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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 Fraktion B90/Die Grünen im

Segeberger Kreistag

 

Überarbeiteter Antrag zum

zusätzlichen Raumbedarf der Kreisverwaltung Segeberg

 

Bisherige Untersuchungen und Zusammenfassung der Ergebnisse

Aus dem Bauausschuss vom 13.06.2017 hat der Fachbereich V den Auftrag zur Überprüfung der folgenden Varianten erhalten.

 

- Variante A: Neubau eines Verwaltungsgebäudes in der Rosenstraße für den zusätzlichen Raumbedarf sowie Sanierung des Hauses A der Kreisverwaltung.

 

- Variante B: Abriss des Hauses A der Kreisverwaltung mit Neuaufbau inkl. Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs

 

Die beiden Varianten wurden vom Fachbereich V in Bezug auf das Baurecht, die Investitionskosten (Kostenschätzung) und die jeweiligen Terminschienen gegenübergestellt.

Zusammenfassung der Ergebnisse Variante A - Neubau in der Rosenstraße und Sanierung Haus A Variante B - Abriss Haus A und Erweiteter Neuaufbau Baurecht geklärt Anpassung B-Plan Beachtung Denkmalschutz KT-Gebäude Kosten 17.000.000 € 26.400.000 € Terminschien - Projekt I/2018 - IV/2020 I/2018 - III/2022 Terminschien - Bauphase 18 Monate 33 Monate

Des Weiteren legt die Verwaltung mit DrS/2017/151 vom 17.08.2017 einen „Sachstandbericht Zusätzlicher Raumbedarf des Hauses A an der Hamburger Straße 30“ vor.

Aus diesem geht hervor, dass inzwischen noch über weitere Varianten recherchiert worden ist. Dies betrifft insbesondere den Ankauf von Gebrauchtimmobilien, die die Zweckbestimmung für den zusätzlichen Raumbedarf der Verwaltung erfüllen würden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, sodass z.Z. nicht feststeht, um welche Varianten es sich bei dem Variantenvergleich handeln wird.

Antrag

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt daher, für eine definitive Entscheidung, welche der infrage insgesamt kommenden Varianten weiter ausgearbeitet werden soll, folgende weitergehende Untersuchungen:

1. Bestandsaufnahme und Bewertung der Sanierungsfähigkeit von Gebäuden oder Gebäudeteilen bei beider Varianten, die in Zukunft saniert und über einen längeren Zeitraum (ca. 50 Jahre) weiter genutzt werden sollen.

2. Ausarbeiten der Vorplanung nach HOAI bis Leistungsphase 2 für die infrage kommenden Varianten

3. Erstellen eines energetischen Gutachtens für die infrage kommenden Varianten zur Feststellung der Betriebs- und Unterhaltungskosten über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren einschließlich Ökobilanz

4. Entwicklung eines gewichteten Bewertungsverfahrens für den objektiven Vergleich der infrage kommenden Varianten als Entscheidungsgrundlage zugunsten einer der möglichen Varianten. Die Stabilität des Ergebnisses ist durch Sensitivitätsanalysen zu überprüfen, indem die Gewichtungen variiert werden. Darin sind neben den o.a. Bewertungskriterien Baurecht, Kosten und Planungs- bzw. Bauzeit auch folgende weitere Kriterien mit zu betrachten und zu bewerten: - Betriebs- und Unterhaltungskosten über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren - Ökobilanz - Berücksichtigung der Kostenrisiken bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten - Kosten der zwischenzeitlichen Unterbringung des Personals während der Bau- bzw. Umbauzeit - Städtebauliche Einbindung - Kompaktheit der baulichen Anordnung der Verwaltungsgebäude einschließlich der Zusatzkosten für notwendige Verbindungswege zwischen den einzelnen baulichen Einheiten - Erreichbarkeit der unterschiedlichen Verwaltungseinheiten durch den Bürger - Denkmalschutz

 

Begründung

Die bisher vom Fachbereich V vorgelegten Untersuchung und Sachstandberichte sind unter hohem Zeitdruck innerhalb von wenigen Wochen entstanden. Sie zeigen, dass der Fachbereich V in der Lage ist, auch in kürzester Zeit Berichte und Untersuchungen vorzulegen, die erste Hinweise für notwendigen Entscheidungen geben können.

Aufgrund der Kürze der Zeit und weil ggf. noch andere Varianten infrage kommen könnten ist die bisher vorliegende Untersuchung zu den Varianten A oder B nur als erste Vorüberlegung anzusehen und kann einer definitiven Entscheidung für eine der beiden Varianten nicht zugrunde gelegt werden. Dies vor allem aus dem Grund, weil die jährlichen Folgekosten, insbesondere die Betriebs- und Unterhaltungskosten, über einen längeren Zeitraum, nicht berücksichtigt worden sind bzw. aufgrund der Kürze der Zeit nicht berücksichtigt werden konnten. Die jährlichen Folgekosten spielen bei einer Investitionsentscheidung jedoch immer eine wesentliche Rolle, weil sie über die Lebenszeit eines Gebäudes die gleiche Größenordnung annehmen können wie die anfänglichen Investitionskosten.

Kayhude, den 18.09.2017

Eberhard Krauß

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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