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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu folgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2017 berichtet.

 

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.11.2016 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2017 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des

Kreises Segeberg:

 

- Laufende Kosten 4.051.800,- €

- investive Mittel 597.000,- €

 

vgl. DrS/2016/237-1.

 

In der Erfolgsrechnung zum Stichtag 30.09.2017 (siehe Anlage) geht die Geschäftsführung des BBZ von einem leichten Verlust aus, der im Wesentlichen in den höheren Aufwendungen für die Schülerversicherung aufgrund der gestiegenen Schülerzahl begründet liegt. Zu den detaillierten Erläuterungen bei Erträgen und Aufwendungen wird auf die Anlage verwiesen.

Im Jahresergebnis wird ein Defizit von rd. 17.000,- € erwartet.

 

Bei den investiven Zuweisungen geht das BBZ Se von einem vollständigen Verbrauch in 2017 aus, weiterhin sollen rd. 217.000,- € der nach 2017 übertragenen Mittel (Übertrag= 487.882,18 €) ausgegeben werden. .

 

Der Bestand an liquiden Mitteln wird per 31.12.2017 mit ca. 80.000,-prognostiziert.

 

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.11.2016 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2017 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des

Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 3.572.300,- €

- investive Mittel 839.200,- €

vgl. DrS/2016/237-1.

 

Gemäß Hochrechnung in der Erfolgsrechnung zum Stichtag 30.09. wird mit einem Jahresüberschuss 2017 von ca. 12.975,- € gerechnet, zu den detaillierten Erläuterungen bei Erträgen und Aufwendungen wird auf die Anlage verwiesen.

 

Die investiven Zuweisungen sollen gemäß Hochrechnung bis zum Jahresende vollständig verbraucht werden, ebenso die Haushaltsausgabereste aus 2016 (Übertrag= 134.352,16 €). 

Der Bestand an liquiden Mitteln wird per 31.12.2017 mit ca. 260.800,- € prognostiziert.

 

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 07.11.2016 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2017 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2016/252). Der Wirtschaftsplan  sieht nach Beschlussfassung im KT vom 08.12.2016 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 602.500,- € vor.

Gem. beiliegender Hochrechnung zum 30.09. geht die WKS von einem Jahresfehlbetrag von  ca. 608.800,- € aus. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus einer außerplanmäßig vorzunehmenden Abschreibung für Konferenztechnik über 9.680,- € aus den ehemaligen Räumlichkeiten im alten Bahnhof (vgl. DrS/2017/137).

Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den überplanmäßigen Verlust (gem. beiliegender Hochrechnung 6.219,80€) der vorhandenen Kapitalrücklage zu entnehmen (z.Zt. 89.780,81€).

 

Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wird in der beiliegenden Hochrechnung der WKS auf die IST-Zahlen aus dem Jahr 2015 verzichtet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung der Gesellschaft noch auf dem Nießbrauch an HanseWerk-Aktien beruhte. 

 

 

4. VGN GmbH

Gravierende Einflüsse auf die Hochrechnung zum Jahresende ergeben sich durch die

Einnahmen-Abrechnungen mit den beteiligten Gesellschaften (z.B. HVV, AKN) ergeben, die

turnusmäßig ins 3. und 4. Quartal fallen.

Zur Ergebnisentwicklung 2017 geht die Geschäftsführung davon aus, dass der Verlust der VGN um 0,85 Mio. € höher ausfallen wird als ursprünglich prognostiziert.

Es wird deutlich, dass insbesondere die Betriebsführungskosten nicht das ursprünglich geplante Niveau behalten werden. So sind aus der Abrechnung der Vorjahre nunmehr 0,39 Mio. € periodenfremder Aufwand aus der Abrechnung der Kosten für das Jahr 2016 enthalten.

Für den Kreis Segeberg wurde bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2017 in Höhe von

307.000,- € veranschlagt, der überprüfte Ansatz geht von 462.000,-€ aus.

 

 

5. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 16.06.2016 die Wirtschaftspläne für 2016 und 2017 beschlossen.

Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives

Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das

Wirtschaftsjahr 2017 auf rd. 3.000,- €.

Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2017 wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

 

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Anlagen

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