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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage 2 beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 05.12.2013 die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale beschlossen (vgl. DrS/2013/151). Anlass war ein entsprechender Prüfungsbericht des Rechnungs- und Prüfungsamtes.

Das Rechnungs- und Prüfungsamt hat seinerzeit empfohlen jährlich eine Gebührenkalkulation durchzuführen und aufgrund der Kalkulation zu entscheiden, ob eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband durchgeführte jährliche Gebührenkalkulation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die Gründe hierfür sind:

-         § 3 Teil A – Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Die Stundensätze zur Berechnung von Verwaltungsgebühren (KGST-Material „Kosten eines Arbeitsplatzes) haben sich geändert. Im Mittelwert ergibt dies eine Steigerung von 2,83%.

-         § 3 Teil B – Gebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Bei der Kalkulation für mehrere Lehrgänge mussten die möglichen Lehrgangsteilnehmer nach unten korrigiert werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die kalkulatorischen Mindereinnahmen aus dem Vorjahr ausgeglichen werden. Dadurch ergeben sich hier teilweise erhebliche Veränderungen zu den Vorjahren (Mittelwert: 27,84%).

Aus der Anlage 1 sind die entsprechenden Änderungen ersichtlich.

Dem Prüfungsbericht folgend ist für die gesetzlichen Aufgaben des Kreises weiterhin eine entsprechende Gebührenbefreiung der Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg im § 4 der Satzung enthalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Da die Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale sowie die Aus- und Fortbildung überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden und für diese in fast allen Positionen Gebührenbefreiung besteht (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung), sind durch die Gebührenerhöhung lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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