventionsarbeit. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Der drohende Verlust von behindertengerechtem Wohnraum ist für die
Menschen eine besondere Härte.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,5 kB
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