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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der WRI empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Umwandlung der Stelle 0.5210.014 in eine unbefristete Vollzeitstelle, dafür die Umwandlung der Stelle 0.521.016 in eine zum 01.01.2023 künftig wegfallende Vollzeitstelle.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stelle 0.5210.014 ist zurzeit im Stellenplan mit einem k.w.-Vermerk versehen. Die Stelleninhaberin geht zum 31.12.2018 in Rente.

 

Aufgrund des noch immer anhaltenden Arbeitsaufkommens in der Bauaufsicht ist nach jetziger Lage davon auszugehen, dass die Stelle auch über den 31.12.2018 hinaus besetzt sein muss. Eine Organisationsuntersuchung durch den Fachdienst 11.00 hat ergeben, dass die Stelle mittelfristig weiterhin erforderlich ist.

 

Innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2019 bis spätestens zum 30.04.2022 werden 6 Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter in Rente gehen. Dadurch werden 5 Stellen frei, und zwar die letzte frei werdende Stelle 0.5210.016 spätestens zum 30.04.2022. Damit besteht in den nächsten Jahren weiterhin die Möglichkeit, den Personalbedarf anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:


 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten in Höhe von ca. 60.500,00 €/Jahr im Zeitraum vom 01.01.2019 bis höchstens zum 30.04.2022

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 521

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Eine ausreichende Besetzung der Bauaufsicht trägt zur kundenorientierten und kompetenten Beratung sowie zur zügigen und fachlich qualifizierten Bearbeitung der Bauanträge bei. Damit wird den Strategischen Zielen

 

Nr. 4.1 – „Der Kreis Segeberg schafft ein wirtschaftsfreundliches Klima und fördert und stärkt die Wirtschaft im Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten.“

 

und

 

Nr. 4.2 – „Der Kreis Segeberg verbessert sein Beratungs- und Genehmigungsmanagement und die im Kreis vorhandenen Strukturen.“

 

Rechnung getragen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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