Drucksache - DrS/2017/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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21.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf vom 07.11.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018.
Für die konsumtive Kulturförderung ist ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 EUR vorgesehen. Davon abweichend sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 15.000 EUR einzuplanen.
Im investiven Bereich werden dem Antragsvolumen entsprechend die Mittel zeitnah für das folgende Haushaltsjahr beantragt, somit erstmalig für 2019.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Kulturelle und künstlerische Veranstaltungen und Vorhaben fördern die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Für den Kreis Segeberg hat sich die Lenkungsgruppe „Zukunfts- und Infrastrukturprogramm“ intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten, die sich auf diesem Gebiet eröffnen, beschäftigt und sich auf verschiedene Kriterien verständigt, die als Grundlage für die Förderung dienen sollen.
Sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich wird eine finanzielle Unterstützung angestrebt. Ausschließlich Maßnahmen mit einer überregionalen Bedeutung sollen dabei berücksichtigt werden. Weiterhin ist ein Mindestförderbetrag für das einzelne Vorhaben festzusetzen, um das Kriterium des überregionalen Charakters der Veranstaltung bzw. des Vorhabens zu unterstreichen. Die Verwaltung schlägt vor, Maßnahmen mit förderfähigen Kosten ab 10.000 EUR als zuwendungsfähig festzulegen. Die Regelförderquote beträgt 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Daneben wird vorgeschlagen, einen möglichst großen Empfängerkreis zu definieren, so dass Veranstalter bzw. Maßnahmenträger der unterschiedlichsten kulturellen Vorhaben eine Zuwendung beantragen können. Die Lenkungsgruppe hat ursprünglich als mögliche Antragssteller ausschließlich bedürftige Kommunen vorgeschlagen. Alle weiteren Details und Betragsgrenzen sind dem Entwurf der Fördergrundsätze zu entnehmen.
Grundlage für die Abwicklung und Bearbeitung der Förderanträge sind die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Gemeinden mit einer unter dem Durchschnitt liegenden Finanzkraft aller kreisangehörigen Gemeinden können Zuschläge erhalten, d.h. die Förderquote für ein Vorhaben erhöht sich.
Für die Kunst- und Kulturförderung ist im konsumtiven Bereich ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 EUR vorgesehen, davon abweichend im ersten Förderjahr 2018 Mittel in Höhe von 15.000 EUR. Die Verwaltung rechnet jährlich mit um die fünf Anträge im konsumtiven Bereich.
Im konsumtiven Bereich ist vorgesehen, dass ab 2018 der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport eine Einzelfallentscheidung für jeden Antrag trifft.
Im investiven Bereich werden dem Antragsvolumen entsprechend die Mittel zeitnah für das folgende Haushaltsjahr beantragt.
Anträge für den investiven Bereich sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres einzureichen, um die Vorbereitung über die politischen Gremien für das kommende Haushaltsjahr gewährleisten zu können. Mittel im investiven Bereich werden somit erst ab dem Haushaltsjahr 2019 benötigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Konsumtiver Bereich: Jährlich werden Mittel im Umfang von 20.000 EUR benötigt, in 2018 in Höhe von 15.000 EUR. Investiver Bereich: Die Mittel werden je nach Antragsvolumen für das folgende Haushaltsjahr beantragt. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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