Drucksache - DrS/2017/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungen des Kreises Segeberg über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zu den Aufgaben der Sozialhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, die als Anlagen 1 und 2 beigefügte Satzungen über die Heranziehung von kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden zu den Aufgaben der Sozialhilfe zu beschließen.
Der Kreistag beschließt den Erlass dieser Satzungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Übertragung der Aufgaben nach dem Sozialbuch Zwölftes Buch (SGB XII) auf die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden erfolgte zuletzt durch Satzungen vom 21.12.2006.
Seit dem 01.01.2013 wird ein Teil dieser Aufgaben (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) durch Kreisverordnung übertragen.
Die Satzungen waren daher neu zu fassen.
Es werden folgende Aufgaben übertragen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Dritten Kapitels des SGB XII soweit nicht gleichzeitig eine vollstationäre Hilfe nach dem Sechsten oder Siebten Kapitel des SGB XII zu gewähren ist
- Hilfe zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII
- Altenhilfe nach § 71 SGB XII
- Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Der Stadt Norderstedt werden darüber hinaus folgende Aufgaben übertragen:
- Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII
Den Kommunen (außer Norderstedt) werden keinerlei Aufgaben des Fünften Kapitels mehr übertragen, da sich die Fallzahl seit Einführung der sog. Bürgerversicherung erheblich reduziert hat. Um eine qualifizierte Sachbearbeitung sicherzustellen, erfolgte diese bereits seit längerem zentriert beim Kreis Segeberg (FD 50.00). Dies hat sich bewährt.
Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Leistungen für Inhaftierte) wurden bereits in der Vergangenheit in Einzelfällen von den Kommunen bearbeitet. Dies hat sich ebenfalls bewährt. Insofern ist eine Übertragung erforderlich.
Im Rahmen der Neufassung wurden die Satzungen redaktionell überarbeitet.
Dies dient einer besseren Übersichtlichkeit und Klarstellung.
Eine weitere inhaltliche Änderung ergibt sich daraus nicht.
Eine Beteiligung der Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises hat vorab stattgefunden. Es gab keine Einwände.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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31,7 kB
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