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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/144-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgelegten zusätzlichen Mittel für die Schaffung von 1000 Kitaplätzen im Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 1x 500.000 EUR für 2018 und 1x 3.000.000 EUR für 2019 (jeweils mit Verpflichtungsermächtigung) und jeweils 2.500.000 EUR für 2020 und 2021 (mit Sperrvermerk) im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Kreises Segeberg bereitzustellen und den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen voranzutreiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie für die investive Förderung zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren neu zu fassen und auch die Förderung der Schaffung von Elementarplätzen zu ermöglichen.

Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie (bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel) zu berücksichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 27.09.2017 die Anregung der Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes des Kreises Segeberg aufgenommen und insgesamt 8,5 Millionen für 1000 Plätze im Zeitraum von 2017 bis 2020 in die Schaffung neuer investiver Mittel für den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen platziert. Die Vorlage DrS/2017/144 wurde durch den Jugendhilfeausschuss vom 27.09.2017 und dem Hauptausschuss vom 10.10.2017 jeweils einstimmig empfohlen, der Kreistag vom 12.10.2017 hat dieser Vorlage zugestimmt.

Dabei ergab sich die Frage, inwieweit das Verfahren haushalterisch möglichst realistisch darzustellen sei. Diese Frage nimmt die Verwaltung zum Anlass, in einem Vierjahresplan die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel aufzuschlüsseln und dies bis zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.

In der angehängten Mittelabflussplanung wird eine Verteilung der oben genannten 8,5 Millionen beschrieben.

Im Jahr 2018 werden 500.000 EUR notwendig. Die angehängte Aufstellung zeigt, dass in 2018 ein wesentlich geringerer Betrag als ursprünglich vorgesehen notwendig wird, da die Bundes-, Landes- sowie nachrangigen Kreismittel für Krippenausbauten vorrangig einzusetzen sind. Somit stehen für 2018 insgesamt 7.458.000 EUR zur Verfügung.

Im Jahr 2019 werden 3.000.000 EUR notwendig, da vermutlich die Bundes- sowie Landesmittel vollständig aufgebraucht sein werden, so dass mit den nachrangigen Kreismitteln für den Krippen-/Elementarausbau insgesamt 5.000.000 EUR zur Verfügung gestellt werden können. 

Für das Jahr 2020 und 2021 werden jeweils 2.500.000 EUR p.a. notwendig. Die 3-Jahresplanung wurde hier überdacht, da sich erfahrungsgemäß die Bauten und dementsprechenden Auszahlungen verzögern und die Planung auf vier Jahre ausgeweitet wird. Somit stehen für 2020 und 2021 insgesamt jeweils 2.500.000 EUR zur Verfügung.

Es ist zu erwarten, dass 2020 weitere Bundes- und/oder Landesmittel zur Verfügung stehen. Dies sind Prognosen und keine erwartbaren Zahlungen, sodass im Zeitraum 2019 und 2020 eventuell weiterer finanzieller Bedarf besteht. Die Verwaltung wird jährlich berichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

1 x 500.000 EUR für 2018 und 1 x 3.000.000 EUR für 2019 (jeweils mit Verpflichtungs-

Ermächtigung) und 1 x 2.500.000 EUR für 2020 und 1 x 2.500.000 für 2021
(2020 und 2021 jeweils mit Sperrvermerk)

Für den Haushalt 2018 sind die o. g. Kosten in die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2018 aufzunehmen.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3612100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Hauptziele des Kreises:

die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und
    Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung
    aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung,

- die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familien-
   freundlicher Kreis“):
 

5. Demografie und Soziale Sicherheit

Der Kreis Segeberg

5.1 stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

Er wird deshalb u. a.

- ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und

  Jugendlichen weiterentwickeln und

- den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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